Parlamentskorrespondenz Nr. 1267 vom 15.11.2021

Parlament: TOP im Nationalrat am 16. November 2021

Budget 2022, Bundesfinanzrahmen, Budgetbegleitgesetz

Wien (PK) – Im Mittelpunkt der Plenarwoche des Nationalrats steht das Budget 2022 und der zugehörige Bundesfinanzrahmen. Am Dienstag beginnen die finalen Verhandlungen über die Haushaltsplanung für kommendes Jahr mit dem Budgetbegleitgesetz 2022 sowie den Budgetkapiteln für die Obersten Organe, dem Bundeskanzleramt und dem Öffentlichen Dienst und Sport. Auch die Budgets für die Kunst und Kultur, das Außenressort, die Justiz sowie die Wirtschaftsagenden sind Gegenstand der Nationalratsdebatten an diesem Tag. Die Schlussabstimmungen sind für Donnerstag, den 18. November anberaumt.

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr.

Budgetbegleitgesetz

Begleitend zum Budget hat die Regierung dem Parlament ein umfangreiches Budgetbegleitgesetz 2022 und damit jene Regelungen vorgelegt, die ergänzend zum Budget nötig sind. Im Zentrum steht darin das geplante Gewaltschutzpaket der Regierung. Künftig werden Gerichte die Möglichkeit erhalten, Gewalttätern neben dem Verbot der Rückkehr in die Wohnung oder dem Verbot, sich ihrem Opfer zu nähern, auch eine Gewaltpräventionsberatung zu verordnen. Außerdem ist eine Erhöhung der Honorare von DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen vorgesehen.

Das Gesetz enthält darüber hinaus weitere Maßnahmen zum Haushalt 2022, darunter höhere Umweltförderungen etwa für den Austausch fossiler Heizkessel durch klimafreundliche Heizsysteme, eine Erhöhung der Schülerbeihilfen, die VKI-Finanzierung und ein Jubiläumszuschuss zum 100 Jahr-Jubiläum für Wien, Burgenland und Niederösterreich.

Zudem sollen die Mittel für die Kurzarbeit auf das Jahr 2022 verlängert werden. Umgesetzt wird mit dem Budgetbegleitgesetz auch die im Regierungsprogramm geplante Forschungsstiftung "Fonds Zukunft Österreich".

Budget 2022 und Bundesfinanzrahmen 2022 bis 2025

Der Budgetentwurf für 2022 sieht insgesamt Ausgaben in der Höhe von 99,1 Mrd. € und Einnahmen in der Höhe von 86,4 Mrd. € vor. Das entspricht einem Defizit von 12,6 Mrd. € bzw. 2,3 % des BIP. Die Staatsschuldenquote soll bei 79,1 % liegen. Waren die vergangenen beiden Budgets stark von der Corona-Krise geprägt, soll der Bundesvoranschlag für 2022 den budgetären Weg aus der Krise bereiten. Die Mittel für die unmittelbare Krisenbewältigung schrumpfen demnach von 13,7 Mrd. € auf 3,9 Mrd. €.

Präsidentschaftskanzlei

Für die Präsidentschaftskanzlei sind im Haushaltsentwurf 2022 im Vergleich zu heuer mit rund 11,5 Mio. € in etwa gleichbleibende Ausgaben veranschlagt. Ein leichter Anstieg der Auszahlungen von 0,1% gegenüber 2021 ist laut Analyse des Budgetdienstes des Nationalrats auf Personalkosten zurückzuführen, die etwa 60% der Gesamtauszahlungen der Präsidentschaftskanzlei ausmachen

Bundesgesetzgebung

2022 wird die Rückübersiedlung in das sanierte Parlamentsgebäude und seine Inbetriebnahme neben dem laufenden Parlamentsbetrieb einen guten Teil des geplanten Budgets von 398,6 Mio. € beanspruchen. Durch die Flächenerweiterung des Parlaments infolge der Sanierung ist auch eine Ausweitung der Infrastrukturdienste gerade im Bereich Cyber Security erforderlich.

Die Digitalisierung soll außerdem in allen Arbeitsbereichen sowie bei der Vermittlungs- und Medienarbeit vorangetrieben werden. 15 neue Planstellen sind im Budgetentwurf für die Parlamentsverwaltung nächstes Jahr vorgesehen, um vor allem den IT-Dienst und die Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken. Für die Folgejahre sind im Bundesfinanzrahmen-Entwurf keine weiteren Personalzugänge eingeplant.

Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof

Zwar erwarten Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einen gleichbleibend hohen beziehungsweise steigenden Arbeitsanfall, besonders im Asylbereich. Dennoch gibt es im Bundesvoranschlag 2022 für die Höchstgerichte nicht nennenswert mehr Mittel. Das geplante VwGH-Budget beträgt 22,5 Mio. €, 1,2 % mehr als 2021 (22,2 Mio. €). Neue Planstellen kommen nicht hinzu. Der VfGH soll zwei neue Planstellen erhalten, sein veranschlagtes Budget sinkt im Vergleich zu 2021 aber durch den Wegfall einer Sonderfinanzierung für Sanierungsarbeiten auf 17,3 Mio. € (-4%). Dennoch meinte VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter im Budgetausschuss, man werde in den nächsten Jahren das Auslangen finden. Mehrkosten würden durch Rücklagen gedeckt. Spätestens 2025 müsse die Politik allerdings eine Lösung zur langfristigen Finanzierung der Höchstgerichte finden, war er einer Meinung mit VwGH-Präsident Rudolf Thienel.

Volksanwaltschaft

Für die Volksanwaltschaft sind im Bundesvoranschlag für 2022 im Finanzierungshaushalt Auszahlungen von 13,0 Mio. € vorgesehen. Das sind 574.000 € mehr als im Jahr 2021 und entspricht einer Steigerung um 4,6%. Die veranschlagten Auszahlungen für Personal steigen um 7,6% auf 7,8 Mio. €. Damit werden zwei zusätzliche Planstellen finanziert. 2024 ist eine Reduktion um drei Planstellen geplant, weil mit einem Rückgang der Anträge nach dem Heimopferrentengesetz gerechnet wird.

Rechnungshof

Der Rechnungshof soll nächstes Jahr finanziell besser ausgestattet werden. So sieht der Finanzierungshaushalt 2022 Ausgaben in der Höhe von 37,4 Mio. € vor. Dies entspricht einer Steigerung von 2,4% im Vergleich zum Vorjahr (2021: 36,5 Mio. €). Für die weiteren Jahre sind im Bundesfinanzrahmen Anhebungen der Mittel bis 2025 auf 40,0 Mio. € vorgezeichnet. Durch die Erhöhung der Budgetmittel des Rechnungshofes für das Jahr 2022 können wesentliche IT-Sicherheits- und Digitalisierungsprojekte vorangetrieben werden. Auch kann die Digitalisierung im Prüfungswesen fortgeführt werden. 2022 kann die personelle Ausstattung des Rechnungshofs moderat auf rund 285 Vollbeschäftigungsäquivalente (2021: 283) verbessert werden.

Bundeskanzleramt

Rund 480,8 Mio. € sollen im Jahr 2022 an Auszahlungen für das Bundeskanzleramt zur Verfügung stehen. Die Erhöhung um 22,7 Mio. gegenüber dem Voranschlag 2021 ergibt sich laut Vorlage infolge zusätzlicher Maßnahmen in Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenpakets gegen Gewalt an Frauen und zur Stärkung von Gewaltprävention (5,5 Mio. €), einer Erhöhung der Medienförderung zum digitalen Transformationsprozess (5 Mio. €), der erstmals im Jahr 2022 budgetierten Zuwendungen gemäß Österreichisch-Jüdischem Kulturerbegesetz (4 Mio. €), der Novellierung des Islamgesetzes (2 Mio. €) sowie zusätzlicher Auszahlungen im Zusammenhang mit der IT-Konsolidierung des Bundes (3,5 Mio. €).

Sport

Zu einem auf den ersten Blick sehr deutlichen Rückgang der Mittel um 45,5% kommt es in den Bereichen "Öffentlicher Dienst und Sport". Dieser ist jedoch auf den Wegfall bzw. die geringere Budgetierung von Maßnahmen zur COVID-19-Krisenbewältigung (z.B. Sportligen, Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds) zurückzuführen (minus 381,5 Mio. €). Durch die Aufstockung der Sportförderungen kommt es unterm Strich aber zu einem Plus von 4,5 Mio. €, was unter anderem innovativen Sportprojekten (2,5 Mio. €) oder Sporttechnologie-Projekten (1 Mio. €) zugutekommen soll. In Summe sind allein für den Sportsektor 156 Mio. € veranschlagt. Insgesamt sieht der Bundesvoranschlag in diesem Bereich Auszahlungen in der Höhe von 451,4 Mio. € vor. Dem stehen Einzahlungen von 563 Mio. € gegenüber. Bei den Planstellen kommt es zu einer Erhöhung um 14, wobei insbesondere auf die Schaffung eines Kompetenzzentrums für Diversität, Antirassismus und Antidiskriminierung, die Einrichtung eines Kompetenzzentrums Inklusion sowie auf Erhöhungen in der Abteilung Förderkontrolle verwiesen wird.

Kunst und Kultur

Laut dem Haushaltsentwurf 2022 wird das Budget für Kunst und Kultur in etwa auf dem Niveau von 2021 bleiben. Tatsächlich verbirgt sich in dieser Zahl ein deutlicher Anstieg des regulären Kunst- und Kulturbudgets. Während das Budget für 2021 rund 60 Mio. € für Maßnahmen zur COVID-19-Krisenbewältigung enthält, die im kommenden Jahr entfallen, liegt nun das reguläre Budget 2022 um rund 61,1 Mio. € oder 12,3% über dem ursprünglichen Voranschlag für 2021. Laut Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer sollen damit auch die finanziellen Voraussetzungen für eine faire Bezahlung von in der Kulturbranche Tätigen geschaffen werden.

Während damit für das derzeit laufende Budgetjahr 556,1 Mio. € veranschlagt wurden, sind im kommenden Jahr für die österreichische Kunst und Kultur und ihre Einrichtungen 557,1 Mio. € vorgesehen. Einen deutlichen Zuwachs gibt es für die großen Kultureinrichtungen des Bundes. Hier steigen die Auszahlungen von 293 Mio. € auf 320 Mio. €. Mit den zusätzlichen Mitteln wird unter anderem die Basisabgeltung für die Bundesmuseen und die Bundestheater erhöht werden. Die Bundesmuseen werden im kommenden Jahr mit 137,39 Mio. € (2021: 127,89 Mio. €) und die Bundestheater mit 182,64 Mio. € (2021: 165,14 Mio. €) erhalten werden. Auch im Bereich des Denkmalschutzes sind höhere Auszahlungen von 42,18 Mio. € geplant (2021: 39,81 Mio. €).

Äußeres

Der von der Regierung in Zusammenhang mit Krisenländern eingeschlagene Weg der Hilfe vor Ort wird sich im Außenbudget 2022 mit einer leichten Erhöhung der Mittel niederschlagen. Konkret soll der Auslandskatastrophenfonds um 2,5 Mio. € auf 55,0 Mio. € sowie der UNHCR-Beitrag um 1,7 Mio. € auf 2,2 Mio. € angehoben werden. 1,1 Mio. € sollen für das SOS-Kinderdorf auf Lesbos bereitgestellt werden. Insgesamt wird Außenminister Michael Linhart laut Budgetentwurf 2022 im nächsten Jahr 10,5 Mio. € mehr Budgetmittel zur Verfügung haben.

Finanziert werden soll mit der 1,9%igen Budgeterhöhung zum Vorjahr auch eine Stärkung des Amtssitzes Wien als Konferenzstandort (+4,3 Mio. €) sowie ein höherer Personalaufwand (+1 Mio. €). Insgesamt sieht der Bundesvoranschlag für das Außenministerium 2022 Auszahlungen in der Höhe von 560,4 Mio. € vor.

Justiz

Nächstes Jahr soll die Justiz laut Budgetentwurf das dritte Mal in Folge mehr Geld erhalten. Vorgesehen sind im Bundesvoranschlag 1,872 Mrd. €, um 4,3% bzw. 76,4 Mio. € mehr als 2021. 906 Mio. € der Auszahlungen entfallen auf Personalausgaben, wobei die Zahl der Planstellen um 55 auf 12.249 erhöht wird. Die meisten zusätzlichen Stellen sind für Gerichte und Staatsanwaltschaften (+21)  vorgesehen, gefolgt von der Zentralleitung (+20), dem Bundesverwaltungsgericht (+10) und den Justizanstalten (+4). Weitere Personalzuwächse sieht der Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) bis 2025 nicht vor.

Wie Justizministerin Alma Zadić im Budgetausschuss ausführte, dienen die zusätzlichen Mittel vor allem der baulichen Instandsetzung von Justizanstalten für den Maßnahmenvollzug, der Umsetzung des Gewaltschutz- und des Anti-Terror-Pakets sowie der Aufstockung der psychosozialen Prozessbegleitung und der Löhne von GerichtsdolmetscherInnen. Bis 2025 soll das Justizbudget gemäß geplantem Bundesfinanzrahmen auf 1,898 Mrd. € anwachsen.

Wirtschaft und angewandte Forschung

Im Kapitel Wirtschaft sieht der Budgetentwurf für das Jahr 2022 an Ausgaben 2 Mrd. € vor. Die Mittel des Wirtschaftsressorts sind auch 2022 wieder zu einem großen Teil zur Finanzierung von Wirtschaftsförderungen bzw. der Abwicklung der COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen von 1,5 Mrd. € vorgesehen. Für den Härtefallfonds sind die Auszahlungen für 2022 um 700 Mio. € niedriger budgetiert als 2021, weil die Hilfszahlungen aus dem Fonds auslaufen, so die Erläuterungen. Insbesondere daraus ergibt sich das Minus gegenüber 2021 von -708,5 Mio. € in der Budgetplanung. Weitere Minderauszahlungen betreffen den Beschäftigungsbonus (-91,1 Mio. €), weil auch dieses Förderprogramm endet. Die übrigen Auszahlungen seien insbesondere auf ein Plus von +31,5 Mio. € bei der Investitionsprämie, auf +28,8 Mio. € für die Penicillinproduktion in Kundl in Österreich sowie auf +19,8 Mio. € für die Digitalisierung zurückzuführen.

Bei den zur Wirtschaft zugehörigen Agenden der angewandten Forschung sollen die Auszahlungen im Jahr 2022 rund 170,4 Mio. € betragen, was eine deutliche Steigerung von +54,9 Mio. € gegenüber dem Voranschlag für 2021 (115,5 Mio. €) darstellt. Die Erhöhung der Auszahlungsobergrenze resultiert den Erläuterungen zufolge aus der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Förderung der "Important Projects of Common European Interest (IPCEI)" in den Bereichen Mikroelektronik und Wasserstoff (+20,0 Mio. €) im Rahmen des EU-Aufbau- und Resilienzplans ("Recovery and Resilience Facility", RRF), zusätzlicher Fördermittel für die Forschungsförderungseinrichtungen (+9,9 Mio. €) sowie einer Höherdotierung für den Themenbereich Life Sciences und Medikamentenforschung (+25,0 Mio. €, inkl. FFG-Förderprogramm zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten). (Fortsetzung TOP im Nationalrat) mbu/keg/rei

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