Parlamentskorrespondenz Nr. 1481 vom 16.12.2021

Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes passiert Nationalrat

Nationalratsfraktionen einstimmig gegen Förderung von Nuklearenergie

Wien (PK) — Der Nationalrat gab in der heutigen Plenarsitzung grünes Licht für eine Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Änderungen beinhalten Neuerungen beim Änderungsrecht, bei den Voraussetzungen für Beschlüsse und bei der Rücklage. Diese sollen zum Klimaschutz beitragen und die Elektromobilität erleichtern und damit fördern. Um Kritikpunkte aus dem Begutachtungsverfahren hinsichtlich der geplanten Änderungen bei früheren Parifizierungen von Geschäftsräumlichkeiten zu berücksichtigen, wurde in der Plenarsitzung noch ein Abänderungsantrag eingebracht und ebenfalls beschlossen.

Außerdem sprachen sich die Parlamentsfraktionen mittels Entschließungsantrag einstimmig gegen die Förderung von Nuklearenergie aus. Sie dürfe im Zuge der laufenden EU-Taxonomie-Verhandlungen nicht als nachhaltige und damit förderbare Energieform definiert werden. Mehrere Anträge der Opposition zu diesen Tagesordnungspunkten blieben in der Minderheit.

Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes soll einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Förderung der Elektromobilität leisten

Mit einem Maßnahmenbündel will die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes einen Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudesektor sowie zur Förderung des emissionsfreien Individualverkehrs leisten. Dazu gibt es Neuerungen im Bereich des Änderungsrechts der einzelnen EigentümerInnen, bei den Voraussetzungen für Beschlüsse und bei der Rücklage. Rechtliche Hürden würden derzeit noch die Installation von Ladestationen in Eigentumsobjekten erschweren. Daher sollen die Rahmenbedingungen im Wohnungseigentumsrecht hierfür aber auch für den Einbau von Einzel-Solaranlagen, Beschattungsvorrichtungen und einbruchsicheren Türen sowie für barrierefreie Ausgestaltungen erleichtert werden. Schließlich sollen durch eine Erleichterung der Willensbildung und einer Mindestdotierung für Rücklagen optimierte Voraussetzungen für die Erhaltung, aber auch für die Verbesserung von Gebäuden vor allem in wärme-, klima- und energietechnischer Hinsicht geschaffen werden. Das Gesetz soll in mehreren Schritten ab Jahresbeginn bis 1. Juli 2022 in Kraft treten.

Die in der Regierungsvorlage ursprünglich geplanten Änderungen bei früheren Parifizierungen von Geschäftsräumlichkeiten wurden im Begutachtungsverfahren von mehreren Seiten kritisiert. Das Justizressort fand gemeinsam mit ExpertInnen der Stadt Wien eine praktikable Lösung für die geäußerten Kritikpunkte. Diese wurde mittels Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen heute eingebracht und mehrheitlich beschlossen. Damit können WohnungseigentümerInnen solcher Geschäftsräume bis Ende 2024 eine Neufestsetzung des Nutzwerts oder Jahresmietwerts beantragen.

Der Klimawandel müsse auf allen Ebenen bekämpft werden, begrüßte Justizministerin Alma Zadić die Novelle. Dafür sei der Ausstieg aus fossilen Energieträgern Richtung Elektromobilität notwendig. Dies setze eine ausreichende E-Ladeinfrastruktur voraus. Mit der Novelle würden letzte Hürden für diesen Umstieg genommen.                    

Investitionen seien mit angesparten Mitteln leichter umzusetzen, begrüßte Johann Singer (ÖVP) die neue Mindestrücklage. Diese mache Wohnen nicht teurer, meinte Michaela Steinacker (ÖVP). Vielmehr würden die ausgelösten Investitionen in Klimamaßnahmen die Kosten senken.

Eine weitere Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes forderte SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher mittels Entschließungsantrag, der in der Minderheit blieb. Darin forderte sie eine mit dem Alter des Bauwerks ansteigende Rücklage sowie stärkere Kontrollrechte der WohnungseigentümerInnen gegenüber den Hausverwaltungen. Wohnen sei eine finanzielle Herausforderung erklärten Harald Troch und Maximilian Köllner (beide SPÖ) und forderten Maßnahmen gegen steigende Wohnkosten.

Die Novelle hätte mutiger sein können, sagte Philipp Schrangl (FPÖ) und forderte, dass auch andere Verbesserungen wie Klimaanlagen in die Regelungen aufgenommen werden sollten. Die neue Mindestrücklage werde die Wohnkosten steigern, kritisierte der Freiheitliche weiters.

Es sei die erste große Reform des Wohnungseigentumsgesetzes seit 20 Jahren, erklärte Nina Tomaselli (Grüne). Das "right to plug" mache die Errichtung von Ladestationen für Elektroautos deutlich einfacher. Die Mindestrücklage werde in wenigen Jahren für einen Renovierungsschub sorgen.

Eine dynamischere Regelung bei der Einrichtung von Ladestationen, die beim technischen Fortschritt mithalten kann, wünschte sich Johannes Margreiter (NEOS) gemeinsam mit einer größeren und umfassenderen Reform des Wohnungseigentumsrechts.

Ausschluss von WohnungseigentümerInnen und MieterInnen aufgrund terroristischer Straftaten

Die Freiheitlichen fordern mittels Entschließungsantrag die Möglichkeit von Ausschließungsklagen gegen WohnungseigentümerInnen, die rechtskräftig wegen terroristischer Straftaten verurteilt wurden. Zudem setzt sich die FPÖ mittels eines weiteren Entschließungsantrags dafür ein, dass MieterInnen, die rechtskräftig wegen terroristischer Straftaten verurteilt wurden, von VermieterInnen gekündigt werden können. Zusätzlich soll diesen Personen der Zugang in den sozialen Wohnbau verwehrt werden. Einer Hausgemeinschaft sei es nicht zumutbar, mit solchen Personen zusammenzuleben, argumentierte Philipp Schrangl (FPÖ). Beide Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.

Fraktionen einstimmig gegen Förderung von Nuklearenergie

Nuklearenergie darf im Zuge der laufenden EU-Taxonomie-Verhandlungen nicht als nachhaltige und damit förderbare Energieform definiert werden, fordern alle fünf im Parlament vertretenen Fraktionen in einem gemeinsamen Entschließungsantrag. Die Bundesregierung soll sich mit allen Mitteln gegen die Förderung von Small Nuclear Reactors und Generation-IV-Nukleartechnologien einsetzen. Außerdem fordern die Abgeordneten Martin Litschauer (Grüne), Johannes Schmuckenschlager (ÖVP), Julia Herr (SPÖ), Gerhard Deimek (FPÖ) und Michael Bernhard (NEOS) die Bundesregierung auf, gegen die militärische Nutzung von Small Nuclear Reactors aufzutreten und sich zur Verhinderung der Herstellung von Atomwaffen für eine bessere Überwachung der gesamten Brennstofflieferketten innerhalb der Atomindustrie einzusetzen.

Österreich trete entschieden gegen jede Form der Atomkraft auf – gleich in welcher Größe die Kraftwerke konzipiert seien, betonte Bundesministerin Gewessler im Plenum ihre entschlossene Haltung und bedankte sich bei allen Parteien für den breiten Konsens. Kernkraft sei keine Antwort auf die Klimakrise und dürfe auch nicht als solche behandelt werden. Deshalb habe Gewessler auch ein Rechtsgutachten beauftragt, das als Basis für rechtliche Schritte dienen könne, sollte Atomenergie auf europäischer Ebene als nachhaltige Energiequelle eingestuft werden.

Martin Litschauer (Grüne) fügte an, dass Atomenergie in ihrer zivilen Nutzung auch immer das Risiko der militärischen Anwendung in sich berge. Zudem bestehe die Gefahr, dass das Know-how und die Technologie zur Profitmaximierung in Weltregionen transferiert werde, die mitunter instabile politische Verhältnisse aufweisen.

Robert Laimer (SPÖ) schloss sich dieser Befürchtung an und ergänzte, dass gerade in Kombination mit den Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz unabsehbare Gefahren entstehen könnten. Auch die Problematik der Endlagerung des gefährlichen und nicht abbaubaren Atommülls sei nach wie vor gegeben. Laimers Fraktionskollege Andreas Kollross (SPÖ) konstatierte, dass die "Atomlobby beim Klimaschutz Morgenluft wittere", und glaube die Debatte für ihre Zwecke nutzen zu können. Gerade deshalb sei es so wichtig, dass Österreich über alle Parteigrenzen hinweg ein klares Signal gegen die Atomenergie setzte.

Der freiheitliche Abgeordnete Walter Rauch zeigte sich ob der Einstimmigkeit bei dieser Materie erfreut und bezeichnete die FPÖ als "Motor" in diesem Bereich, da der Antrag auf ihrer Initiative basiere. Auf die Worte der Ministerin müssten nach Rauch jedoch auch Taten folgen. Daher forderte er die Bundesregierung mittels Entschließungsantrag, der in der Minderheit blieb, auf, mittels Nichtigkeitsklage die Einstufung von Kernenergie als nachhaltige und umweltfreundliche Energiequelle zu verhindern.

ÖVP-Mandatar Johannes Schmuckenschlager zeigte sich über Rauchs Aufforderung verwundert und warf ein, dass man kaum eine vehementere Verfechterin einer Anti-Atom-Politik finden werde als Ministerin Gewessler. Atomstrom könne nicht das Ziel der Dekarbonisierung sein, denn Europa brauche keine "strahlende" Zukunft, so Schmuckenschlager. Gerade viele kleine Atomkraftwerke würden die Sicherheitsfrage noch deutlicher hervortreten lassen, als wenige große, zeigte sich Nikolaus Berlakovich (ÖVP) überzeugt und forderte ein größeres Augenmerk auf erneuerbare Energiequellen wie Windkraft und Photovoltaik zu legen. Denn auch wirtschaftlich würden sich Atomkraftwerke kaum rechnen, wie Joachim Schnabel (ÖVP) aufzeigte. Global würde Atomkraft lediglich 3% der Energiegewinnung ausmachen und sei mit immensen Investitionskosten verbunden. Neben erneuerbaren Energiequellen berge gerade für den hochenergetischen Bereich Wasserstoff ein großes Potential.

Der 5-Parteienantrag wurde einstimmig von den Abgeordneten angenommen. Mit dem Antrag wurde im Ausschuss eine FPÖ-Initiative miterledigt. In dieser forderte FPÖ-Umweltsprecher Walter Rauch die Umweltministerin auf, sich gegen Mini-Atomkraftwerke einzusetzen und sicherzustellen, dass Klimaschutz nicht mit einem Mehr an Atomstrom gleichzusetzen ist. (Fortsetzung Nationalrat) pst/wit

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