Parlamentskorrespondenz Nr. 1471 vom 16.12.2021

Neu im Innenausschuss

5-Parteien-Antrag zur Anpassung der Sonderregelungen im Staatsbürgerschaftsrecht für Nachkommen von Verfolgten des Nationalsozialismus

Wien (PK) – In Österreich gelten als Ausdruck des Bekenntnisses zu der Verantwortung für die Verbrechen während der NS-Zeit Sondererwerbsbestände im Staatsbürgerschaftsrecht für die Verfolgten des Nationalsozialismus sowie deren Angehörigen. Laut den geltenden Bestimmungen können Fremde unter erleichterten Bedingungen die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn sie der Behörde schriftlich mitteilen, dass sie sich als Staatsangehörige eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen Österreichisch-Ungarischen Monarchie vor dem 15. Mai 1955 aufgrund von erlittenen oder befürchteten Verfolgungen durch das NS-Regime ins Ausland begeben haben.

Im Oktober 2019 wurde auch ein Sondererwerbsbestand für die Nachkommen in "direkt absteigender Linie" von Verfolgten eingeführt. Seit dem können auch jene unter erleichterten Bedingungen die Staatsbürgerschaft erwerben, bei denen anzunehmen ist, dass sie ohne das erlittene Unrecht ihrer Vorfahren während der NS-Zeit oder des Ständestaates heute im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft wären.

Da der geltende Gesetzeswortlaut aber voraussetzt, dass sich die Verfolgten quasi freiwillig ins Ausland begeben haben, zeigten sich im Vollzug Fälle, die auf dieser Basis keine Berücksichtigung finden konnten. Dies betraf beispielsweise Personen, deren Vorfahren von Organen des Ständestaates, der NSDAP oder des Deutschen Reiches ermordet oder ins Ausland deportiert wurden. Alle fünf im Nationalrat vertretenen Parteien haben daher eine Antrag gestellt, die notwendigen gesetzlichen Adaptierungen vorzunehmen, um auch in diesen bisher nicht erfassten Fällen den Erwerb der Staatsbürgerschaft zu ermöglichen (2146/A). (Schluss) wit