Parlamentskorrespondenz Nr. 1272 vom 16.11.2021

Neu im Bautenausschuss

SPÖ-Initiativen zu befristeten Mietverträgen, Benachteiligungen durch den Klimabonus und Baulandwidmung für sozialen Wohnbau

Wien (PK) – Die SozialdemokratInnen unternehmen einen Vorstoß zur Abschaffung von befristeten Mietverträgen. Diese sollen der SPÖ nach künftig nur mehr in Ausnahmen gelten. Der Klimabonus benachteilige BewohnerInnen von Ballungsräumen einerseits durch einen niedrigeren Klimabonus und andererseits durch höhere CO2-Abgaben für Heizsysteme, kritisiert die SPÖ in einem weiteren Antrag. Da die Baulandwidmung für sozialen Wohnbau oftmals vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werde, treten die SozialdemokratInnen außerdem für eine verfassungsrechtliche Absicherung der Baulandwidmung für sozialen Wohnbau ein.

Abschaffung von befristeten Mietverträgen

Einen Vorstoß zur Abschaffung von Befristungen bei Mietverträgen von Wohnungen unternimmt SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher in einem Entschließungsantrag (1996/A(E)). Die im Jahr 1994 im Rahmen des Richtwertmietengesetzes eingeführte Befristung sollen der Mandatarin nach nur mehr in Ausnahmefällen gelten. Ursprünglich gesetzlich verankert, um Studierenden für die Dauer ihres Studiums befristetes Wohnen zu ermöglichen, sei diese Regelung mittlerweile keine Ausnahme mehr. Rund 80 Prozent aller Mietverhältnisse im privaten Wohnungsbereich seien aktuell befristet, führt Becher an. Dies führe nicht nur zu erhöhter Abhängigkeit der MieterInnen von VermieterInnen, sondern bedeute oft auch Mieterhöhungen bei Vertragsverlängerungen. Für private, nicht gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter sollen der SPÖ nach in bestimmten Fällen jedoch weiterhin Möglichkeiten bestehen, Wohnungen befristet zu vermieten. Als Vorbild nennt Abgeordnete Becher Deutschland, wo befristete qualifizierte Zeitmietverträge bei gesetzlich genau definierten Gründen wie beabsichtigte Eigennutzung oder Generalsanierung erlaubt seien.

Klimabonus: Benachteiligung der MieterInnen in den städtischen Ballungszentren

Gegen eine Benachteiligung von MieterInnen in städtischen Ballungszentren durch den Klimabonus tritt SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher in einem weiteren Entschließungsantrag ein (1998/A(E)). Die von der Bundesregierung in ihrer "ökosozialen Steuerreform" angekündigte Staffelung des Klimabonus, der auf das örtliche Mobilitätsangebot abstellt, benachteilige die MieterInnen in den städtischen Ballungszentren – und hier vor allem in Wien. Jener Teil der Bevölkerung, der sich um eine verkehrsgünstige Lage bemüht habe, werde von der Bundesregierung doppelt benachteiligt. Einerseits geschehe die Benachteiligung durch den aufgrund des breiteren Angebots an öffentlichen Verkehrsmitteln bedingten niedrigeren Klimabonus und andererseits über die Art der Heizung, bemängelt Becher. Die MieterInnen müssten den CO2-Preis über ihre Energieverträge – in Ballungsräumen häufig Erdgas – zur Gänze tragen, obwohl sie nicht über das Heizsystem in ihrer Wohnung mitbestimmen könnten, kritisiert die SPÖ-Abgeordnete. Das sei nicht nur unsozial, sondern auch ökologisch problematisch. Die VermieterInnen hätten keinen Anreiz alte, umweltschädliche und teure Heizsysteme zu tauschen, wird im Antrag angeführt und sollten daher in die Pflicht genommen werden.

Verfassungsrechtliche Absicherung von Baulandwidmung für sozialen Wohnbau

Günstige Grundstücke für den sozialen Wohnbau zu widmen, laufe immer wieder Gefahr, vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten und aufgehoben zu werden, thematisiert Ruth Becher (SPÖ) in einem Initiativantrag (1997/A). Die Sozialdemokratin schlägt daher die verfassungsrechtliche Absicherung der von vielen Bundesländern bereits eingeführten Widmungskategorie "sozialer Wohnbau" vor. (Schluss) pst