Parlamentskorrespondenz Nr. 1495 vom 21.12.2021

Arbeitsminister Kocher: Arbeitskräfte vor Auswirkungen der Corona-Pandemie schützen

Bundesrat trägt Verlängerung von Kurzarbeit & Co. mit

Wien (PK) – Mit einer Debatte über Wirtschaftsstandort und Arbeitsplatzsicherheit in Zeiten der Corona-Pandemie startete der Bundesrat heute seine letzten beiden Sitzungstage vor Weihnachten. Laut Arbeitsminister Martin Kocher will die Regierung mit mehreren arbeitsrechtlichen Maßnahmen vor allem vulnerable Gruppen am Arbeitsplatz schützen. Die Nationalratsbeschlüsse, die diesen Maßnahmen zugrunde liegen, trug der Bundesrat teils einstimmig, teils mehrheitlich mit. So wurde die Sonderbetreuungszeit für Eltern, die Kurzarbeit für besonders betroffene Betriebe sowie die Freistellung von ungeimpften Schwangeren bis Ende März 2022 verlängert. Für Menschen, die lange in Kurzarbeit waren, gibt es einen Langzeit-Kurzarbeitsbonus von 500 €. Der Bildungsbonus für Arbeitslose in längerer Ausbildung wird bis Ende Dezember 2022 verlängert. Saisonbetriebe erhalten 65% der Lohnkosten abgegolten, die ab Beginn des Betretungsverbots bis zum frühestmöglichen Eintritt in die Kurzarbeit entstanden sind. Keine Mehrheit gab es für einen SPÖ-Antrag zur Erhöhung des Arbeitslosengelds.

Eingangs der Sitzung wurden die Mandatare Florian Krumböck und Ferdinand Tiefnig als neue Bundesräte angelobt. Krumböck folgt auf Bundesrätin Marlene Zeidler-Beck, die niederösterreichische Landtagsabgeordnete wird, Tiefnig kehrt aus dem oberösterreichischen Landtag in den Bundesrat zurück.

Arbeitsmarkt: Laut Kocher mehr offene Stellen als vor einem Jahr

Der Lockdown habe natürlich den Arbeitsmarkt getroffen, resümierte Arbeitsminister Martin Kocher die jüngste Entwicklung in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit vielen Maßnahmen habe man aber den Arbeitsmarkt weitgehend sichern können. Im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019 gebe es nun 13.000 Menschen weniger in Arbeitslosigkeit und weit mehr offene Stellen als 2020, betonte er.

Trotz aller Unsicherheiten zeigte sich Bundesminister Kocher optimistisch. "Wir können in einer Pandemie nicht auf alles vorbereitet sein", aber man trachte mit gesetzlichen Maßnahmen danach, insbesondere vulnerable Gruppen am Arbeitsplatz zu schützen, zur Planungssicherheit für MitarbeiterInnen und Unternehmen beizutragen und Arbeitssuchende zu unterstützen. So dienten COVID-19-Kurzarbeit und Saisonstarthilfe der Fachkräftesicherung in Bereichen wie dem Tourismus. Der Bildungsbonus sei eine Maßnahme zur längerfristigen Aus- und Weiterbildung von Arbeitslosen. Speziell im Bereich Pflege werden Kocher zufolge diese Arbeitskräfte dringend benötigt.

Die Schaffung der Sonderbetreuungszeit sei als Unterstützung bei Betreuungspflichten "essentiell" für Familien gewesen, unterstrich der Arbeitsminister, eventuell werde die Regelung bis Ende des Schuljahres verlängert. Gegen eine weitere Verlängerung der Freistellung von ungeimpften Schwangeren nach März 2022 spreche aber die medizinische Empfehlung der COVID-19-Impfung für alle, inklusive Schwangere.

Uneinigkeit bei Freistellung ungeimpfter Schwangerer

Die Freistellung von nicht gegen COVID-19 geimpften schwangeren Arbeitnehmerinnen in einer Beschäftigung mit Körperkontakt, die nunmehr bis 31. März 2022 möglich ist, sorgte für Uneinigkeit unter den Fraktionen. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) meinte zwar, Schwangere als Risikogruppe müssten besonders vor Corona geschützt werden, mit einer Freistellungsregelung, die zwischen geimpften und ungeimpften Schwangeren differenziere, schaffe man aber einen "negativen Impfanreiz". Gelten soll die Bestimmung im Mutterschutzgesetz immerhin auch für Schwangere, die zwar geimpft sind, aber keinen ausreichenden Impfschutz aufweisen. Für SPÖ und FPÖ geht die Regelung jedenfalls nicht weit genug. Korinna Schumann (SPÖ/W) richtete an Minister Kocher den Appell: "Bitte schützen Sie alle Schwangeren!", was auch Marlies Steiner-Wieser (FPÖ/S) forderte. Beide betonten, in sämtlichen Berufsgruppen sei die Gefahr einer Corona-Infektion gegeben. Vor allem bei all jenen, die nicht in das Homeoffice verlegt werden können, wie Schuhmann hervorhob.

Ruf nach längerer Sonderbetreuungszeit und mehr Arbeitslosengeld

Die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für Eltern in der Corona-Pandemie begrüßte die Sozialdemokratin zwar grundsätzlich, sie hinterfragte aber, ob die Verlängerung bis Ende März 2022 ausreiche. Mit der Omikron-Virusvariante warte auf Österreich eine "schwierige Zeit", für deren Bewältigung die Bevölkerung langfristige Konzepte zur Sicherung von Arbeitsplatz und Betreuungsangeboten benötige. Schumann stellte in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag zur Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70% des Letzteinkommens, fand aber nicht ausreichend Mehrheit im Plenum dafür, obwohl Steiner-Wieser für die FPÖ ihre Zustimmung signalisierte. Von Grüner Seite wurde hingegen auf den Teuerungsausgleich verwiesen, mit dem die Regierung Schritte zur Armutsbekämpfung gesetzt habe.

Kurzarbeitsbonus soll Fachkräfte halten

Die Maßnahmen würden die Bevölkerung während der Pandemie in all jenen Bereichen unterstützen, befand Franz Ebner (ÖVP/O), die von der Krise besonders betroffen seien. Im Rahmen der verlängerten Kurzarbeitsregel für besonders betroffene Betriebe werde es für Menschen mit geringem Einkommen einen einmaligen Langzeit-Kurzarbeitsbonus von 500 € geben, umriss Ebner die Novelle im Arbeitsmarktservicegesetz. Wichtig sei diese Maßnahme besonders für die Gastronomie und die Hotellerie, um Arbeitskräfte "in der Branche zu halten", auch wenn sie aufgrund eines Lockdowns kein Trinkgeld erhielten. Die Auszahlung dieser Einmalzahlung erfolge automatisch im März 2022. NEOS-Sprecher Arlamovsky sprach sich generell gegen Kurzarbeit aus. Viele Branchen klagten bereits darüber, dass MitarbeiterInnen nicht mehr aus der Kurzarbeit zurückkehren wollten, informierte er das Plenum.

Mit pandemiebedingten Änderungen im Arbeitsmarktfinanzierungsgesetz werden Saisonbetrieben zudem 65% der Lohnkosten abgegolten, die ab Beginn des Betretungsverbots bis zum frühestmöglichen Eintritt in die Kurzarbeit entstanden sind. Damit wolle man ebenfalls verhindern, dass in der Saison beschäftigte ArbeitnehmerInnen in andere Branchen abwandern, erklärte Arbeitsminister Kocher.

Bildungsbonus soll lange Ausbildungen leistbar machen

Die Verlängerung des Bildungsbonus bis Ende Dezember 2022 lobte Andreas Lackner (Grüne/St). "Das beste Rezept, um Arbeitslosigkeit nachhaltig zu bekämpfen, ist Qualifizierung"; sagte er. Mit den Corona-Jobprogrammen in Verbindung mit dem Bildungsbonus sorge man dafür, längere Ausbildungen leistbar zu machen. Neben dem Problem der Arbeitslosigkeit werde dadurch auch dem Fachkräftemangel beigekommen. Der Zuschlag zum Arbeitslosengeld in Höhe von 120 € im Monat wird Arbeitslosen gewährt, die eine zumindest viermonatige Schulung oder Qualifizierungsmaßnahme im Auftrag des AMS absolvieren. (Fortsetzung Bundesrat) rei

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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