Parlamentskorrespondenz Nr. 1501 vom 21.12.2021

Bundesrat gibt grünes Licht für Sommerschule

Sommerschule künftig jedes Jahr am Ende der Sommerferien

Wien (PK) - Die Sommerschule wird künftig jedes Jahr am Ende der Sommerferien stattfinden. Eine Sammelnovelle, die diesem Beschluss zugrunde liegt, passierte heute den Bundesrat mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS. SchülerInnen aller Schulstufen können damit freiwillig die letzten beiden Ferienwochen nutzen, um sich auf das kommende Schuljahr mit projekt- und themenzentriertem Unterricht vorzubereiten. Im Rahmen der Novelle wird außerdem der Heimunterricht klarer geregelt: Unter anderem sind verpflichtende Reflexionsgespräche zur Begleitung des Lernerfolgs von daheim unterrichteten Kindern vorgesehen. Weitere Gesetzesänderungen in der Sammelnovelle sehen einen Pflichtgegenstand "digitale Grundbildung" anstelle der namensgleichen verbindlichen Übung vor, sowie die Aufnahme des Schulversuchs "Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik" an Fachschulen in das Regelschulwesen, informierte Bildungsminister Martin Polaschek.

Sommerschule als Meilenstein mit Verbesserungspotential

Die Sommerschule soll Lücken aus dem letztem Schuljahr schließen, erkannte Doris Hahn (SPÖ/Niederösterreich) an, erteilte der Novelle jedoch als Pädagogin eine Absage. Das Konzept sei wenig pädagogisch und didaktisch nicht sinnvoll umgesetzt, sagte sie mit Verweis auf Gruppengröße und Heterogenität. Überdies hätten die fremden Lehrkräfte zu wenig Kapazitäten, um auf die Bedürfnisse der SchülerInnen eingehen zu können. Nachhaltiger eingesetzt wären die verwendeten Ressourcen für Verbesserungen im regulären Unterricht, argumentierte Hahn. Ebenso kritisch sah die FPÖ zahlreiche Punkte der Novelle. Laut Josef Ofner (FPÖ/Kärnten) ist Projektunterricht nicht das richtige Konzept für die Sommerschule. In wenigen Tagen könnte nicht der Bildungsstandard der SchülerInnen erhoben, auf die individuellen Defizite eingegangen und Projekte erstellt werden. Ungeklärt sei weiterhin, wie dem Personalmangel bei LehrerInnen entgegengewirkt werde, kritisierte er.

Demgegenüber bezeichnete Bundesrat Bernhard Hirczy (ÖVP/Burgenland) die Sommerschule als gutes Projekt, das auf die Bedürfnisse der Menschen eingehe. Die Sommerschule ermögliche bessere Chancen für die nächste Schulstufe und die Möglichkeit, Defizite auszugleichen. Angesprochen werden nicht nur schwache SchülerInnen, auch interessierte und motivierte SchülerInnen können daran teilnehmen, so Hirczy. In die gleiche Kerbe stieß Bildungsminister Polaschek. Die Sommerschule sei ein erster wichtiger Schritt, sie sei aber ausbaufähig. Polaschek erkannte darin einen Meilenstein für mehr Förderunterricht und bessere Vorbereitung für nächstes Schuljahr. Daher will er Kinder ermutigen, die Sommerschule gut anzunehmen.

Durch Corona wurden in diesem Bereich positive Weiterentwicklungen gewonnen, sagte Andreas Lackner (Grüne/Steiermark) in Bezug auf die Sommerschule und erfreute sich an dem niederschwelligen Angebot für alle Interessierten. Außerdem habe Digitalisierung im Bildungsbereich zahlreiche Fortschritte gemacht, die vor zwei Jahren noch undenkbar gewesen seien, unterstrich er. Die NEOS stimmten dem Gesetz zu, hielt Karl-Arthur Arlamovsky (Wien) fest. Er betonte aber zahlreiche Verbesserungspotenziale in der Durchführung der Sommerschule, unter anderem bei Organisation und Entlohnung.

Registerzählung ersetzt Volkszählung

Darüber hinaus sprachen sich die Bundesräte einhellig für eine Novellierung des Registerzählungsgesetzes aus. Die Registerzählung ist eine neue Form der Volkszählung. Früher mussten die BürgerInnen Fragebögen ausfüllen, nunmehr ist es möglich, bereits vorhandene Datensätze zusammenzuführen, wie etwa aus dem Melderegister. Für 2021 sollen nun auch Daten aus dem seit 2011 neu geschaffenen Zentralen Personenstandsregister und dem Zentralen Staatsbürgerschaftsregister verwendet werden können. Dazu kommen Daten aus dem E-Health-Verzeichnisdienst und dem Gesundheitsberuferegister, die im Rahmen einer Evaluierung als wichtige Datenquellen für die Verwendung als Vergleichsdaten identifiziert wurden.

Verlängerungen von COVID-19-Sonderregelungen im Fremdenrecht

Auch die von den beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne beantragte Verlängerung von COVID-19-Sonderregelungen im Fremdenrecht bis zum 30. Juni 2022 fand die Zustimmung aller Bundesratsmitglieder. Grund dafür ist die Tatsache, dass sich bis zum 31. Dezember 2021 keine Entspannung der pandemischen Lage abzeichnet. Mit der Maßnahme will man vor allem unnötige Menschenansammlungen wie Warteschlangen verhindern.

So soll es im Bereich des Staatsbürgerschaftsgesetzes auch weiterhin genügen, anstatt des mündlichen Ablegens des Gelöbnisses bei der Staatsbürgerschaftsverleihung, dieses schriftlich an die Behörde zu übermitteln. Selbiges gilt im Falle von Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder des zwischenmenschlichen Kontakts aufgrund von COVID-19-Maßnahmen für Verlängerungs- und Zweckänderungsanträge im Rahmen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes sowie des Asylgesetzes.

Rahmenabkommen zwischen der EU und Australien

Einstimmig stimmte der Bundesrat auch dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und Australien zu, worin der Rahmen für eine verstärkte Partnerschaft, ein neues Klima und den weiteren Ausbau der Handels- und Investitionsströme geschaffen wird. Konkret wird durch das Vertragswerk der Umfang der Zusammenarbeit in außen- und sicherheitspolitischen Fragen einschließlich Massenvernichtungswaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen oder Terrorismusbekämpfung sowie die Förderung von Frieden und Sicherheit auf der Welt erweitert. Zudem eröffnet das Abkommen Kooperationsmöglichkeiten für erleichterte bilaterale Handels- und Investitionsströme sowie den Abbau technischer Handelshemmnisse. (Schluss Bundesrat) gla

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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