Parlamentskorrespondenz Nr. 1270 vom 15.11.2021

Parlament: TOP im Nationalrat am 19. November 2021

Pfandbriefgesetz, Einwegflaschen-Pfand, Erhöhung kleiner Pensionen für 2022, Zuschüsse für COVID-19-Betriebstestungen bis Jahresende

Wien (PK) – Am Freitag werden sich die Abgeordneten mit einer Reihe von Gesetzesvorlagen abseits des Budgets 2022 befassen. Darunter sind ein neues Pfandbriefgesetz, Verschärfungen im Vereins-, Waffen- und Sprengmittelgesetz, die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes, das Pfand auf Einwegflaschen und Dosen bringt, die Erhöhung kleiner Pensionen für 2022, eine 5-Parteien-Entschließung gegen den weiteren Ausbau des Atomkraftwerks Paks in Ungarn und die Verlängerung der Zuschüsse für COVID-19-Betriebstestungen bis Jahresende.

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr.

Neues Pfandbriefgesetz

Am Beginn der umfassenden Tagesordnung stehen Finanzthemen. So sollen durch ein neues Pfandbriefgesetz die in unterschiedlichen Bundesgesetzen enthaltenen Regelungen zur Emission von gedeckten Schuldverschreibungen (Pfandbriefe und fundierte Bankschuldverschreibungen) bereinigt werden. Außerdem wird auf neue EU-Regelungen in diesem Bereich reagiert. Darin wird etwa geregelt, dass alle Kreditinstitute eine Berechtigung zur Emission gedeckter Schuldverschreibungen erlangen können. Die zulässigen anerkennungsfähigen Deckungswerte sollen einheitlich geregelt und damit Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Zur Minderung des produktspezifischen Liquiditätsrisikos ist ein verpflichtender Liquiditätspuffer für den Deckungsstock vorgesehen. Ziel sei es, eine effiziente und kostengünstige Finanzierungsquelle für die Banken zu schaffen.

Neue Regeln für Investmentfonds

Neue Regeln für Investmentfonds sollen mit Anpassungen ans Europarecht zum Ziel haben, regulatorische Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb durch Beseitigung komplexer und aufwendiger Anforderungen und durch verstärkte Transparenz zu verringern, ohne dabei den Anlegerschutz zu vernachlässigen. Konkret sollen die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Aufgaben der FondsverwalterInnen im Tätigkeitsmitgliedstaat sowie der Einstellung des grenzüberschreitenden Vertriebs vereinheitlicht werden. Für Alternative Investmentfonds wird die Möglichkeit des Pre-Marketings geregelt. Weiters sind Änderungen geplant, die sich aus der Aufsichtspraxis der Finanzmarktaufsichtsbehörde ergeben haben. Insbesondere soll zur Vermeidung von Liquiditätsinkongruenzen eine Rückgabe von Anteilen an Immobilien-Investmentfonds nur mehr zu bestimmten Stichtagen möglich sein sowie eine Mindestbehaltedauer vorgesehen werden. Darüber hinaus werden Verwaltungssanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen vorgesehen.

Fristverlängerung für NoVA-Erhöhung für bestellte, aber noch nicht gelieferte Nutzfahrzeuge

Wegen Lieferengpässen soll die beschlossene Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Nutzfahrzeuge erst im Mai 2022 erfolgen, statt wie bisher geplant im November 2021. Die NoVA wurde mit 1. Juli 2021 erhöht, eine Übergangsfrist für Nutzfahrzeuge war bis 1. November geplant, soll nun aber bis 1. Mai 2022 verlängert werden. Damit soll jenen Unternehmen unter die Arme gegriffen werden, die ein Fahrzeug bereits bestellt haben, dieses aber noch nicht geliefert wurde. Der Kaufvertrag muss jedoch unverändert vor dem 1.6.2021 abgeschlossen worden sein.

Anpassungen in Steuerabkommen mit der Republik Korea und den Vereinigten Arabischen Emiraten

Um aktuellen OECD-Kriterien zu entsprechen, soll es zu Änderungen in den Steuerabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie mit der Republik Korea kommen. Bei der Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Korea geht es vor allem um die Umsetzung der OECD-Standards betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung durch die Vermeidung des Abkommensmissbrauchs und der Umgehung des Betriebsstättenstatus sowie um die Verbesserung der Streitbeilegung. Zudem sollen steuerliche Transparenz und Informationsaustausch durch die Leistung von Amtshilfe gefördert werden. Auch bei der Vollstreckung von Steuern soll es zu Amtshilfe-Bestimmungen nach dem OECD-Standard kommen.

Da auch das gegenwärtige Steuerabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten derzeit nicht den oben genannten OECD-Standards entspricht, soll es zu einer Teilrevision des Abkommens in der Form eines Abänderungsprotokolls kommen. Zudem sollen durch eine Änderung des Artikels zur Dividendenbesteuerung die Anforderungen des Rechnungshofs erfüllt werden.

Maßnahmen für ein Ende der Gewalt an Frauen

Die SPÖ thematisiert mit zwei Entschließungsanträgen erneut Gewalt an Frauen. Ihre Forderungen aus dem April bzw. dem Mai dieses Jahres beinhalten ein Gewaltschutz-Sofortpaket in der Höhe von 5 Mio. €, eine Fortführung des Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt, einen Richtlinienkatalog für Strafverfolgungsbehörden über die Behandlung von Fällen von Gewalt, eine Stärkung der Prozessbegleitung, einen Ausbau von Antigewalttrainings, eine Kampagne zu männlichen Rollenbildern und Gewaltprävention sowie Hochrisikofallkonferenzen und regelmäßige Gewaltschutzgipfel.

Die Oppositionsfraktion sieht viele Forderungen trotz des Gewaltschutzpakets der Regierung noch nicht umgesetzt. Die beiden SPÖ-Anträge werden im Plenum voraussichtlich ins Leere gehen.

Brief zur Corona-Impfung

Auf Grundlage einer Sozialversicherungsnovelle beantragen ÖVP und Grüne, dass nicht gegen das Corona-Virus geimpfte Versicherte von der Krankenkasse angeschrieben werden. In diesem Schreiben sollten die Risiken einer COVID-19-Infektion ohne Impfschutz aufgezeigt werden. Außerdem dient die Gesetzesänderung der Verlängerung des kostenlosen Impfangebots gegen COVID-19 ebenfalls bis 30. Juni 2022. Im Gesundheitsausschuss stimmten alle Fraktionen außer der FPÖ diesen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu.

Verlängerung für Zuschüsse für betriebliche Testungen

Eine weitere auf Initiative von ÖVP und Grünen beantragte Gesetzesänderung sieht eine Verlängerung von COVID-19-Förderungen für betriebliche Testungen bis 31. Dezember 2021 vor (Betriebliches Testungs-Gesetz). Damit will man weiterhin ein niederschwelliges Angebot für die Erlangung von Nachweisen über eine geringe epidemiologische Gefahr gewährleisten. Ein Antrag der Freiheitlichen, die Finanzierung der kostenlosen betrieblichen COVID-19-Tests bis mindestens 30. Juni 2022 sicherzustellen, wird im Plenum voraussichtlich keine Zustimmung finden.

Behandlung von Long-COVID-PatientInnen

Mit den Spätfolgen einer Corona-Infektion, also dem sogenannten Long-COVID-Syndrom, befasst sich ein Entschließungsantrag der SozialdemokratInnen, der im Gesundheitsausschuss nur von SPÖ und FPÖ unterstützt wurde. Im Entschließungsantrag wird der Gesundheitsminister aufgefordert, mit dem Fokus auf Frauen und Kinder Strategien und Lösungen zur Behandlung von Long-COVID-PatientInnen anzustoßen. Long-COVID sei als chronische Erkrankung und als Berufskrankheit anzusehen und die Long-COVID-Therapiemöglichkeiten müssten ausgebaut werden.

Änderung der COVID-19-Politik

Voraussichtlich keine Mehrheit im Plenum finden werden zwei Entschließungsanträge der FPÖ, in denen sie eine Änderung der COVID-19-Politik der Bundesregierung fordern. Zum einen wird ein "Plan B" anstelle der genehmigten Corona-Schutzimpfung gefordert, etwa das Vorantreiben der Entwicklung alternativer Impfstoffe, sowie das Testen nur bei Symptomen und die Herstellung einer soliden Zahlenbasis für Corona-Maßnahmen. Zum anderen tritt die FPÖ für ein Verbot der Diskriminierung von nicht gegen COVID-19 Geimpften auf und fordert, dass es zu keiner Kürzung oder gar Streichung von Versicherungs- und Sozialleistungen durch das Arbeitsmarktservice (AMS) oder die Sozialämter kommt.

Verlängerung der Corona-Kreditstundungen

Ebenfalls keine Zustimmung im Plenum erhalten wird voraussichtlich ein weiterer Antrag der Freiheitlichen für einen Aufschub des Endes der gesetzlichen Corona-Kreditstundungen bis zum Ende der Wirtschaftskrise. Gefordert wird von der Oppositionspartei auch ein rückwirkendes Wiederinkrafttreten der mit 31. Jänner 2021 ausgelaufenen gesetzlichen Corona-Kreditstundungen in der bisherigen Fassung.

Preis-Monitoring für von der CO2-Steuer betroffene Energielieferanten

Besorgt über den gegenwärtigen Energiepreisanstieg zeigt sich die SPÖ. Neben den hohen Gaspreisen werde durch die von den Regierungsparteien angekündigte Steuerreform eine CO2-Steuer für die KonsumentInnen schlagend. Hinzu komme noch die Unübersichtlichkeit der Energiepreise der einzelnen Anbieter. Die SozialdemokratInnen fordern in ihrem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, ein täglich aktualisiertes und barrierefrei abrufbares Preis-Monitoring für alle Energielieferanten, die von der C02-Steuer betroffen sind, zu veranlassen. Dieses soll die Anführung der C02-Steuer sowie der Mehrwertsteuer beinhalten. Der Antrag wird im Plenum wahrscheinlich ins Leere gehen.

Kleine Pensionen werden 2022 um 3% erhöht

Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen hat der Sozialausschuss die Anpassung der Pensionen für das kommende Jahr auf den Weg gebracht. Der generelle Anpassungsfaktor für 2022 beträgt 1,8%. Kleine und mittlere Pensionen sollen mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2022 über diesen Anpassungsfaktor hinaus erhöht werden, und zwar um bis zu 3%.

Konkret gibt es für Pensionen unter 1.000 € im Monat eine Erhöhung von 3%. Das gilt auch für die Ausgleichszulagenrichtsätze. Die Untergrenze für Pensionen wird 2022 also bei 1.030 € im Monat liegen. Pensionen von monatlich zwischen 1.000 und 1.300 € werden zwischen 3% und 1,8% mehr erhalten, wobei der Betrag linear absinkt, je höher die Pension ist. Wer mehr als 1.300 € Pension im Monat bezieht, wird künftig um 1,8% mehr erhalten. Dabei wird das Gesamtpensionseinkommen herangezogen, also alle Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. Darunter fallen – wie schon in den Jahren 2018 und 2020 - auch Sonderpensionen. Die Anpassung der Sonderpensionen soll durch eine Begrenzungsregel im Verfassungsrang entsprechend limitiert werden.

Auch die Ruhebezüge von BeamtInnen werden entsprechend angepasst. Die Erhöhung von 3% wird darüber hinaus auch für Opferrenten wirksam. Budgetär wirkt sich die zusätzliche Erhöhung der kleinen und mittleren Pensionen (ASVG, BSVG, GSVG) mit rund 110 Mio. € an Mehrkosten aus, bei den Beamtenpensionen kommt es durch die zusätzliche Erhöhung zu 2,7 Mio. € an Mehrkosten. Insgesamt werden im Jahr 2022 für sämtliche Pensionsanpassungen rund 1,1 Mrd. € Mehrkosten erwartet.

Im Zuge der Anpassung wird auch der Frühstarterbonus in der Höhe von 1 € für jeden Beitragsmonat vor dem 20. Geburtstag auch für BeamtInnen, Bundestheaterbedienstete und ÖBB-BeamtInnen für Pensionsantritte ab 1. Jänner 2022 gesetzlich verankert.

Sonderpensionen sollen nur dann beim Gesamtpensionseinkommen berücksichtigt werden, wenn sie im bzw. für das Jahr 2022 auch anzupassen sind. Ruhebezüge der BundesbeamtInnen, die erst ab November 2021 gebühren, werden zum Beispiel aufgrund der "Aliquotierungsregelung" nicht für 2022 angepasst und sollen daher auch nicht bei der Gesamtpension berücksichtigt werden.

Deckelung für Erhöhung von Sonderpensionen

Den NEOS ist es ein Anliegen, besonders hohe Pensionen nur bis zu einem gewissen Betrag zu erhöhen. Sie haben ihren Vorschlag sowohl als Abänderungsantrag im Sozialausschuss als auch als eigenen Antrag eingebracht. Demnach sollen Pensionen gemäß Sonderpensionenbegrenzungsgesetz bei der Anpassung 2022 nicht stärker erhöht werden als die ASVG-Höchstpension. Die Anpassung soll 66 € nicht überschreiten dürfen. Begründet wird der Vorschlag mit der Wirtschaftskrise und den stark steigenden Budgetzuschüssen in das Pensionssystem. Die Anliegen der NEOS werden voraussichtlich keine Mehrheit im Plenum finden.

Pensionspaket

Wahrscheinlich abgelehnt wird auch ein SPÖ-Vorschlag für ein Pensionspaket, mit dem etwa die Aliquotierung bei der ersten Pensionsanpassung zurückgenommen werden und die "Hacklerpension" beibehalten bzw. ausgeweitet werden soll. Beim Frühstarterbonus sollen Präsenz- und Zivildienstzeiten anrechenbar sein und Schul- und Studienzeiten berücksichtigt werden. Außerdem fordert die SPÖ eine bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten und Verbesserungen für Pflege- und Gesundheitsberufe bei der Schwerarbeitspension.

Beibehaltung der "Hacklerregelung"

Im November 2020 hat der Nationalrat auf Initiative der Koalitionsparteien beschlossen, die abschlagsfreie Frühpension bei 45 Arbeitsjahren mit Jahresbeginn 2022 abzuschaffen. SPÖ und FPÖ wollen sich damit nicht abfinden und fordern in mehreren Entschließungsanträgen eine Beibehaltung sowie eine Ausweitung der einschlägigen Bestimmungen. So sollen etwa auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst Zugang zur sogenannten "Hacklerregelung" erhalten und Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes bei den erforderlichen Arbeitsjahren anerkannt werden. Bei Personen, die zwischen 2014 und 2020 mit Abschlägen in Pension gegangen sind, soll eine Neuberechnung der Pension erfolgen. Auch diese Oppositionsanliegen werden wahrscheinlich abgelehnt.

Pensionsloch und "Flexipension"

Um die Problematik des wachsenden Pensionslochs sichtbarer zu machen, fordern die NEOS, die künftigen Pensionsverpflichtungen im gesetzlichen Pensionssystem und im Beamtenpensionssystem als Pensionsrückstellungen im Bilanzteil der entsprechenden Budgetuntergliederungen des Bundesrechnungsabschlusses zu verbuchen. Das "Pensionsloch" wachse bis 2050 auf 7% des BIP an. Deshalb sei es notwendig, diese Budgetproblematik bereits in den Bilanzen der betroffenen Budgetuntergliederungen darzustellen, so die NEOS. Der Antrag soll an den Budgetausschuss verwiesen werden.

Die NEOS halten zudem eine Umstellung des Pensionssystems und mehr Flexibilität für notwendig. Nicht nur die Lebenserwartung, sondern auch andere Kennzahlen wie die Inflationsrate, die Erwerbsbeteiligung und die Produktivität sollen demnach künftig in die Berechnung der Pensionshöhe einbezogen werden. Gleichzeitig soll den Betroffenen der Zeitpunkt des Pensionsantritts in einem bestimmten Alterskorridor – bei entsprechenden Zu- und Abschlägen – freigestellt werden. Die Forderung wird wie im Ausschuss wohl in der Minderheit bleiben.

Anhebung des Regelpensionsalters von NotarInnen

Klarstellungen im Bereich des Regelpensionsalters von NotarInnen hat der Sozialausschuss einstimmig auf den Weg gebracht. Das Notarversorgungsgesetz 2020 habe zum Ziel gehabt, das Regelpensionsalter von NotarInnen von 65 auf 70 Jahre stufenweise anzuheben, wobei diese Bestimmung nur für den Zeitraum ab dem Inkrafttreten mit 1. Jänner 2020 gilt. Es sei jedoch übersehen worden, dass dadurch für Aktive, die vor dem Jänner 2020 das 65. Lebensjahr vollendet haben und vor dem 1. September 2027 ihre Pension antreten, das 65. Lebensjahr als Regelpensionsalter gelten würde. Somit könnte diese Personengruppe eine vorzeitige Alterspension abschlagsfrei in Anspruch nehmen, was jedoch keinesfalls gewollt war. Mit der Klarstellung wird die stufenweise Anhebung des Regelpensionsalters daher ergänzt, und zwar für Personen, die ab dem Jahr 2015 das bisherige Regelpensionsalter erreicht haben.

Senkung der Arbeiterkammer- und Wirtschaftskammerbeiträge

Die NEOS haben eine Änderung des Arbeiterkammergesetzes und des Wirtschaftskammergesetzes beantragt, die im Plenum voraussichtlich abgelehnt wird. Geht es nach der Oppositionsfraktion, soll die von allen ArbeitnehmerInnen zu entrichtende Arbeiterkammerumlage in der Höhe von 0,5% des Bruttolohns künftig nur noch für Gehaltsbestandteile über 1.000 € zum Tragen kommen. Ein analoger Freibetrag je ArbeitnehmerIn wäre – zur Entlastung von Unternehmen – bei der Wirtschaftskammerumlage 2 vorgesehen. Diese soll außerdem jeweils nur noch bis zur Höchstbeitragsgrundlage fällig werden. Für beide "Umlagefreibeträge" schreibt der Antrag eine jährliche Inflationsanpassung fest.

Pfand auf Einwegflaschen und Dosen

Mit einer Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes will die Regierung Maßnahmen für mehr Abfallvermeidung, -trennung und –recycling ergreifen. Im Umweltausschuss des Nationalrats trugen ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne das Vorhaben mit. Neben verstärkter Abfalltransporte auf der Schiene, einer Quote für Mehrwegverpackungen, dem Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte und einem Importverbot bestimmter Abfälle zur Deponierung soll die Gesetzesänderung auch ein Pfand auf Einwegflaschen und –dosen bringen.

Hintergrund der Novelle bildet das EU-Kreislaufwirtschaftspaket, das darauf abzielt, zwecks Abfallminimierung den Wert von Produkten, Stoffen und Ressourcen soll so lange als möglich zu erhalten. Mit allen Maßnahmen der Novelle sollen mehrere 100.000 Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden.

Anders als die geplante Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz wurden im Umweltausschuss Anträge der Opposition betreffend Plastikvermeidung abgelehnt. Die SPÖ will das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen und die Mehrwegquote bereits Mitte 2022 – also früher als in der Regierungsvorlage vorgesehen – eingeführt sehen. Ebenso sollte es strengere Zielvorgaben bei der Erhöhung des Anteils an Mehrwegverpackungen geben und Alu-Getränkedosen unter 0,5 Liter in das Pfandsystem einbezogen werden, heißt es in dem Antrag auf Nachbesserung des Novellenentwurfs.

Die FPÖ fordert einen "Recyclingbonus", der sicherstellt, dass das geplante Pfandsystem keine Teuerung beziehungsweise versteckte Steuern mit sich bringt. Konkret soll aus ihrer Sicht ein asymmetrisches Pfandsystem (Pfandeinsatz 0,06 € und Pfanderstattung 0,09 €) die Recyclingleistung belohnen.

Ausbau des Atomkraftwerks Paks

Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag setzen alle fünf Parlamentsfraktionen eine Initiative gegen den geplanten Bau des Atomkraftwerks Paks II in Ungarn. Die Bundesregierung wird darin ersucht, alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mittel gegen den geplanten Bau einzusetzen. Im Antrag werden massive Bedenken an der Entscheidung für die Errichtung neuer, als auch den Betrieb der vier bestehenden AKW-Blöcke geäußert. ExpertInnen zufolge sei der Standort nicht erdbebensicher und daher nicht für ein AKW geeignet. Zwar habe Ungarn ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren unter Beteiligung Österreichs durchgeführt. Dabei sei aber nicht berücksichtigt worden, ob der Standort geologisch geeignet ist. Ergebnisse mehrerer Studien würden nahelegen, dass dieser für Erdbeben mit oberflächennahen Verwerfungen gefährdet sei. Es sei auch zweifelhaft, ob die vier in Betrieb befindlichen AKW-Blöcke einem Erdbebenereignis standhalten könnten, wird im Antrag kritisiert.

Vorarbeiten zu EU-Patentgericht

Österreich hat als erster EU-Mitgliedstaat dem multilateralen Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) der Europäischen Union zugestimmt. Dem Forschungsausschuss lag ein Protokoll zum EPGÜ zur Ratifizierung vor. Damit soll der Teil des Übereinkommens vorläufig in Kraft gesetzt werden, auf dessen Basis die umfangreichen Vorarbeiten zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) beginnen können. Die Zustimmung des Ausschusses erfolgte einstimmig.

Terrorismusbekämpfung: Verschärfungen im Vereins-, Waffen- und Sprengmittelgesetz

Mit einer Regierungsvorlage zu Verschärfungen des Waffen-, Vereins- und Sprengstoffmittelgesetzes soll ein nach dem Terroranschlag in Wien letztes Jahr vereinbartes Maßnahmenpaket, das den Zugang zu Schusswaffen für bestimmte Personengruppen ausschließt, umgesetzt werden. So sollen insbesondere Verurteilungen wegen Terrordelikten und Betretungs- bzw. Annäherungsverbote einem Waffenbesitz entgegenstehen. Bei Neuausstellungen von Waffenbesitzkarten würde künftig überprüft, ob über die oder den Betroffenen staatschutzpolizeiliche Vormerkungen vorliegen. Maßnahmen zur Terrorprävention sind zudem im Vereins- und im Sprengmittelgesetz geplant.

EU-Grenzmanagement: Informationssysteme besser vernetzen

Eine Regierungsvorlage dient der technischen Umsetzung des neu aufgestellten EU-Grenzmanagements. Die bisher bestehenden EU-Informationssysteme zur Kriminalitätsbekämpfung und Grenzkontrolle seien nicht miteinander vernetzt, was das Risiko von Informationslücken erhöhe, heißt es in der Erklärung. Abhilfe schaffen soll nun ein gemeinsames, elektronisches Einreise- und Ausreisesystem (ESS), das automatisch die Aufenthaltsdauer von Drittstaatsangehörigen berechnet und bei zeitlichen Überschreitungen Warnmeldungen für die EU-Mitgliedsstaaten abgibt. Die biometrischen Daten dieser Personen würden dabei gespeichert, um der Verwendung von Mehrfach- und Falschidentitäten entgegenzuwirken.

Empfehlungen der Kindeswohl-Kommission

Mit einem Antrag setzt sich die SPÖ für die Umsetzung der Empfehlungen der Kindeswohl-Kommission ein. In deren Abschlussbericht vom Juli 2021 wird unter anderem die eingehende Prüfung aller Entscheidungen im Rahmen des Asyl- und Fremdenrechts hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Kindeswohl empfohlen. Auch kindergerechte Verfahren, ein umfassendes Kinderrechte-Monitoring und die raschere Abwicklung der Verfahren werden darin angeregt. Der Antrag wurde im Innenausschuss unter Einbeziehung eines Abänderungsantrags der Regierungsfraktionen bezüglich der Sicherstellung der Obsorge ab dem ersten Tag angenommen. Damit soll auch ein umfassendes Schulungsangebot für alle an Asylverfahren beteiligten Personen in Behörden, staatlichen Einrichtungen und Gerichten das Kindeswohl vermehrt in den Fokus rücken.

EU-Anpassungen zur Ahndung bei digitalen Zahlungsmitteln

Zur strafrechtlichen Ahndung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln sollen mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie unter anderem einheitliche Definitionen geschaffen werden. Mit der entsprechenden Regierungsvorlage der Justizministerin mit Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) und im Zahlungsdienstegesetz 2018 geht es vor allem im StGB um Anpassungen an Instrumente wie etwa virtuelle Währungen. Erfolgen soll in diesem Zusammenhang auch eine teilweise Anhebung der Strafdrohungen bzw. die Schaffung von Qualifikationstatbeständen, etwa im Rahmen einer kriminellen Vereinigung. Unter anderem werden als unbare Zahlungsmittel in der Vorlage auch digitale Tauschmittel aufgenommen, unter denen laut Erläuterungen die EU-Richtlinie E-Geld oder virtuelle Währungen versteht.

Bereinigung zur Erklärung Österreichs zu Geldwäsche-Übereinkommen

Die völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs bei der Zustellung gerichtlicher Schriftstücke an Personen im Rahmen des Geldwäsche-Übereinkommens sollen insofern bereinigt werden, als eine österreichische Erklärung, die aufgrund der nunmehrigen Rechtslage hinfällig geworden ist, zurückgenommen wird. Die Änderung betrifft die Zulässigkeit der vorgesehenen Modalitäten der entsprechenden Zustellungen in Österreich und soll mittels einer "Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten" umgesetzt werden.

15a-Vereinbarung zu Kosten des Institute of Science and Technology Austria

Das Institute of Science and Technology Austria (IST-Austria) wird gemeinsam vom Bund und dem Land Niederösterreich finanziert. Dazu besteht eine 15a-Vereinbarung, die nun adaptiert werden soll, um die Finanzierung künftig in ein "System der anteiligen Gesamtkosten" zu ändern. Vorgesehen ist auch, dass ein Kontrollausschuss der beiden Erhalter eingerichtet wird. In der neuen Vereinbarung sollen auch Anpassungen erfolgen, die aufgrund von Änderungen in der Bundesgesetzgebung und von Grundstücksverwendungen erforderlich sind. Der im Qualitätssicherungsverfahren für das IST Austria vorgesehene Evaluierungszeitraum wird von bisher vier auf sieben Jahre verlängert.

Zugang zu Statistik- und Registerdaten

Künftig soll es durch eine Neuregelung des Bundesstatistikgesetzes den Forschungseinrichtungen erlaubt werden, per Fernzugriff für die Durchführung statistischer Analysen mit wissenschaftlicher Fragestellung einen Zugang zu statistischen Einzeldaten der Bundesanstalt Statistik Österreich zu erhalten. Die Bundesanstalt wird beauftragt, dazu eine technische Plattform "Austrian Micro Data Center" zu errichten. Die Unabhängigkeit der fachlichen Leitung der Statistik Österreich soll durch die Novelle gestärkt werden. Die Novelle des FOG normiert auch den Zugang zu Daten der Verwaltungsregister. Ein NEOS-Antrag, der einen leichteren Zugang für die Wissenschaft und Forschung zu Registerdaten fordert, wurde im Forschungsausschuss dabei miterledigt.

Entwicklungs- und -Finanzierungsplan für Fachhochschulen

Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne beantragen, den Entwicklungs- und -Finanzierungsplan für Fachhochschulen (FH) ab dem Studienjahr 2023/24 rasch zu finalisieren. Dadurch soll die bedarfsorientierte und qualitätsgesicherte Weiterentwicklung des FH-Sektors unterstützt werden, schon in Hinblick auf die Planungssicherheit.

COVID-19-Maßnahmen an Hochschulen

Vom Wissenschaftsausschuss abgelehnt wurden die – mit unterschiedlichen Zielrichtungen verfassten – Anträge von SPÖ und FPÖ zu den COVID-19-Maßnahmen an den österreichischen Hochschulen. Während die SPÖ finanzielle Mittel fordert, um in Zeiten erhöhten Infektionsgeschehens die COVID-19-Regelungen auch an den Universitäten umsetzen zu können und allen Studierenden den Präsenzunterricht zu ermöglichen, will die FPÖ zurück zum Normalbetrieb. Aus Freiheitlicher Sicht erübrigen sich Coronamaßnahmen an Unis aufgrund der hohen Impfquote unter Studierenden.

Zusammenlegung der Kunstuniversitäten

Die FPÖ wirbt für Strukturreformen und Standortoptimierungen bis hin zur Zusammenlegung der Akademie der bildenden Künste Wien und der Universität für angewandte Kunst Wien. Konkret fordern die Freiheitlichen in einem Entschließungsantrag, die Vor- und Nachteile einer etwaigen Zusammenlegung überprüfen zu lassen, der Antrag fand jedoch im Wissenschaftsausschuss keine Zustimmung bei den übrigen Fraktionen.

Direkte Demokratie auf Gemeindeebene

Eine Initiative von FPÖ, NEOS und SPÖ zielt darauf ab, GemeindebürgerInnen mehr Mitspracherechte in Gemeindeangelegenheiten einzuräumen und dadurch die direkte Demokratie zu stärken. Die Bundesregierung soll die notwendigen Rechtsgrundlagen dafür schaffen, damit Ergebnisse von Volksabstimmungen auf Gemeindeebene auch ohne Einbindung des Gemeinderats verbindliche Wirkung entfalten können, fordern die drei Oppositionsparteien in einem Entschließungsantrag. Anlass für die Initiative war die Aufhebung einzelner Bestimmungen im Vorarlberger Landes-Volksabstimmungsgesetz und im Vorarlberger Gemeindegesetz durch den Verfassungsgerichtshof. Dieser hatte nach einer Volksabstimmung in der Vorarlberger Gemeinde Ludesch geurteilt, dass es dem repräsentativ-demokratischen System widerspreche, wenn BürgerInnen über die Köpfe des Gemeinderats hinweg Gemeindeorgane zu gewissen Handlungen bzw. Unterlassungen verpflichten könnten. In diesem Zusammenhang brachten die Koalitionsfraktionen im Ausschuss einen Entschließungsantrag ein, in dem die Verfassungsministerin ersucht wird, gemeinsam mit den LandesverfassungsgesetzgeberInnen zu ergründen, inwieweit Änderungen der bundesverfassungsgesetzlichen Rahmenbedingungen auf Grund regionaler Bedürfnisse angezeigt sind. Dieser Antrag wurde im Verfassungsausschuss mehrheitlich ins Plenum weitergeleitet, während der Oppositionsantrag in der Minderheit blieb. (Schluss) mbu/rei/keg

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream sowie als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments mitverfolgt werden.