Parlamentskorrespondenz Nr. 1174 vom 21.10.2021

Lohn- und Sozialdumping: Steuerverkürzung durch Scheinfirmen bleibt ein Problem

Sozialausschuss debattiert Berichte der Stellen zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping für 2019 und 2020

Wien (PK) – Das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz sieht eine jährliche Berichterstattung über die Kontrollen der Finanzpolizei bezüglich der korrekten Entlohnung von nach Österreich entsandten oder überlassenen ArbeitnehmerInnen vor. Der Sozialausschuss befasste sich heute mit den Ergebnissen der Kontrollen in den Jahren 2019 und 2020. Beide Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt wurden mehrere Anträge der SPÖ und der NEOS zu Arbeits- und Sozialthemen. Abgelehnt wurde schließlich eine NEOS-Initiative zur Senkung der Arbeiterkammer- und Wirtschaftskammerbeiträge.

Intensive Kontrolltätigkeit gegen Lohn- und Sozialdumping 2020 trotz Pandemie

Zwei Berichten, die vom Bundesministerium für Finanzen und vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend erstellt wurden, ist zu entnehmen, wie die Kontrolle der Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes in den Jahren 2019 (III-151 d.B.) sowie 2020 (III-362 d.B.) funktionierte. Als Auskunftspersonen waren der Leiter der Finanzpolizei Wilfried Lehner im Finanzministerium sowie Alfred Hacker, Leiter des ebenfalls im BMF angesiedelten Amts für Betrugsbekämpfung, in den Ausschuss eingeladen worden.

Das Prüfprozedere sieht vor, dass die Finanzpolizei in Zusammenarbeit mit der Wiener Gebietskrankenkasse jene MitarbeiterInnen prüft, die grundsätzlich nicht der österreichischen Pflichtversicherung unterliegen, da sie beispielsweise entsendet oder überlassen wurden. Die Zentrale Koordinierungsstelle des Finanzministeriums filtert mittels einer Risikoanalyse potenzielle Malversationen aus den Entsendungsmeldungen aus und leitet diese der Finanzpolizei weiter – wie etwa Verdachtsfälle auf Überlassung statt Entsendung, Verdachtsfälle Bau, erkannte ausländische Scheinfirmen und neue auffällige Branchen mit Entsendungen. Zusätzlich erfolgen seitens der Finanzpolizei eigene Risikoanalysen auf Basis von Anzeigen und Hinweisen Dritter sowie eigener Wahrnehmungen.

Laut dem Bericht für 2019 hat die Finanzpolizei in diesem Jahr 1.889 Betriebe, die aus dem Ausland in Österreich tätig waren, überprüft und die laut Kontrollplan gesetzten Ziele von 1.300 Prüfungen übertroffen. Als Schwerpunkte nennt der Bericht Kontrollen in unmittelbarer Nähe zu den Grenzen der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und Steiermark, wo pro Halbjahr ein bis zwei Schwerpunktkontrollen an einreisenden betrieblichen Fahrzeugen durchgeführt wurden. Als Branchenschwerpunkte wurden verstärkt Kontrollen in den Sektoren Bau, Transport, Landwirtschaft und Tourismus durchgeführt, ist im Bericht erläutert. Im Ergebnis hat die Finanzpolizei 2.099 Strafanträge gestellt, da Melde- oder Lohnunterlagen nicht bereitgehalten oder –gestellt worden waren. In weiterer Folge wurden Geldstrafen in der Höhe von insgesamt 8,43 Mio. € ausgesprochen.

2020 wurden 1.439 ausländische Betriebe, die in Österreich tätig waren, geprüft und damit trotz der Pandemiesituation das Jahresziel von 1.300 Betrieben übertroffen. Insgesamt wurden im Jahr 2020 3.481 nach Österreich entsendete oder überlassene ArbeitnehmerInnen kontrolliert und bei 435, also rund 10% der überprüften ArbeitnehmerInnen, Unterentlohnung festgestellt. Pro Halbjahr wurden 2020 ein bis zwei schwerpunktmäßige Kontrollen an oder in unmittelbarer Nähe zu den Grenzen der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und Steiermark gegenüber den jeweiligen Nachbarstaaten vorgenommen und einreisende betriebliche Fahrzeuge und deren Insassen überprüft. Des Weiteren lagen die Schwerpunkte im Berichtsjahr auf der Baubranche, bei Unternehmen aus Staaten mit niedrigem Lohnniveau sowie bei solchen mit COVID-19-bedingter Kurzarbeit.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) sowie die SPÖ-Abgeordneten Josef Muchitsch und Christian Drobits wollten wissen, ob die personelle Ausstattung der Finanzpolizei ausreichend sei. Laurenz Pöttinger erkundigte sich, wie die Pandemie sich auf die Kontrollen ausgewirkt habe.

Eine neue Entwicklung sind laut Lehner das Nichtbereithalten beziehungsweise das Nichtbereitstellen von Melde- oder Lohnunterlagen. 829 Strafanträge wurden von der Finanzpolizei gestellt. Lehner erklärte das damit, dass die Firmen zunehmend davon ausgehen, dass die Strafen für das Nichtbereitstellen von Unterlagen geringer seien als die, die bei der Feststellung einer Unterentlohnung anfallen. Zu den festgestellten Verstößen gehörten auch Fälschungen von Reisedokumenten und von Lohnunterlagen, erfuhren die Abgeordneten von Lehner. Die Pandemie habe zu Verschiebungen der Verstöße wegen Lohndumping geführt. Durch Lockdowns habe es weniger Entsendungen ausländischer Arbeitskräfte gegeben, Die Schwarzarbeit habe aber im selben Zeitraum zugenommen. Die Personalsituation der Finanzpolizei befand er in Hinblick auf die gestellten Aufgaben als weitgehend ausreichend.

Alfred Hacker vom Amt für Betrugsbekämpfung sagte, aus Sicht seiner Abteilung sei die Personalsituation weitgehend stabil, da Abgänge durch Neuzugänge ersetzt würden. Erfolge in der Betrugsbekämpfung würden jedoch nicht in erster Linie von der Anzahl der MitarbeiterInnen abhängen. Ein wesentlicher Faktor sei vielmehr, welche Instrumente der Kontrolle diesen zur Verfügung stünden. Geldstrafen wurden 2020 in der Höhe von insgesamt 2,8 Mio. € beantragt und lagen damit deutlich unter jenen des Vorjahres. Hacker erklärte, dass hier einerseits die Pandemiesituation zum Tragen gekommen sei. Ein Faktor seien aber auch die Änderungen der Strafbestimmungen nach einer höchstgerichtlichen Entscheidung gewesen, damit sei das Strafmaß deutlich gesunken. Ein großes Problem seien nach wie vor Scheinfirmen. Diese seien gut organisiert und würden zu Steuerverkürzungen in Millionenhöhe führen.

SPÖ fordert Änderung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes

Vertagt wurde eine Reihe von Anträgen der SPÖ und der NEOS. Die SPÖ zeigt sich mit der kürzlich erfolgten Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes unzufrieden und schlägt daher zahlreiche Änderungen vor (1810/A). So sei etwa die Ausnahme für den Anspruch auf Mindestentgelt bei Entsendungen mit drei Monaten viel zu hoch angesetzt. Die SozialdemokratInnen wollen diese Ausnahme auf den Zeitraum von einem Monat verringern, zudem seien die Strafen für Vereitelung zu gering. Ihnen zufolge soll der Strafrahmen für das beharrliche Verunmöglichen der Beweiserhebung zu bezahlten Löhnen auf bis zu 40.000 € angehoben werden und mit jedem Tag der Verzögerung steigen. Auch bei Unterentlohnung spricht sich die SPÖ für höhere Strafen aus.

Laurenz Pöttinger (ÖVP) argumentierte die Vertagung damit, dass die angesprochene Novelle ein gutes Paket darstelle und erst im September in Kraft getreten sei. Er will abwarten, wie sich selbiges auswirkt. Demgegenüber schlossen sich Dagmar Belakowitsch (FPÖ) und Gerald Loacker (NEOS) der Kritik von Ausschussobmann Josef Muchitsch (SPÖ) bzw. Punkten des SPÖ-Antrags an. Belakowitsch meinte unter anderem, für Unternehmen sei bei Lohn- und Sozialdumping keine Abschreckung mehr gegeben; Loacker sieht Wiederholungstaten zu wenig berücksichtigt.

SPÖ für Klarstellung der Rechtslage bei Nachtgutstunden für Pflegepersonal

Eine unfaire Behandlung von Pflegepersonal in Bezug auf Gutstunden für Nachtdienste ortet die SPÖ. Sie legt in einem Entschließungsantrag (1538/A(E)) dar, dass mit einer Novelle zum Nachtschwerarbeitsgesetz 1992 zwei zusätzliche Stunden Zeitguthaben als Schutzmaßnahme für ArbeitnehmerInnen in Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen vorgesehen wurden, wenn diese Nachtdienste unter erschwerten Bedingungen verrichten. Das definierte Abgrenzungskriterium "Pflegestationen in Pflegeeinrichtungen" führe aber zu Problemen, da viele Pflegeeinrichtungen angeben, keine Pflegestation zu betreiben. Aufgrund des hohen Pflegebedarfs und des großen Anteils an Demenzkranken unter den Pflegebedürftigen sieht die SPÖ aber erschwerte Bedingungen für die Pflegekräfte gegeben. Sie fordert daher vom Arbeitsminister eine Regierungsvorlage ein, mit der klargestellt wird, dass die Schutzmaßnahmen aus der Nachtschwerarbeitsgesetz-Novelle für das Krankenpflegepersonal auch für das gesamte Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen anzuwenden sind. Auch dieser Antrag wurde vertagt. Bedrana Ribo (Grüne) betonte, das Thema sei wichtig und verwies auf Verhandlungen im Zuge der Pflegereform. Christian Drobits (SPÖ) ortet Signale der anderen Fraktionen auf eine gemeinsame Lösung und hofft, dass es eine solche eventuell schon bis zum Plenum geben könnte.

SPÖ: Initiative für Verlängerung höherer Notstandshilfe

Eine weitere pandemiebedingte Verlängerung der Auszahlung der Notstandshilfe in der Höhe des Arbeitslosengeldes bis 30. Juni 2022 fordert SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch (1991/A). Die Arbeitsmarktsituation habe sich nicht verbessert, vielmehr würde sich die Arbeitslosigkeit "verfestigen". Noch nie seien so viele Menschen langzeitbeschäftigungslos und damit armutsgefährdet gewesen wie jetzt, führt Muchitsch an. Da die Regierung es auch verabsäume, durch Beschäftigungsprojekte steuernd in den Arbeitsmarkt einzugreifen, müsse den Betroffenen zumindest finanziell geholfen werden, fordert der Sozialdemokrat mit einem Entschließungsantrag, der im Ausschuss ebenfalls vertagt wurde. Markus Koza (Grüne) verwies auf nunmehrige Entspannung am Arbeitsmarkt. Auch die Langzeitarbeitslosigkeit sei angegangen worden, meinte Rebecca Kirchbaumer (ÖVP). Dagmar Belakowitsch (FPÖ) sieht hingegen bei vielen die Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt, vor allem bei Gruppen, die es ohnehin schwer hätten. Gerald Loacker (NEOS) nimmt wiederum nahezu Vollbeschäftigung und so viele Chancen "wie schon lange nicht mehr" für alle Qualifikationsstufen wahr. 

Arbeitsminister Martin Kocher hielt fest, dass derzeit die Gesamtarbeitslosigkeit die geringste seit 2012 sei. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen liege noch über dem Vorkrisenniveau, habe sich aber im Vorjahresvergleich verbessert; Muchitsch sah Letzteres allerdings anders. Im kommenden Budget würden entsprechende Mittel vorgesehen werden, so Kocher, damit alle Langzeitarbeitslosen ein Angebot bekommen würden – sei es durch Vermittlung, mit dem Programm "Sprungbrett" oder durch eine Bildungsoffensive. Zur aufgekommenen Debatte um die 3G-Regel am Arbeitsplatz hielt der Arbeitsminister fest, dass damit im Interesse der ArbeitnehmerInnen ein sicherer Arbeitsplatz geschaffen werde. Es handle sich um eine Verordnung des Gesundheitsministers, mit dem er zwar in Austausch sei, das Arbeitsrecht bleibe aber unverändert.

NEOS wollen Abschaffung von Teilzeitanreizen

Eine Analyse jener Faktoren, die zu einer stetig wachsenden Teilzeitrate führen, sowie Maßnahmen zu einer Reduzierung der Teilzeitanreize fordert NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker in einem Entschließungsantrag (1959/A(E)), der ebenso vertagt wurde. Es gebe in Österreich zahlreiche Regelungen, die Teilzeitbeschäftigung förderten, etwa die Tatsache, dass Teilzeitbeschäftigte meist keine oder nur wenig Lohnsteuer zahlten und voll arbeitslosenversichert seien, obwohl von ihnen keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge eingehoben würden. Auch die vor Kurzem im Nationalrat beschlossene Steuerreform schaffe weitere Anreize zur Aufnahme oder Beibehaltung einer Teilzeitbeschäftigung, zum Beispiel die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für niedrigere Einkommen.

Bei der Diskussion gelte es, auch Rahmenbedingungen wie etwa die nicht umgesetzte ganztägige Kinderbetreuung zu bedenken, wandte Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) ein. In eine ähnliche Richtung verwies Markus Koza (Grüne) darauf, dass Teilzeitarbeit vorwiegend weiblich sei. Von Anreizen zu sprechen sei irreführend, vielmehr brauche es regulative Maßnahmen. Aus der Sicht von Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) müssten vielmehr Anreize geschaffen werden, Teilzeitbeschäftigte zu mehr Stunden zu bringen, die Wahlfreiheit sei trotzdem beizubehalten. Für Arbeitsminister Kocher ist das Thema ein wichtiger arbeitsmarktpolitischer Punkt; Daten zu dem Thema seien erst empirisch zu erheben.

NEOS fordern Senkung der Arbeiterkammer- und Wirtschaftskammerbeiträge

Die NEOS haben eine Änderung des Arbeiterkammergesetzes und des Wirtschaftskammergesetzes beantragt (564/A), die im Ausschuss von ÖVP, SPÖ und den Grünen abgelehnt wurde. Geht es nach NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker, soll die von allen ArbeitnehmerInnen zu entrichtende Arbeiterkammerumlage in der Höhe von 0,5% des Bruttolohns künftig nur noch für Gehaltsbestandteile über 1.000 € zum Tragen kommen. Ein analoger Freibetrag je ArbeitnehmerIn wäre – zur Entlastung von Unternehmen – bei der Wirtschaftskammerumlage 2 vorgesehen. Diese soll außerdem jeweils nur noch bis zur Höchstbeitragsgrundlage fällig werden. Für beide "Umlagefreibeträge" schreibt der Antrag eine jährliche Inflationsanpassung fest.

Rückenwind erhielt Loacker von den Freiheitlichen, wo Peter Wurm (FPÖ) einräumte, die FPÖ sei traditionell zu den Kammern kritisch eingestellt; der Druck für Reformen müsse beibehalten werden. Demgegenüber verwies Michael Seemayer (SPÖ) auf steigende Zufriedenheits-Umfragewerte bei AK-Mitgliedern. Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) sowie Markus Koza (Grüne) unterstrichen unter anderem die Wichtigkeit der Sozialpartnerschaft, die gut funktioniere. (Schluss Sozialausschuss) sox/mbu