Parlamentskorrespondenz Nr. 1332 vom 24.11.2021

Neu im Budgetausschuss

Anpassungen im Bundesfinanzierungsgesetz

Wien (PK) – Durch eine Änderung des Bundesfinanzierungsgesetzes werden Umschuldungsklauseln mit einstufigem Mehrheitserfordernis für vom Bund begebene Anleihen eingeführt. Damit wird in Übereinstimmung mit dem ESM-Vertrag eine nationale Rechtsgrundlage geschaffen und verschiedene Klarstellungen getroffen, beispielsweise betreffend die im Verfahren notwendige Berechnungsstelle und das Verfahren.

Bislang gilt das zweistufige Mehrheitserfordernis. Dies habe in den vergangenen Jahren eine relativ hohe Hürde für den Erfolg entsprechender Umschuldungsmaßnahmen und zu einem geringeren Schutz der Kleinanleger gegenüber Großanlegern geführt. Im Zuge der Reform des ESM-Vertrages wurde vereinbart, dass alle Euro-Staaten ab 1. Jänner 2022 ihre neuen Schuldtitel mit Umschuldungsklauseln mit einstufigem Mehrheitserfordernis (Single Limb Collective Action Clauses) ausstatten, was mit der vorliegenden Novelle erfolgen soll (1158 d.B.). Ziel der Rechtsanpassung ist eine Erleichterung und Beschleunigung von Einigungen zwischen dem Staat und seinen Gläubigern sowie die Minimierung von Hold-out-Risiken. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.