Parlamentskorrespondenz Nr. 1306 vom 19.11.2021

Nationalrats-Entschließung für Länderdialog zu direkter Demokratie

Anlass war Aufhebung einzelner Bestimmungen im Vorarlberger Landes-Volksabstimmungsgesetz durch den Verfassungsgerichtshof

Wien (PK) – Im Zusammenhang mit einem Oppositionsantrag zur "Rettung der direkten Demokratie in Vorarlberg" hatten die Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne im Verfassungsausschuss einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem die Verfassungsministerin ersucht wird, zu diesem Thema einen Länderdialog zu starten. So soll gemeinsam mit den LandesverfassungsgesetzgeberInnen ergründet werden, inwieweit Änderungen der bundesverfassungsgesetzlichen Rahmenbedingungen auf Grund regionaler Bedürfnisse zum Thema direkte Demokratie angezeigt sind. Während in der heutigen Sitzung des Nationalrats der Oppositionsantrag in der Minderheit blieb, wurde die Entschließung von ÖVP und Grüne mit Mehrheit angenommen.

Anlass für die ursprüngliche Initiative von SPÖ, FPÖ und NEOS war die Aufhebung einzelner Bestimmungen im Vorarlberger Landes-Volksabstimmungsgesetz und im Vorarlberger Gemeindegesetz durch den Verfassungsgerichtshof. Dieser hatte nach einer Volksabstimmung in der Vorarlberger Gemeinde Ludesch geurteilt, dass es dem repräsentativ-demokratischen System widerspreche, wenn BürgerInnen über die Köpfe des Gemeinderats hinweg Gemeindeorgane zu gewissen Handlungen bzw. Unterlassungen verpflichten könnten.

Der Oppositionsantrag zielte darauf ab, GemeindebürgerInnen mehr Mitspracherechte in Gemeindeangelegenheiten einzuräumen und dadurch die direkte Demokratie zu stärken. Die Bundesregierung solle die notwendigen Rechtsgrundlagen dafür schaffen, damit Ergebnisse von Volksabstimmungen auf Gemeindeebene auch ohne Einbindung des Gemeinderats verbindliche Wirkung entfalten können, forderten die drei Oppositionsparteien.

Debatte über Volksabstimmung

Friedrich Ofenauer (ÖVP) verwies in der Debatte auf das Grundprinzip der Verfassung, dass gewählte VertreterInnen bei Volksabstimmungen einbezogen werden müssen. Alles Abgehen davon wäre eine Gesamtänderung der Bundesverfassung. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) erläuterte dazu, für eine ebensolche Gesamtänderung brauche es eine Volksabstimmung. Es gehe daher jetzt darum, Gespräche mit den Bundesländern über das Für und Wider zu führen.

Reinhold Einwallner (SPÖ) und Christian Lausch (FPÖ) warfen den Koalitionsparteien umgekehrt vor, einen "Wischiwaschi-Antrag" auf den Tisch zu legen. Nach über einem Jahr einen Dialog zu starten sei eindeutig zu wenig, es brauche hier klare Handlungen, bemängelte Einwallner. Lausch betonte, mit dem Oppositionsantrag wollte man eine Rechtsgrundlage für diese Art von Volkabstimmungen in Vorarlberg schaffen und ortete in der Ablehnung dessen, dass Grüne und ÖVP keine direkte Demokratie wollen würden.

Gerald Loacker (NEOS) würde eine Volksabstimmung zur Regelung von Volkabstimmungen in den Bundesländern als unproblematisch erachten und bezeichnete den Antrag der Koalition vielmehr als "Winkelzug". Aus seiner Sicht gebe es nichts Schöneres für die Einführung von direkter Demokratie auf Gemeindeebene als eine Volksabstimmung, daher sollte man das ihm zufolge auch so machen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.