Parlamentskorrespondenz Nr. 1447 vom 10.12.2021

Mückstein: Öffnungsschritte nun möglich, aber Ungeimpfte müssen weiterhin geschützt werden

Hauptausschuss des Nationalrats ist mit Verordnung des Gesundheitsministers zur Öffnung am 12. Dezember einverstanden

Wien (PK) — Der vierte allgemeine Lockdown in Österreich endet, wie angekündigt, am 12. Dezember — zumindest für Geimpfte und Genesene und Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Der Hauptausschuss des Nationalrats beriet heute über die Verordnung (151/HA) und stellte mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen das Einvernehmen mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein her, das für das Inkrafttreten der Regelungen erforderlich ist. Für alle, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, gelten somit für Einkaufen, Beruf und Freizeit die Einschränkungen der Ausgangsregelungen, die seit der Verhängung des Lockdowns gegolten haben, für weitere zehn Tage, das heißt bis einschließlich 21. Dezember 2021. Über eine weitere Verlängerung müsste der Hauptausschuss dann zeitgerecht befinden. Laut Gesundheitsminister Mückstein können die Bundesländer strengere Maßnahmen verhängen, als die Verordnung, die eine "Unterkante" an Maßnahmen bilde, vorgebe.

Vierter Lockdown endet für alle, die über 2G-Nachweis verfügen, am 12. Dezember

Bundesminister Mückstein erinnerte an die Ausgangslage Ende November, welche die Bundesregierung zu der schwierigen Entscheidung bewogen habe, nochmals für zweimal zehn Tage einen allgemeinen Lockdown zu verhängen und außerdem die Einführung der Impfpflicht ins Auge zu fassen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems und vor allem des intensivmedizinischen Bereichs in den Spitälern zu vermeiden. Das Sinken der Neuinfektionen und die Tatsache, dass der Effekt nun auch im Spitalsbereich ankomme, zeige, dass die Maßnahme des harten Lockdowns gewirkt habe. Daher halte es die Bundesregierung nach Gesprächen mit ExpertInnen nun für vertretbar, den allgemeinen Lockdown wie geplant am 12. Dezember zu beenden. Allerdings sei es immer noch notwendig, die Ungeimpften zu schützen. Für sie bleibe der Lockdown jedenfalls weitere zehn Tage aufrecht.

Wie Gesundheitsminister Mückstein im Ausschuss ausführte, bildet der 2G-Nachweis die Basis für die Öffnungsschritte, die mit der 6. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (6. COVID-19-NotMV) ermöglich werden sollen. Der 2G-Nachweis sei jedenfalls Voraussetzung für das Betreten von Geschäften, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, für Zusammenkünfte und für die Erbringung mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen. Eigene Regelungen gebe es für den Arbeitsplatz, wo der 3G-Nachweis zu erbringen sei. Besonders geregelt seien auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen und der Zugang zu allen Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden. Dabei gelte weiterhin, dass in allen Bereichen des öffentlichen Lebens entsprechende COVID-19-Sicherheitskonzepte einzuhalten sind, wie das Tragen von FFP2-Masken.

Der Bund gebe mit der Verordnung die Mindeststandards als eine "Unterkante" vor, die auf jeden Fall einzuhalten sei, betonte der Gesundheitsminister. Den Bundesländern bleibe es dabei überlassen, strengere Vorschriften zu verhängen, um auf regionale Entwicklungen zu reagieren. Österreich setze damit im europäischen Vergleich sehr strenge Maßnahmen. Aus seiner Sicht sei es jedenfalls sinnvoll, nur behutsam und "mit Augenmaß" zu öffnen, um sicherzustellen, dass die Infektionszahlen weiter nach unten gehen. Vorsicht sei zudem angebracht, da die Auswirkungen der neu aufgetretenen Omikron-Variante des COVID-19-Virus auf das Infektionsgeschehen noch nicht abschätzbar sei. Unverändert bleibe die Impfung das wichtigste Instrument zur Bewältigung der Pandemie, zu dem es keine Alternative gebe.

Opposition fürchtet "Fleckerlteppich" an Verordnungen und sieht unklare Bestimmungen

SPÖ-Abgeordneter Harald Troch sagte, die SPÖ werde weiterhin in konstruktiver Weise die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung mittragen, um eine Überlastung der Intensivmedizin zu verhindern. Seine Fraktion sei daher für die Verordnung, auch wenn sie einige Punkte kritisch sehe. Troch nannte als Beispiel die Begrenzung der Personenanzahl für Veranstaltungen im Freien, die aus seiner Sicht Wien benachteiligt. Die Verordnung werde auch den Effekt des "Fleckerlteppichs" an unterschiedlichen Maßnahmen in den Bundesländern verstärken, meinte Troch. Schuld daran sei, dass die Vorgaben des Bundes zu viele Unklarheiten schaffen würden.

Scharfe Kritik an einem "Fleckerlteppich" regionaler Verordnungen übte auch Nikolaus Scherak (NEOS), der meinte, dass sich hier wieder negative Auswirkungen des Föderalismus und der Macht der Landeshauptleute zeigten. Den Preis einer zögerlichen Politik der Bundesregierung müssten gerade jene BürgerInnen und Unternehmen zahlen, die immer alle Maßnahmen eingehalten hätten.

Eine Reihe von Unklarheiten sahen auch die FPÖ-Abgeordneten, die sich ebenfalls ablehnend äußerten. FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch fürchtete etwa, dass es im Bereich der Hospiz- und Palliativmedizin zu Härtefällen kommen wird, da ihrer Ansicht nach die Ausnahmeregelungen für den Zugang zu sterbenden Angehörigen in der neuen Verordnung nicht deutlich abbilden. Christian Hafenecker übte grundsätzliche Kritik an der Informationspolitik der Bundesregierung. Diese "lerne einfach nicht dazu", sondern betreibe weiterhin eine Politik der Falschinformationen, Panikmache und Spaltung der Gesellschaft. So agiere man nun mit dem Schlagwort des "Schutzes für Ungeimpfte". Ungeimpft zu sein, sei aber eine Kategorie, die willkürlich festgelegt und erweitert werde, indem man etwa Genesene einbeziehe und Impfzertifikate wieder für ungültig erkläre. Petra Steger schloss sich als FPÖ-Sportsprecherin der Kritik ihrer Fraktion an und meinte, der Gesundheitsminister schließe Ungeimpfte von der Sportausübung aus, was gesundheitspolitisch widersinnig sei, da man wisse, dass körperliche Betätigung die Abwehrkraft stärke.

Aus Sicht von Ralph Schallmeiner (Grüne) ist der kritisierte "Fleckerteppich" eine Tatsache, an der man aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Pandemie in den Bundesländern und der föderalen Struktur letztlich nicht vorbeikomme, wie immer man auch dazu stehe. Aus seiner Sicht stelle die schrittweise und vorsichtige Öffnung die richtige Vorgangsweise dar.

Gesundheitsminister Mückstein wies die Darstellung der FPÖ zurück, dass die Bundesregierung ihre Maßnahmen auf Falschbehauptungen aufgebaut habe. Vielmehr hätten sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse um die Pandemie in den letzten zwei Jahren laufend erweitert und es seien Maßnahmen immer entsprechend adaptiert worden. So wisse man jetzt erst genauer, wie lange Impfungen einen sicheren Schutz bieten, und dass eine Impfung für Kinder ab fünf Jahren möglich sei.

Wichtig sei jedoch, dass die Maßnahmen auch eingehalten werden, daher habe man sich mit den Bundesländern auf die Unterkante geeinigt. Abgeordnete Belakowitsch wies er darauf hin, dass die Verordnung weiterhin Ausnahmen für so genannten "kritische Lebensereignisse" vorsehe, was auch die Hospize und Palliativmedizin umfasse. Sportausübung werde auch für Ungeimpfte im öffentlichen Bereich möglich sein, sagte er in Richtung von Abgeordneter Steger. Er verstehe auch den Unwillen derer, die sich immer an alles gehalten haben, an der Situation, die aufgrund eines teilweise sorglosen Umgangs mit Vorschriften eingetreten ist. Die Bundesregierung habe daher festgelegt, dass Wirtschaftshilfen von Unternehmen zurückgefordert werden können, wenn COVID-19-Maßnahmen ignoriert werden. Niemand in der Bundesregierung habe die Absicht, Schikanen für Ungeimpfte zu schaffen. Tatsache sei aber, dass 85% der PatientInnen auf den COVID-19-Intensivstationen zu den Ungeimpften gehören und dass bei den restlichen 15%, die trotz Impfung schwer erkranken, im Allgemeinen schwere Vorerkrankungen bestehen. (Schluss Hauptausschuss) sox