Parlamentskorrespondenz Nr. 1515 vom 29.12.2021

Neu im Finanzausschuss

Finanzausgleichsperiode wird bis 2023 verlängert

Wien (PK) – Die Finanzausgleichsperiode wird bis 2023 verlängert. Eine entsprechende Novelle des Finanzausgleichsgesetzes liegt dem Finanzausschuss vor. Begründet wird die Verlängerung mit der Bekämpfung der Coronapandemie. Diese stelle alle Gebietskörperschaftsebenen vor große Herausforderungen und binde deren personelle Ressourcen. Die Finanzausgleichspartner seien daher übereingekommen, den bestehenden Finanzausgleich für vorerst zwei Jahre zu verlängern. Eine unveränderte Verlängerung wird es Bund, Ländern und Gemeinden ermöglichen, weiterhin alle Kräfte in die Krisenbewältigung zu bündeln, heißt es in der Regierungsvorlage (1295 d.B.). Das Finanzausgleichsgesetz 2017 würde ohne Verlängerung mit Ende 2021 außer Kraft treten, sodass im Jahr 2021 die Verhandlungen über die Regelung des Finanzausgleichs ab dem Jahr 2022 zu führen gewesen wären. Nicht Teil der unveränderten Verlängerung des Finanzausgleichs sind eine neue Vereinbarung über die Elementarpädagogik sowie über eine Novellierung des Bildungsinvestitionsgesetzes. Laut den Erläuterungen werden dazu Gespräche geführt mit dem Ziel, diese im Frühjahr 2022 abzuschließen.

Für die unveränderte Verlängerung des Finanzausgleichs bedarf es auch einer Anpassung weiterer Bundesgesetze (Umweltförderungsgesetz, Pflegefondsgesetz, Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz) und Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG (Elementarpädagogik, Erwachsenenbildung, Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, Zielsteuerung-Gesundheit), die ebenfalls Gegenstand der Regierungsvorlage sind. (Schluss) gla