Parlamentskorrespondenz Nr. 1195 vom 27.10.2021

Neu im Forschungsausschuss

Bundesregierung will die Beforschung von Statistikdaten erleichtern und Zahlungen für IST-Austria neu regeln

Wien (PK) – Eine Novelle zum Bundesstatistik- sowie zum Forschungsorganisationsgesetz (FOG) hat zum Ziel, für die wissenschaftliche Forschung Daten, die von der Bundesanstalt "Statistik Österreich" sowie von Verwaltungsregistern gesammelt werden, leichter zugänglich zu machen. Weiters wollen der Bund und das Land Niederösterreich mittels einer 15a-Vereinbarung die Regeln für die gemeinsame Finanzierung der Forschungseinrichtung IST-Austria adaptieren.

Zugang zu Statistik- und Registerdaten soll Forschungsstandort fördern

Laut Bundesstatistikgesetz ist bisher die Verwendung von personenbezogenen Statistikdaten für wissenschaftliche Zwecke unzulässig, da das Anonymisieren alleine nicht ausreicht, wenn neben dem Personenbezug andere Informationen zur Verfügung stehen. Künftig soll es durch eine Neuregelung des Bundesstatistikgesetzes den Forschungseinrichtungen erlaubt werden, per Fernzugriff für die Durchführung statistischer Analysen mit wissenschaftlicher Fragestellung einen Zugang zu statistischen Einzeldaten der Bundesanstalt "Statistik Österreich" erhalten. Die Bundesanstalt wird beauftragt, dazu eine technische Plattform "Austrian Micro Data Center" zu errichten (1098 d.B.). Die Unabhängigkeit der fachlichen Leitung der "Statistik Österreich" soll durch die Novelle gestärkt werden.

Die Novelle des FOG normiert auch den Zugang zu Daten der Verwaltungsregister. Der Zugang zum jeweiligen Register soll jeweils per Verordnung erfolgen, wobei die Forschungseinrichtung auch hier über die technische Plattform der Bundesanstalt zugreifen werden. In Zusammenhang mit der technischen Plattform werden ab dem Jahr 2022 für den Bund jährlich Kosten von 505.000 € zuzüglich einer Valorisierung von 3% ab dem Jahr 2023 anfallen. Dabei handelt es sich um technische Fixkosten für Hard- und Software.

Der Zugang der Wissenschaft zu Individualdaten der Bundesstatistik und der Verwaltungsregister sei ein entscheidender Faktor, um den Wissenschaftsstandort Österreich nachhaltig zu sichern, insbesondere in der Sozial- und lebenswissenschaftlichen Forschung, heißt es in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage. Damit könne die österreichische Forschung einen Schritt nachvollziehen, der von innovativen Forschungsnationen bereits seit längerem gemacht worden sei. Innovative Forschung könne so Datenbestände kombinieren und mit aktuellen statistischen Methoden auswerten und es können Forschungsfragen gestellt werden, für die es bisher keine Datengrundlage gegeben hat. Auch evidenzbasierte Politik und wissenschaftliche Evaluierungen würden damit deutlich verbessert.

Bund und Land Niederösterreich treffen neue Vereinbarung zu Kosten des IST-Austria

Die beiden Erhalter des Institute of Science and Technology Austria (IST-Austria), der Bund (vertreten durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung - BMBWF) und das Land Niederösterreich, haben sich langfristig zu einer Unterstützung des Instituts bekannt. Im Rahmen einer 15a B-VG Vereinbarung wurden jeweils für zehn Jahre die maximalen Finanzmittel, die für den Auf- und Ausbau des Instituts zur Verfügung stehen, nach Kostenarten aufgeteilt. Die derzeitige Vereinbarung läuft an sich noch bis zum Jahre 2026. Nun soll sie durch eine novellierte Vereinbarung abgelöst werden, die ein "System der anteiligen Gesamtkosten" vorsieht (1063 d.B.). Dieses soll dem Entfall bestimmter Kostenarten, wie etwa Errichtungskosten, Rechnung tragen, heißt es in den Erläuterungen. Vorgesehen ist auch, dass ein Kontrollausschuss der beiden Erhalter eingerichtet wird. In der neuen Vereinbarung sollen auch Anpassungen erfolgen, die aufgrund von Änderungen in der Bundesgesetzgebung und von Grundstücksverwendungen erforderlich sind. Vorgesehen ist auch, den im Qualitätssicherungsverfahren für das IST-Austria vorgesehenen Evaluierungszeitraum von bisher vier auf sieben Jahre zu verlängern. (Schluss) sox