Parlamentskorrespondenz Nr. 1256 vom 11.11.2021

Konsumentenschutz: Budget 2022 auf Vorjahresniveau

Budgetausschuss berät Budget 2022 für Konsumentenschutz

Wien (PK) – Der Bereich Konsumentenschutz stand heute bei den Debatten zum Budgetvoranschlag 2022 im Budgetausschuss auf der Tagesordnung. Das Bundesfinanzgesetz 2022 (1034 d.B.) sowie das Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (1035 d.B.) sehen ein gleich bleibendes Budget für Konsumentenschutzmaßnahmen für 2022 in der Höhe von 6,5 Mio. € vor. Konsumentenschutzminister Wolfgang Mückstein stand den Abgeordneten Rede und Antwort.

Konsumentenschutzbudget 2022 konstant 6,5 Mio. €

Mit 6,5 Mio. € werden in diesem Bereich überwiegend Förderungen für verschiedene Organisationen im Bereich des Konsumentenschutzes budgetiert. Neben dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) sind das etwa Organisationen im Bereich der Schuldenberatung oder die Internet-Ombudsstelle, führt der Budgetdienst des Parlaments in seiner Analyse aus. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2022 wird die Finanzierung des VKI um ein weiteres Jahr verlängert, wobei dem VKI mit 5,0 Mio. € der Großteil des Konsumentenschutzbudgets zur Verfügung gestellt werden soll.

Neu hinzugekommen ist im VKI-Finanzierungsgesetz 2022, das Teil des Budgetbegleitgesetzes ist, eine jährliche Berichtspflicht des Konsumentenschutzministers an den Konsumentenschutz-Ausschuss. Mit diesem Bericht soll der Nationalrat über die Verwendung der Mittel durch den VKI und über die durchgeführte Kontrolle der Mittelverwendung informiert werden. Bereits im Vorjahr wurde eine dauerhafte Finanzierung des VKI angekündigt. Dieser verzögere sich jedoch, führt der Budgetdienst in seiner Analyse aus.

Als Wirkungsziel ist beabsichtigt, die Rechtsposition der VerbraucherInnen zu stärken und eine effektive Durchsetzung sicherzustellen. Für dieses Wirkungsziel werden als Kennzahlen die Realisierung konsumentenrechtspolitischer Forderungen und die Erfolgsquote der VKI-Verfahren herangezogen. Als neue Maßnahmen wurden die längerfristige Finanzierung des VKI, die Umsetzung der Novelle der Verbraucherkreditrichtlinie und der Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der VerbraucherInnen aufgenommen.

VKI: dauerhafte Finanzierung 2022 angestrebt

Die dauerhafte Finanzierung des VKI sei im Regierungsprogramm verankert, erklärte Konsumentenschutzminister Wolfgang Mückstein auf die Fragen von Christian Drobits (SPÖ) und Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP). 2022 sei im Budget wiederum eine einjährige Finanzierung vorgesehen. Derzeit werden die Ergebnisse einer Evaluierung ausgewertet und er rechne 2022 mit einem Gesetzesvorschlag zur angestrebten dauerhaften Finanzierung des VKI, betonte der Minister.

COVID-19: Beratung von KonsumentInnen und SchuldnerInnen

Im Verlauf der Pandemie habe es seitens der VerbraucherInnen ein erhöhtes Informationsbedürfnis zu den Themen Reisen, Online-Shopping und Veranstaltungsabsagen gegeben, erklärte Minister Mückstein gegenüber Norbert Sieber (ÖVP) und Peter Schmiedlechner (FPÖ). Das Ressort habe deswegen Beratungs- und Informationsleistungen des VKI zu diesen Fragestellungen finanziell unterstützt.

Man rechne damit, dass die Auswirkungen der Krise erst verzögert bei den Menschen ankommen würden, erklärte der Konsumentenschutzminister in Richtung Klaus Köchl (SPÖ). Man habe deswegen höhere Mittel für die Schuldnerberatung im Budget vorgesehen.

Bildung und Information von VerbraucherInnen in den Bereichen Internet und Finanzen wichtig

Betrügereien im Internet seien ein großes Problem, betonte Mückstein gegenüber Petra Wimmer (SPÖ). Man müsse hier verstärkt Akzente setzen und Bewusstsein in der Bevölkerung schaffen. Er verwies auf die vom Ministerium unterstützte Website "Watchlist Internet" der Internet-Ombudsstelle.

Zum Thema Finanzbildung sei ebenfalls ein hoher Informationsbedarf bei jungen Menschen vorhanden, betonte Mückstein gegenüber Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) und Christian Ries (FPÖ). Man habe deswegen im Bereich der Schulen Maßnahmen und Projekte unterstützt. Gegenüber Yannick Shetty (NEOS) zählte Mückstein die Projekte des Ressorts im Bereich der Bildung von VerbraucherInnen auf. Coronabedingt seien diese teilweise reduziert worden.

VerbraucherInnenschutz auf europäischer Ebene

In den nächsten Monaten werden wichtige Vorschläge der Europäischen Kommission erwartet, hob Bundesminister Mückstein gegenüber Martin Litschauer (Grüne) hervor. So werde das Recht auf Reparatur die wichtigste Initiative 2022 sein, neben der Erhöhung der Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit von Produkten. Man müsse Methoden des Greenwashings entgegenwirken und Schutzmechanismen für VerbraucherInnen etablieren, zeigte sich der Konsumentenschutzminister überzeugt.

Derzeit laufen die Diskussionen zur Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie, erklärte Minister Mückstein in Richtung der Abgeordneten Christian Ries (FPÖ) und Martin Litschauer (Grüne). Diese sei eine Chance für VerbraucherInnen, leichter zu  Entschädigungen zu kommen.

Verbraucherrat für Normen

Normen haben massiv an Bedeutung in den vergangenen Jahren gewonnen, betonte Mückstein auf die Fragen von Norbert Sieber (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne) zum Verbraucherrat. Dieser solle die Interessen der VerbraucherInnen in den Normungsgremien wahrnehmen. Dies sei auch wichtig, um dort eine Balance gegenüber den Interessen der Wirtschaft zu schaffen.

Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) thematisierte die Informationsmaßnahmen zum Basiskonto, Christian Ries (FPÖ) die Novelle der Inkassoverordnung, Peter Schmiedlechner (FPÖ) die legislative Umsetzung der Herkunftsbezeichnung bei Lebensmitteln und Ulrike Fischer (Grüne) den Lebensmittel-Check des VKI. (Fortsetzung Budgetausschuss) pst

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.