Parlamentskorrespondenz Nr. 227 vom 08.03.2022

Europäischer Rechnungshof stellt Österreich gutes Zeugnis aus

EU-Ausschuss des Bundesrats behandelt EuRH-Jahresbericht 2020

Wien (PK) - Der  EU-Ausschuss des Bundesrats widmete sich heute dem Bericht des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2020. Das Europäische Parlament und der Rat erlassen auf der Grundlage des sogenannten "Mehrjährigen Finanzrahmens" oder MFR den jährlichen Haushaltsplan der EU. Der Europäische Rechnungshof prüft jedes Jahr, ob die Jahresrechnung zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Einnahmen- und Ausgabenvorgänge mit den Vorschriften der EU und den nationalen Vorschriften im Einklang stehen.

Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs 2020

Helga Berger ist österreichisches Mitglied im europäischen Rechnungshof. Sie informierte die BundesrätInnen heute über die Prüfungen und Stellungnahmen des EU-Organs. Sie berichtete, dass die Einnahmen der Union im Jahr 2020 laut dem Jahresbericht des Rechnungshofes rechtmäßig und ordnungsgemäß waren. Die EU-Ausgaben hingegen wiesen, wie schon im Vorjahr, eine wesentliche Fehlerquote von 2,7% auf. Insbesondere in den mit hohen Risiken verbundenen Ausgabenbereichen "Kohäsion" und "Wettbewerbsfähigkeit" war die Fehlerquote wesentlich, so Berger. Die meisten Fehler betrafen nicht förderfähige Kosten, wie zu hoch angegebene Personalkosten, falsch angegebene Kosten im Zusammenhang mit einer Unterauftragsvergabe oder Kosten, die nicht tatsächlich angefallen sind. Die Zahl und die Auswirkungen der aufgedeckten Fehler zeigen, dass die bestehenden Kontrollen das hohe Fehlerrisiko noch nicht ausreichend mindern, urteilt Berger. Sie hob daher die neue Strategie des EuRH für die Periode 2021-2027 hervor. Sie habe die Verbesserung der Rechenschaftspflicht, Transparenz und Prüfungsregelungen zum Ziel. Es sei ihr aber auch wichtig zu betonen, dass die Fehler zwar Verstöße gegen die Vergaberichtlinien darstellen, allerdings nicht automatisch mit Mittelverschwendung oder gar Betrug gleichzusetzen sind. Sechs Fälle von mutmaßlichem Betrug wurden an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) weitergeleitet. Keiner davon betrifft Österreich.

Gutes Zeugnis für Österreich

Im Rahmen seines Jahresberichts prüfte der EuRH auch Vorgänge in Österreich. Stichproben hätten ergeben, dass alle gefundenen Fehler im Zusammenhang mit Österreich unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2% lagen, heißt es aus dem Finanzministerium. Geprüft wurden die Bereiche Wettbewerbsfähigkeit und natürliche Ressourcen (insbesondere Entwicklung des ländlichen Raums) sowie die Ausgaben für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF).

Außerdem erreichte Österreich einen guten Wert bei der Mittelausschöpfung der  europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Mit rund 70% liegt Österreich nämlich nicht nur weit über dem EU-Durchschnitt von 55%, sondern erzielte auch eine höhere Ausschöpfungsquote als im vorangegangenen Mehrjährigen Finanzrahmen.

Stellt der EuRH bei Prüfungen Fehler mit finanzieller Auswirkung fest, fordert er eine Rückzahlung des Betrags ein, bestätigte Berger eine diesbezügliche Frage von Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/SBG). Die Zusammenarbeit mit dem österreichischen Rechnungshof funktioniere sehr gut, versicherte sie der Bundesrätin. Die jährlichen Prüfungsprogramme werden miteinander abgestimmt. Eine Prüfung zur Effizienz dieser Rückzahlungen finde noch dieses Jahr statt.

Bundesrat Günther Novak (SPÖ/KTN) erkundigte sich über die hohe Zahl an Mitteln, die noch nicht ausbezahlt wurden. Die Mittelausschöpfung beim Strukturfonds stelle nach wie vor ein Problem dar, stellt Berger fest. Das betreffe Österreich allerdings nur wenig, da nur geringe Mittel aus diesem Fonds  von Österreich lukriert werden. Die Projekte seien zeitgerecht eingereicht und genehmigt worden, die Auszahlung der Mittel würde allerdings noch dauern, da Rechnungen noch weitere drei Jahre lang eingereicht werden können.

Auch der gesamte Bereich der EU-Administration wird von EuRH auf Recht und Ordnungsmäßigkeit überprüft. Effizienzprüfungen fänden regelmäßig auch bei den EU-Agenturen statt, erklärt Berger in Richtung Bundesrat Johannes Hübner (FPÖ/W). Verbesserungsbedarf werde immer wieder festgestellt und von den betreffenden Organen gut aufgenommen. Eine Prüfung quer über die EU-Institutionen betreffend ihrer Reaktion auf die COVID-Pandemie stehe an, informiert das EuRH-Mitglied.

Die nach wie vor hohe Fehlerquote bei den EU-Ausgaben hänge mit der steigenden Zahl an Ausgaben, die vom EuRH als risikoreich eingeordnet werden zusammen, erklärte Helga Berger. Die Nachfrage von Sebastian Kolland (ÖVP/T) nach dem Grund für diese Steigerung beantwortet Berger mit erhöhten Ausgaben im Bereich Kohäsion. Dieser werde vom EuRH zu 100% mit hohem Risiko verbunden und dessen Ausgaben seien am Ende einer Finanzperiode immer höher.

Anpassungen im EU-Haushalt durch Corona-Krise

Die RechnungshofprüferInnen der Europäischen Union untersuchten für das Jahr 2020 auch wie die EU den Haushalt genutzt hat, um auf die COVID-19-Pandemie zu reagieren. Der ursprüngliche Haushaltsplan musste in vielen Bereichen angepasst werden. Dadurch stand den Mitgliedstaaten mehr Liquidität zur Verfügung. Die COVID-19-Pandemie hatte auch erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Mittel, die in den nächsten Jahren von der EU ausgegeben werden, so Berger. Der Aufbauplan "Next Generation EU" in Höhe von 750 Mrd. €ist zusammen mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 das zentrale Instrument für die wirtschaftliche Erholung der EU. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) kuc


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