Parlamentskorrespondenz Nr. 10 vom 10.01.2022

Hauptausschuss genehmigt neue Corona-Maßnahmen und Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte

Maskenpflicht im Freien, 2G-Kontrollen im Handel und weitere Maßnahmen vorerst bis 20. Jänner

Wien (PK) – Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ hat der Hauptausschuss heute die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit neuen Corona-Maßnahmen genehmigt. Die Maskenpflicht im Freien und die 2G-Kontrollen im Handel etwa gelten somit ab 11. Jänner und sind vorerst bis 20. Jänner 2022 befristet. Auch der Lockdown für Ungeimpfte und weitere Bestimmungen der Verordnung werden erneut bis 20. Jänner verlängert.

Justizministerin Alma Zadić, die Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein vertrat, betonte, dass die Omikron-Variante die Sichtweise auf das Corona-Virus verändern werde. Es seien höhere Infektionszahlen zu erwarten, als wir es uns je ausmalen hätten können. Gleichzeitig würden die Auswirkungen geringer sein. Dennoch bleibe man vorsichtig. Mit den geltenden strengen Maßnahmen sei Österreich bereits gut aufgestellt. Der Lockdown für Ungeimpfte werde verlängert, hinzu komme nun etwa die Maskenpflicht im Freien. Es gelte nun, noch mehr Unentschlossene von der Impfung zu überzeugen, so Zadić.

Dass der Gesundheitsminister nicht selbst im Ausschuss anwesend war, sorgte für Diskussion unter den Abgeordneten. Nurten Yılmaz (SPÖ) mutmaßte, der Gesundheitsminister zähle nach den neuen Quarantäneregeln nicht mehr als Kontaktperson und könne sich daher nicht das Privileg herausnehmen, sich in "Privat-Quarantäne" zu begeben. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) hingegen zeigte sich überzeugt, dass für Mückstein noch die alten Regeln gelten müssten und er daher einen Absonderungsbescheid erhalten haben müsse. Auch Jörg Leichtfried (SPÖ) erkundigte sich nach dem Status des Gesundheitsministers. Nationalratspräsident und Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) stellte klar, dass aufgrund des Zeitpunkts der Infektion des Bundeskanzlers für Mückstein noch die alte Rechtslage gelte. Er habe allerdings bislang noch keinen Absonderungsbescheid erhalten und sich deshalb in freiwillige Selbstisolation begeben. Dass Absonderungsbescheide verzögert ausgestellt würden, sei leider immer wieder der Fall, so Sobotka.

Maskenpflicht im Freien und weitere neue Maßnahmen

Eine FFP2-Maske ist künftig an öffentlichen Orten auch im Freien zu tragen, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Das schreibt die im Hauptausschuss genehmigte Verordnung vor. Die Maskenpflicht gilt nicht bei Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. engen Bezugspersonen sowie dann, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nur kurzzeitig unterschritten wird.

Gerald Loacker (NEOS) fragte nach, was genau unter "kurzzeitig" zu verstehen sei und auf welcher Grundlage die Maskenpflicht im Freien bei einem Abstand von weniger als zwei Metern eingeführt werde, während die WHO einen Mindestabstand von einem Meter empfehle. Außerdem wollte er wissen, ob die Maskenpflicht auch bei Zusammenkünften im privaten Wohnbereich gelte. Generell beinhalte die Verordnung zu viele "juristische Rätsel", weshalb seine Fraktion nicht zustimmen könne.

Ein Beamter aus dem Gesundheitsministerium erläuterte, dass unter einer kurzzeitigen Unterschreitung des Mindestabstands jene Fälle verstanden würden, bei denen Menschen etwa am Gehsteig aneinander vorbeigingen, ohne zu verweilen und miteinander zu interagieren. Im privaten Wohnbereich gelte seiner Auslegung nach auch bei der Maskenpflicht eine Ausnahme. Er kündigte jedoch an, diese Frage noch einmal intern zu prüfen. Zur Grundlage für den Mindestabstand führte ein anderer Beamter aus dem Ministerium aus, dass es sich um keine Zentimeterfragen handle, sondern dass der Abstand lieber größer als kleiner gewählt werden solle. Nikolaus Scherak (NEOS) sah darin aber ein Problem in der Praxis. Wenn die Exekutive Strafen verhänge, sei es sehr wohl eine Frage von Zentimetern.

Ebenfalls in der Novelle der Verordnung geregelt ist, dass der 2G-Nachweis ab 11. Jänner im Handel und in Dienstleistungsbetrieben beim Eingang bzw. spätestens beim Bezahlen der Ware oder der Dienstleistung kontrolliert werden muss. Zuständig dafür sind die BetreiberInnen.

Lockdown für Ungeimpfte verlängert

Die Ausgangsbeschränkungen für Menschen ohne 2G-Nachweis seien aufgrund des nach wie vor drohenden Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung notwendig, heißt es in der Begründung. Die Kontaktreduktion sei zur Aufrechterhaltung der bundesweiten Spitalsversorgung weiterhin unerlässlich.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) sah das anders. Angesichts der derzeitigen Belegung in den Spitälern könne man nicht von einer drohenden Überlastung sprechen, sagte sie. Ein Lockdown sei ein massiver Eingriff in die Grundrechte und dürfe daher immer nur eine Ultima Ratio sein, keine Erziehungsmaßnahme. Auch Norbert Hofer (FPÖ) sah im Lockdown für Ungeimpfte ein Problem. Eine dauerhafte Trennung zwischen Geimpften und Ungeimpften könne eine Gesellschaft aus seiner Sicht nur schwer verkraften.

Josef Smolle (ÖVP) argumentierte, man müsse vorausschauend handeln. Vorrangiges Ziel müsse es sein, die Omikron-Welle so flach wie möglich zu halten, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet werde. Außerdem gelte es, weitere Lockdowns zu verhindern. Auch Ralph Schallmeiner (Grüne) mahnte zur Vorsicht. Die hohen Fallzahlen könnten auch bei weniger schweren Verläufen zu einem Zusammenbruch des Gesundheitswesens führen. Das dürfe man nicht riskieren, sagte er. (Schluss Hauptausschuss) kar