Parlamentskorrespondenz Nr. 1348 vom 26.11.2021

Neu im Gesundheitsausschuss

Operationstechnische Assistenz, Lebensmittelkontrollen

Wien (PK) – Mit einem neuen Gesundheitsberuf will die Regierung dem Personalmangel an Spitälern entgegenwirken. Außerdem betreffen vorgeschlagene Änderungen im Gesundheitsrecht Qualitätskontrollen bei Lebensmitteln.

Neuer Gesundheitsberuf: Operationstechnische Assistenz

Zur Entschärfung des Personalengpasses im Operationsbereich soll die qualifizierte operationstechnische Assistenz (OTA) als neuer Gesundheitsberuf geschaffen und im Gesundheitsberuferegister eingetragen werden. Der Regierungsvorschlag (1164 d.B.) dazu sieht eine entsprechende Aktualisierung der Spezialisierung Pflege im Operationsbereich vor. So soll der operationstechnischen Assistenz auch der berufsspezifische Einsatz in der Notfallambulanz und dem Schockraum, in der Endoskopie sowie in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) ermöglicht werden. Diese Bereiche waren bislang dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ohne Spezialisierung zugeteilt.

Die berufliche Durchlässigkeit zwischen Operationsassistenz und operationstechnischer Assistenz will man in beide Richtungen fördern, wobei die dreijährige OTA-Ausbildung nicht zwingend auf einer vorangegangenen Pflegeausbildung aufbaut. Weiters soll der praktische Teil der Ausbildung überwiegen. Dadurch will man nicht zuletzt bei neuen Zielgruppen das Interesse an einem Gesundheitsberuf wecken. Um Synergien mit bereits bestehenden einschlägigen Ausbildungseinrichtungen zu nutzen, soll die Ausbildung in der operationstechnischen Assistenz an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, an Schulen für medizinische Assistenzberufe oder an Sonderausbildungen für die Pflege im Operationsbereich stattfinden. Für Personen, die bereits im Ausland OTA-Kompetenz erworben haben, wird auf Grundlage des Gesetzesentwurfs die Berechtigung zur Berufsausübung in diesem Feld festgeschrieben. Damit will man nicht zuletzt den bestehenden Personalbedarf abdecken, da es frühestens in drei Jahren die ersten in Österreich ausgebildeten OTA-AbsolventInnen geben würde.

Schlachthäuser: Kontrollen auch von nicht-ärztlichem Personal

Nach Maßgabe neuer EU-Regelungen zur Lebensmittelkontrolle schlägt die Regierung vor, dass künftig amtliche Kontrollen in Zerlegungsbetrieben auch von besonders geschultem Personal durchgeführt werden dürfen. Derartige Kontrollen wären demnach nicht länger nur amtlichen TierärztInnen vorbehalten. Die zuständigen Behörden hätten mit Kontrollbefugnissen ausgestattetes Personal zu benennen, ergibt sich aus dem Entwurf für Änderungen im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) sowie im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (1163 d.B.). Das Bundesamt für Verbrauchergesundheit, das 2022 seine Arbeit aufnimmt, wird im Entwurf grundsätzlich mit Tätigkeiten im Zusammenhang mit Waren, die unter das LMSVG fallen, betraut, etwa mit der Überprüfung von Lebensmitteln bei der Einfuhr aus Drittstaaten.

Der Strafrahmen im LMSVG wird laut Novellenvorschlag von 50.000 € auf 35.000 € gesenkt, im Wiederholungsfall von 100.000 € auf 70.000 €, Mindeststrafen will man abschaffen. Festgeschrieben werden soll mit der Novelle überdies eine Meldeverpflichtung über die Inhaltsstoffe bei Milchersatznahrung für Säuglinge.

EU-Vorgaben zur Qualitätssicherung

Eine Reihe von Änderungen in EU-Verordnungen zur Qualitätssicherung im Lebensmittelbereich soll in heimisches Recht überführt werden. Der dazu vorgelegte Novellenvorschlag zum EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (1173 d.B.) enthält unter anderem eine neue Bestimmung für biologische Lebensmittel. Demnach würden HändlerInnen, die nicht selbst produzierte Bio-Produkte direkt an die EndverbraucherInnen verkaufen, nicht dem ansonsten im Bio-Bereich vorgesehenen Kontrollsystem unter Aufsicht des Landeshauptmanns unterliegen. (Schluss) rei