Parlamentskorrespondenz Nr. 21 vom 12.01.2022

ESM-Unterausschuss trifft formellen Beschluss

Österreichischer Vertreter soll Vorschlag des Gouverneursrats zustimmen

Wien (PK) – Der Ständige Unterausschuss in ESM-Angelegenheiten trat zu seiner dritten Sitzung seit der Konstituierung im Jahr 2019 zusammen, um einen formellen Beschluss zu treffen. In einer nicht geheim abgehaltenen Sitzung sprach sich der Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS dafür aus, den österreichischen Vertreter im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu ermächtigen, einem Vorschlag für einen Beschluss des Gouverneursrates über die Annullierung des Instruments zur direkten Rekapitalisierung von Instituten zuzustimmen.

Konkret geht es darum, dass im Rahmen der Reform des ESM vereinbart wurde, mit der Einführung der gemeinsamen Letztsicherung (engl. common backstop) für den Single Resolution Fund (SRF) das ESM-Instrument zur direkten Rekapitalisierung von Instituten von der Liste der ESM-Finanzhilfeinstrumente zu streichen. Der Nationalrat hat am 19. Mai 2021 das Übereinkommen genehmigt. Nach dessen Inkrafttreten kann der ESM dem SRF eine gemeinsame Letztsicherung bereitstellen, heißt es in den Erläuterungen. Der entsprechende Beschluss soll durch den Gouverneursrat erfolgen. In der gleichen Sitzung ist auch die Annullierung des Instruments zur direkten Rekapitalisierung von Instituten geplant, wofür nun die Ermächtigung des österreichischen Vertreters durch den Nationalrat erfolgen soll (1298 d.B.). (Schluss) gla/med