Parlamentskorrespondenz Nr. 1322 vom 23.11.2021

Neu im Familienausschuss

Kinderbetreuungsgeld, Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz, Familienbonus Plus, Familienhärteausgleich

Wien (PK) – Dem Familienausschuss wurden eine Reihe von neuen Initiativen zugewiesen, wie etwa ein Antrag von ÖVP und Grünen auf Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auf 7.600 €. Die NEOS wiederum pochen erneut auf einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und Elementarbildung, wobei dieser in einem ersten Schritt ab dem 2. Geburtstag des Kindes ab September 2024 realisiert werden soll.

Die SozialdemokratInnen üben Kritik an der sozialen Treffsicherheit des Familienbonus und wollen daher eine Evaluierung des Modells veranlassen. Außerdem sollen Ungerechtigkeiten bei der Berechnung des Familienbonus Plus im Fall von getrennt lebenden Eltern beseitigt werden, unter der derzeit vor allem alleinerziehende Frauen leiden würden. In einer weiteren Initiative plädiert die SPÖ für die neuerliche Dotierung und Fortführung des Corona-Familienhärteausgleichs, zumal sich viele Familien aufgrund der sich wieder verschärfenden Corona-Krise und der massiven Teuerungswelle in finanziellen Schwierigkeiten befinden würden.

ÖVP-Grüne: Anhebung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auf 7.600 €

Ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen sieht vor, dass ab 1. Jänner 2022 die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von 7.300 € auf 7.600 € erhöht wird. Bei Beibehaltung des bisherigen Grenzbetrages wäre im Jahr 2022 eine geringfügige Beschäftigung aufgrund der Aufwertung im ASVG ohne Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr möglich gewesen, lautet die Begründung (2043/A).

NEOS für Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und Elementarbildung

NEOS-Mandatar Michael Bernhard skizziert in seinem Antrag (2016/A(E)), welche Maßnahmen es ab 2022 zur Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung und Elementarbildung ab dem ersten beziehungsweise zweiten Lebensjahr braucht. Investiert werden müsse demnach vor allem in den qualitativen und quantitativen Ausbau des Elementarbildungs- und Kinderbetreuungsangebots sowie in die Aus- und Weiterbildung der PädagogInnen. Zwecks Attraktivierung des Berufsfelds seien nicht zuletzt die Entlohnung von ElementarpädagogInnen sowie deren Arbeitsbedingungen zu verbessern, weswegen der Bund seinen Einfluss auf die Länder in diesen Fragen im Rahmen der Verhandlungen über die 15a-Vereinbarung ausüben soll. Ein gleichlautender Antrag wurde auch dem Unterrichtsausschuss zugewiesen (2014/A(E)).

SPÖ will Familienbonus Plus evaluieren und auf soziale Treffsicherheit prüfen lassen

Ein grundsätzliches Problem mit dem Familienbonus Plus haben die Abgeordneten der SPÖ, weil es sich dabei ihrer Ansicht nach um ein Steuermodell ohne soziale Treffsicherheit handle (2049/A(E)). Während sehr gut verdienende Familien davon stark profitieren würden, könne es von einkommensschwachen und armutsgefährdeten Familien kaum bzw. gar nicht genutzt werden, zeigt Petra Wimmer (SPÖ) auf. Nunmehr sei im Zuge der Steuerreform sogar eine Erhöhung des Bonus von 1.500 € auf 2.000 €  € geplant. Es ergeht daher sowohl an den Finanzminister als auch an die Familienministerin das Ersuchen, eine Evaluierung des Familienbonus sowie des Kindermehrbetrages hinsichtlich seiner sozialen Treffsicherheit bezogen auf die Einkommenssituation der Familien in Österreich bis Jahresende zu veranlassen und die Ergebnisse im ersten Quartal 2022 dem Parlament zuzuleiten. Ein gleichlautender Antrag wurde auch dem Finanzausschuss zugewiesen (2050/A(E)).

SPÖ: Ungerechtigkeiten beim Familienbonus Plus für getrenntlebende Eltern sollen beseitigt werden

In einem weiteren Antrag weist Abgeordnete Petra Wimmer darauf hin, dass der Familienbonus Plus zudem zu Ungerechtigkeiten bei getrennt lebenden Eltern führe (2051/A(E)). So würden nämlich Alleinerziehende, also in der Regel Frauen, aufgrund ihres meist niedrigeren Einkommens auch einen geringeren Familienbonus erhalten. Den vollen Bonus erhalte hingegen der getrennt lebende Vater, und zwar auch dann, wenn er zu wenig Unterhalt bezahle oder sich bei der Betreuung nicht einbringe. Eine private Einigung über eine gerechtere Aufteilung des Bonus sei möglich, aber damit bewege man sich im rechtsfreien Raum, gibt Wimmer zu bedenken. Außerdem seien die Frauen auf den guten Willen des Expartners angewiesen. Da die Corona-Krise die Situation der über 162.000 Alleinerziehenden in Österreich ohnehin zusätzlich verschlimmert habe, müsse diese ungerechte Behandlung von getrennt lebenden Eltern bei der Berechnung des Familienbonus beendet werden. Ein gleichlautender Antrag wurde auch dem Finanzausschuss zugewiesen (2052/A(E)).

SPÖ drängt auf Fortführung des Corona-Familienhärteausgleichs

Aufgrund der aktuellen und sich zunehmend verschärfenden Corona-Situation in Österreich sowie der massiven Preissteigerungen in den verschiedensten Bereichen würden viele Familien erneut in gravierende Notlagen geraten, macht SPÖ-Abgeordnete Petra Wimmer in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion geltend (2056/A(E)). Die zuständige Ministerin Susanne Raab wird daher aufgefordert, den Corona-Familienhärteausgleichsfonds für 2022 erneut zu dotieren und Antragstellungen ab dem 1. Dezember 2021 zu ermöglichen. (Schluss) sue