Parlamentskorrespondenz Nr. 1315 vom 22.11.2021

Neu im Verfassungsausschuss

Beugehaft: Regierung reagiert auf VfGH-Erkenntnis mit Novellenvorschlag

Wien (PK) – Die Beugehaft hat der Verfassungsgerichthof (VfGH) als verfassungswidrig aufgehoben. Damit dieses Zwangsinstrument der Vollstreckungsbehörden nicht mit 31. Dezember 2021 ersatzlos außer Kraft tritt, schlägt die Bundesregierung nun eine Novellierung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, das der Beugehaft zugrunde liegt, vor. Besonders wenn Delinquenten eine Geldstrafe nicht bezahlen können, wären deren Verpflichtungen ansonsten nicht zu erzwingen, so die Erklärung.

Im Novellenvorschlag (1176 d.B.) wird eine höchstzulässige Gesamtdauer der Beugehaft von einem Jahr festgelegt. Zudem sieht er ein Rechtsmittel nach dem Vorbild der Schubhaftbeschwerde vor, erweitert also den Rechtsschutz. Grundsätzlich sei die Vollstreckung der Beugehaft in Österreich die Ausnahme, wird in den Erklärungen betont, üblicherweise finde man mit Geldstrafen als Beugemittel das Auslangen. Genutzt werde die Beugehaft vor allem vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), da die betroffenen Rechtsunterworfenen häufig vermögenslos seien. (Schluss) rei