Parlamentskorrespondenz Nr. 1456 vom 14.12.2021

Ausschuss für Bauten und Wohnen diskutiert Oppositionsanträge

Abschaffung befristeter Mietverträge, Klimabonus, Bestellerprinzip bei Maklergebühren, Ausschließungsklagen wegen terroristischer Straftaten

Wien (PK) – Der Ausschuss für Bauten und Wohnen diskutierte heute über zahlreiche Oppositionsanträge etwa zur Abschaffung von befristeten Mietverträgen, zur Möglichkeit der Ausschließung von WohnungseigentümerInnen wegen rechtskräftiger Verurteilung aufgrund terroristischer Straftaten und zum Einkommensmonitoring im sozialen Wohnbau. Die Oppositionsanträge wurden großteils vertagt aber auch abgelehnt.

Automatische Abschaffung befristeter Mietverträge

Einen Vorstoß zur Abschaffung von Befristungen bei Mietverträgen von Wohnungen unternahm die SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher in einem Entschließungsantrag (1996/A(E)). Die im Jahr 1994 im Rahmen des Richtwertmietengesetzes eingeführte Befristung sollen der Mandatarin nach nur mehr in Ausnahmefällen gelten. Rund 80 Prozent aller Mietverhältnisse im privaten Wohnungsbereich seien aktuell befristet, führte Becher aus. Dies führe nicht nur zu erhöhter Abhängigkeit der MieterInnen von VermieterInnen, sondern bedeute oft auch Mieterhöhungen bei Vertragsverlängerungen. Für private, nicht gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter sollen der SPÖ nach in bestimmten Fällen jedoch weiterhin Möglichkeiten bestehen, Wohnungen befristet zu vermieten. Als Vorbild nennt Abgeordnete Becher Deutschland, wo befristete qualifizierte Zeitmietverträge bei gesetzlich genau definierten Gründen wie beabsichtigte Eigennutzung oder Generalsanierung erlaubt seien.

Befristete Mietverträge würden eine "Teuerungsspirale" auslösen, da bei Vertragsverlängerungen oft die Mieten erhöht werden, meinte Harald Troch (SPÖ). Dadurch würden viele Menschen laufend umziehen müssen und so ihre sozialen Netze zerstört. Philipp Schrangl (FPÖ) begrüßte den Antrag und regte an, dass der Befristungsanteil bei jeder Vertragsverlängerung kleiner werden solle. Die Möglichkeit, Mietverträge zu kündigen, sei in Österreich zu eingeschränkt für VermieterInnen, begründete Johannes Margreiter (NEOS) die hohe Zahl an Vertragsbefristungen. Es sei ein transparentes, nachvollziehbares Mietrecht wichtig sei, erklärte Johanna Jachs (ÖVP) und begründete ihren Vertagungsantrag damit, dass eine Novellierung des Mietrechts im Regierungsprogramm vorgesehen sei und das Anliegen dementsprechend dort mitdiskutiert werden solle. Der SPÖ-Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit von ÖVP und Grünen vertagt.

Eine andere Sicht auf befristete Mietverträge vertraten die NEOS, die die SPÖ-Initiative in dieser Frage als überschießend und zu einseitig beurteilten. Abgeordneter Johannes Margreiter (NEOS) hielt die derzeitige Regelung, wonach bei zweimaliger konkludenter Verlängerung eine Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis erfolgen müsse, für problematisch. Dem Schutz der MieterInnen wäre nach Auffassung der NEOS Genüge getan, wenn Mietverträge auf bestimmte Zeit, die nach Ablauf der wirksam vereinbarten oder verlängerten Vertragsdauer nicht aufgelöst werden, jeweils auf drei Jahre als verlängert gelten. MieterInnen sollen dabei das unverzichtbare und unbeschränkbare Recht haben, den erneuerten Mietvertrag jeweils zum Monatsletzten gerichtlich oder schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen, so der Initiativantrag (107/A). Die ÖVP anerkannte die Intention des Antrags. Laut Agnes Sirkka Prammer (Grüne) würde die Abschaffung der automatischen Umwandlung zu mehr Mobilität bei MieterInnen führen, was nicht erwünscht sei. Der Antrag sei noch nicht entscheidungsreif, begründeten ÖVP und Grüne die Vertagung.

Klimabonus – SPÖ kritisiert Benachteiligung der MieterInnen in den städtischen Ballungszentren

Gegen eine Benachteiligung von MieterInnen in städtischen Ballungszentren durch den Klimabonus brachte die SPÖ einen weiteren Entschließungsantrag ein (1998/A(E)). Die von der Bundesregierung in der "ökosozialen Steuerreform" angekündigte Staffelung des Klimabonus, der auf das örtliche Mobilitätsangebot abstellt, benachteilige die MieterInnen in den städtischen Ballungszentren – und hier vor allem in Wien. Die MieterInnen müssten den CO2-Preis über ihre Energieverträge – in Ballungsräumen häufig Erdgas – zur Gänze tragen, obwohl sie nicht über das Heizsystem in ihrer Wohnung mitbestimmen könnten, kritisierte die SPÖ. Andreas Kollross (SPÖ) bezeichnete den Klimabonus daher als "Würfelspiel ohne nachhaltigen Lenkungseffekt". Vollinhaltlich schlossen sich die NEOS an. Die Bevölkerung sei mobil, so Michael Bernhard. Menschen ziehen bewusst in die Stadt und leisten damit einen Beitrag zum Klimaschutz. Es sei nicht nachvollziehbar, dass diese Menschen weniger Klimabonus bekommen.

Matin Litschauer (Grüne) argumentierte, dass durch den dichten Wohnbau im städtischen Gebiet die Heizkosten geringer seien, zudem sei der Unterschied von 33 € kleiner als bei anderen Systemen. Die Pendlerpauschale sei in der sozialen Gestaltung wesentlich ungerechter, führte er aus. Seitens der ÖVP schloss sich Joachim Schnabel an. Im ländlichen Raum gebe es Bereiche, wo der PKW für die Mobilität notwendig sei. In diesem Sinne wurde der Antrag seitens der Regierungsfraktionen vertagt.

SPÖ-Antrag zu Bestellerprinzip bei Maklergebühren erneut vertagt

Von ÖVP und Grünen im Ausschuss erneut vertagt wurde ein SPÖ-Antrag zur Änderung des Maklergesetzes, der die Einführung eines Erstanbieter-Prinzips oder Bestellerprinzips beinhaltet (51/A). WohnungsmaklerInnen sollen demnach eine Maklerprovision von Wohnungssuchenden nur dann verlangen können, wenn ein Vertrag über Wohnungen oder Wohnräume zustande kommt, die dem Makler/der Maklerin noch nicht von der Gegenseite bekannt gegeben worden waren oder ihm/ihr sonst wie bekannt wurden.

Philipp Schrangl (FPÖ) lenkte den Blick nach Deutschland, wo die Einführung des Bestellerprinzips nicht zu einer Verbesserung geführt habe. Vielmehr würden dort nun weniger Wohnungen zur Verfügung stehen, argumentierte er dagegen. Auch aus Konsumentenschutzgründen sprach er sich dagegen aus, da der/die MaklerIn beim Bestellersprinzip nur eine Partei und nicht beide Parteien vertrete. Schrangl machte sich stattdessen gegen "schlechte" Makler stark. Margreiter brach demgegenüber eine Lanze für die Maklertätigkeit, da diese den Wohnungsmarkt am Laufen halten. Die Regelungen im Maklergesetz seien praxisnah und es sei nicht nachvollziehbar, warum ihre Tätigkeit nicht bezahlt werden solle. Grundsätzlich seien die NEOS aber uneingeschränkt für das Bestellerprinzip. Es müsse aber so umgesetzt werden, dass der oder die MaklerIn die Interessen beider Seiten vollumfänglich vertreten könne.

Nina Tomaselli (Grüne) führte aus, dass Leistungskontrolle nur vom Auftraggeber erfolgen könne. Wie komme ein Mieter dazu, einen Makler zu bezahlen, den er nicht beauftragt habe, stellte sie die Frage. Laut Andreas Ottenschläger (ÖVP) werde intensiv an entsprechendem Gesetzesentwurf gearbeitet. Darin sollen auch Lehren aus den Erfahrungen Deutschlands einfließen, erklärten die Regierungsparteien die Vertagung.

Keine Mehrheit für FPÖ-Anträge nach Ausschließungsklagen wegen terroristische Straftaten

Abgelehnt wurden im Ausschuss zwei Entschließungsanträge der FPÖ. Die Freiheitlichen hatten die Möglichkeit von Ausschließungsklagen von WohnungseigentümerInnen, die wegen terroristischer Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden, gefordert. Das Wohnungseigentumsgesetz sollte dementsprechend erweitert werden. Es sei einer Hausgemeinschaft grundsätzlich unzumutbar, mit solchen Personen zusammenzuleben, argumentierte die FPÖ (1185/A(E)). Zudem setzten sich die Freiheitlichen dafür ein, dass es auch VermieterInnen ermöglicht werde, sich von rechtskräftig wegen terroristischer Straftaten verurteilten MieterInnen zu trennen. Geht es nach der FPÖ so soll dies im Sinne des Mietrechtsgesetzes künftig einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen. Zusätzlich lautete ihre Forderung, dass diesen Personen auf mietrechtlicher Ebene der Zugang in den sozialen Wohnbau verwehrt werde (1188/A(E)).

Michaela Steinacker (ÖVP) verwies auf die ausreichende bestehende Rechtslage, weshalb der Antrag keine Mehrheit erhielt und abgelehnt wurde. Konkret bezog sie sich auf den Kündigungsgrund laut Mietrechtsgesetz. Dort wird als wichtiger Kündigungsgrund normiert, dass ein Mieter sich "gegenüber dem Vermieter oder einer im Haus wohnenden Person einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht". Im Wohnungseigentumsgesetz sei dies ähnlich geregelt, so Steinacker.

Mit einem weiteren Entschließungsantrag erwartete sich die FPÖ von den Koalitionsparteien ein Bekenntnis zu einem Lagezuschlagsverbot für Mieten in städtischen "Gründerzeitvierteln". Dieses sei durch Gerichtsurteile für rechtens befunden worden, so Schrangl (FPÖ), auch der Terminus "Gründerzeitviertel" sei großzügig ausgelegt worden (1248/A(E)). Der Antrag wurde vertagt.

NEOS: Einkommensmonitoring im sozialen Wohnbau soll gerechte Mieten sichern

In einem Entschließungsantrag traten die NEOS für geförderte Mietwohnungen die Einführung von einkommensabhängiger Mieten, beruhend auf einem Einkommensmonitoring ein und forderten eine gesetzliche Grundlage für ein solches Einkommensmonitoring im geförderten bzw. sozialen Wohnbau zu schaffen (104/A(E)). Damit wollte Margreiter sicherstellen, dass geförderte Mieten nicht von Menschen in Anspruch genommen werden, die diese gar nicht benötigen. Gleichzeitig soll die soziale Durchmischung im sozialen Wohnbau erhalten bleiben, aber kein übermäßiger bürokratischer Aufwand entstehen.

Philipp Schrangl hielt dem entgegen, dass im WEG das Kostendeckungsprinzip vorgesehen sei. Demnach können für gemeinnützige Bauten nur die Selbstkosten verrechnet werden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger, führte der Abgeordnete aus. Die FPÖ werde dem Antrag nicht zustimmen, da überdies die soziale Durchmischung in den Bauten zu befürworten sei. Für die ÖVP gab es zu dem Thema zahlreiche offene Fragen, weshalb der Antrag vertagt wurde.

SPÖ für verfassungsrechtliche Absicherung von Baulandwidmung für sozialen Wohnbau

Günstige Grundstücke für den sozialen Wohnbau zu widmen, laufe immer wieder Gefahr, vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten und aufgehoben zu werden, thematisierte Maximilian Köllner (SPÖ) in einem Initiativantrag (1997/A). Die SozialdemokratInnen schlugen daher die verfassungsrechtliche Absicherung der von vielen Bundesländern bereits eingeführten Widmungskategorie "sozialer Wohnbau" vor.

Die FPÖ befürchtete dadurch die Verknappung des Wohnraums, da es zu einem Preisanstieg führen werde. Schrangl regte an, dass die Länder ihre Umwidmungspraxis ändern.

Laut Nina Tomaselli (Grüne) werde die Maßnahme schon länger diskutiert, jedoch "könnte" eine kompetenzrechtliche Lücke vorliegen. Die Grüne standen einer neuen Kompetenzverteilung offen gegenüber. Dies sei mit den Bundesländern abzuklären, sagte Tomaselli. Auch die NEOS standen der Diskussion aufgeschlossen gegenüber und erkannten Nachschärfungsbedarf bei den Umwidmungen. Laut Johannes Margreiter (NEOS) ist die Raumordnung kompetenzrechtlich zu evaluieren und ein Rechtsrahmen mit mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grüne vertagt. (Schluss Bautenausschuss) gla


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