Parlamentskorrespondenz Nr. 1191 vom 25.10.2021

Neu im Budgetausschuss

Budgetbegleitgesetz 2022

Wien (PK) – Im Zentrum des Budgetbegleitgesetzes 2022 steht das von der türkis-grünen Bundesregierung geplante Gewaltschutzpaket. Daneben enthält das Budgetbegleitgesetz 2022, das die Regierung gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf für das kommende Jahr und dem neuen Bundesfinanzrahmen dem Nationalrat vorgelegt hat, eine Reihe weiterer Maßnahmen zum Haushalt 2022. Darunter die höheren Umweltförderungen, eine Erhöhung der Schülerbeihilfen und die VKI-Finanzierung (1102 d.B.).

Umsetzung des Gewaltschutzpakets

Die Gerichte sollen die Möglichkeit erhalten, Gewalttätern neben dem Verbot der Rückkehr in die Wohnung oder dem Verbot, sich ihrem Opfer zu nähern, auch eine Gewaltpräventionsberatung zu verordnen. Außerdem ist eine Erhöhung der Honorare von DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen vorgesehen.

Verlängerung der Kurzarbeit

Die Mittel für die Kurzarbeit sollen laut Budgetbegleitgesetz auf das Jahr 2022 verlängert werden. Durch die Verordnungsermächtigung zur Kurzarbeit werden voraussichtlich 200 Mio. € für die Kurzarbeit 2022 zur Verfügung stehen. 2022 sollen keine Akontierungszahlungen an den Insolvenz-Entgelt-Fonds stattfinden.

Höhere Finanzierung des Verein für Konsumenteninformation

Erhöht wird die Basisfinanzierung des Bundes für den Verein für Konsumenteninformation (VKI). Wie schon 2021 soll der Verein fünf Mio. Euro zusätzlich erhalten. Da die Studien zur Evaluierung der dauerhaften Finanzierung erst heuer fertig geworden seien, habe man sich aber nochmals zu einer befristeten Lösung entschieden, heißt es in den Erläuterungen.

Dieser Betrag ist aufgeteilt in 4,25 Mio € für Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten sowie 0,75 Mio. € für Rechtsdurchsetzung und Rechtsfortbildung. Es soll sich bei diesem Betrag zukünftig um eine Obergrenze handeln, die nur dann vollständig ausgeschöpft werden kann, wenn dies aufgrund der Finanz- und Ertragslage des VKI auch tatsächlich notwendig ist. Neu ist auch die Möglichkeit, dem VKI über den gesetzlich festgelegten Finanzierungsbetrag hinaus zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn außergewöhnliche Umstände das notwendig machen und rechtfertigen. Damit sollen auch Ereignisse wie die COVID-19-Pandemie berücksichtigt werden.

Höhere Förderungen für Umwelt

Mit der Änderung des Umweltförderungsgesetzes werden zahlreiche Maßnahmen zum Umweltschutz gesetzt. Darunter die Förderung des Austausches fossiler Heizkessel durch klimafreundliche Heizsysteme sowie thermischer Sanierungsmaßnahmen. Einkommensschwache Haushalte sollen beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme unterstützt werden. Außerdem soll die reguläre Umweltförderung im Inland ausgedehnt sowie in den Jahren 2022 bis 2025 fortgeführt werden.

Schülerbeihilfe wird angehoben

Angehoben werden die Schülerbeihilfen sowie die Einkommensgrenzen, bis zu denen die Beihilfe gewährt wird. Seit der letzten Anpassung des Schülerbeihilfengesetzes sei es zu einer Wertminderung der gewährten Beihilfen gekommen, so die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung. Nunmehr sollen die Beträge angehoben, dadurch der Bezieherkreis ausgeweitet werden.

"Fonds Zukunft Österreich" wird umgesetzt

Umgesetzt wird mit dem Budgetbegleitgesetz auch die im Regierungsprogramm geplante Forschungsstiftung "Fonds Zukunft Österreich". Ab 2022 sollen Fördermittel zur Ermöglichung von Spitzenforschung zur Verfügung gestellt werden. Bis 2025 sollen jährlich 140 Mio. € an die Forschungsstiftung fließen. (Schluss) gla