Parlamentskorrespondenz Nr. 1208 vom 02.11.2021

Neu im Innenausschuss

NEOS für ein Annäherungsverbot ohne Betretungsverbot

Wien (PK) - Eine eigene Bestimmung im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) für ein ausschließliches Annäherungsverbot fordern die NEOS in einem von Johannes Margreiter eingebrachten Entschließungsantrag (1801/A(E)). Die derzeitige Fassung des § 38a SPG sehe die Verhängung eines Annäherungsverbots nur gemeinsam mit einem Betretungsverbot vor, was am Ursprung des Gesetzes  liege, nämlich dem Schutz von Opfern häuslicher Gewalt, sich aber nun als nicht mehr zeitgemäß darstelle, so die NEOS. Wird nämlich im Falle eines der gefährdeten Person unbekannten Täters zum Beispiel bei Stalking oder situativer Gewalt ein Annäherungs- wie Betretungsverbot verhängt, erfahre dieser durch das Verbot automatisch die Adresse der gefährdeten Person, wodurch er noch weiter in deren Privatsphäre eindringen könne.

Das Sicherheitspolizeigesetz solle daher analog zu den entsprechenden Paragrafen der Exekutionsordnung, in denen es die Möglichkeit der Verhängung eines ausschließlichen Annäherungsverbots gebe, novelliert werden, so die Forderung. Die Sicherheitsbehörden könnten dann je nach Umständen entscheiden, welches Verbot zu verhängen sei. Es müsse auf jeden Fall sichergestellt werden, dass GefährderInnen keine Kenntnis der Wohn- oder Aufenthaltsadresse der gefährdeten Personen erhalten. (Schluss) gst