Parlamentskorrespondenz Nr. 236 vom 08.03.2022

Finanzausschuss segnet Energiekostenausgleich ab

Vorausvergütungen von Energieabgaben werden auf 25% angehoben

Wien (PK) – Der Finanzausschuss hat heute den gesetzlichen Rahmen für den Energiekostenausgleich in Form eines Gutscheins in der Höhe von 150 € abgesegnet. Der Gutschein soll die nächstfolgende Stromrechnung um diesen Betrag kürzen und für Hauptwohnsitze, nicht aber für Nebenwohnsitze gelten. Voraussetzung ist, dass die Einkünfte der haushaltszugehörigen Personen bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigen. Für einen Einpersonenhaushalt sind dies 55.000 €, für einen Mehrpersonenhaushalt 110.000 € im Kalenderjahr.

Weitere Beschlüsse betreffen die Anhebung von Vorausvergütungen von Energieabgaben bei energieintensiven Produktionsbetrieben auf 25%. Damit soll deren Liquidität besser abgesichert werden. Außerdem diskutierten die Abgeordneten über mehrere Anträge der Opposition. Im Zuge dessen kam der Finanzausschuss überein, die COVID-Hilfsmaßnahmen evaluieren zu lassen. Die weiteren Oppositionsanträge wurden durch ÖVP und Grüne vertagt und betreffen die Entlastungen von der CO2-Bepreisung, die Abschaffung der kalten Progression, die Sicherung der Gemeindefinanzen sowie die Anhebung des Kilometergelds. Dasselbe gilt für einen Initiativantrag der Koalitionsparteien zur kommunalen Impfprämie.

ÖVP und Grüne bringen Energiekostenausgleich in den Finanzausschuss

ÖVP und Grüne brachten den Energiekostenausgleich in Form eines Initiativantrags in den Finanzausschuss (2314/A), der mit den Stimmen der Regierungsparteien mehrheitlich angenommen wurde. Damit sollen Haushalte von der Teuerung der Energiepreise entlastet werden. Ein einmaliger Zuschuss zu den Energiekosten in Höhe von 150 € soll Problemlagen verhindern und gleichzeitig die Kaufkraft breiter Bevölkerungsschichten stärken, begründen die Antragsteller Karlheinz Kopf (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) die Maßnahme.

Die beiden Regierungsparteien nutzten die Diskussion um zwei weitere Anträge einzubringen. Per Abänderungsantrag wird klargestellt, dass der Energiekostenausgleich einmalig für jeden Haushalt in Form eines Gutscheins gewährt wird, einkommensteuer- und abgabenfrei ist und nicht auf einen laufenden Sozialhilfebezug angerechnet werden kann. Zudem soll kein Rechtsanspruch darauf bestehen. Der Gutschein soll den zu zahlenden Betrag aus der nächstfolgenden Stromrechnung kürzen und für Hauptwohnsitze, nicht aber für Nebenwohnsitze gelten. Für die Beurteilung des Vorliegens eines Haushaltes ist grundsätzlich der 15. März 2022 maßgebend. Voraussetzung ist, dass die Einkünfte der haushaltszugehörigen Personen bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigen. Die Grenze beträgt für einen Einpersonenhaushalt 55.000 € und für einen Mehrpersonenhaushalt 110.000 € im Kalenderjahr. Die Bekanntgabe dieser Informationen soll in erster Linie elektronisch erfolgen, dazu wird eine Frist bis längstens 31. Oktober 2022 gewährt. Für die Bedeckung des Energiekostenausgleichs wird derzeit von einem budgetären Bedarf in der Höhe von 600 Mio. € ausgegangen.

Mit einem Ausschussantrag wird zudem die Bestimmung zur Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an das Bundesrechenzentrum für die Gewährung des Energiekostenausgleiches in das Energiekostenausgleichsgesetz 2022 aufgenommen. Aus diesem Grund entfallen die entsprechenden Bestimmungen aus dem Transparenzdatenbankgesetz 2012.

Vorausvergütungen von Energieabgaben werden angehoben

Ein weiterer Initiativantrag (2313/A) der Regierungsparteien, der Vorausvergütungen von Energieabgaben vereinfachen soll, wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS mehrheitlich angenommen. Mit der Energieabgabenvergütung werden energieintensive Produktionsbetriebe, deren Schwerpunkt in der Güterherstellung liegt, entlastet. Sie können einen Teil der bezahlten Energieabgaben vom Finanzamt zurückbekommen. Um die Liquidität der Betriebe zu verbessern, soll dieses System nun für die Jahre 2022 und 2023 ausgeweitet und von 5% auf 25% angehoben werden. Die Antragstellung auf Vorausvergütung soll bereits gemeinsam mit dem Antrag auf Energieabgabenvergütung für das Vorjahr zulässig sein.

Mit dem vorliegenden Antrag gehe es nicht um eine Neuregelung, sondern um die Veränderung der Modalitäten, betonte Elisabeth Götze (Grüne). Hauptziel sei die Verbesserung der Liquidität für energieintensive Betriebe.

Geringfügige Änderungen im Klimabonusgesetz

Mit einem weiteren Initiativantrag von ÖVP und Grünen wird ein Redaktionsversehen im Klimabonusgesetz korrigiert (2315/A). Diese brachten dazu auch einen Abänderungsantrag ein, der weitere technische Anpassungen vorsieht. Im Konkreten geht es darum, gewährleisten zu können, dass die jeweils aktuellsten Daten (im speziellen die Kontoverbindung) verwendet werden. Daher soll auch der Zeitpunkt der letzten Änderung der Daten übermittelt werden. Der Ausschuss sprach sich mit den Stimmen der Koalitionsparteien mehrheitlich dafür aus.

Finanzausschuss beschließt Evaluierung der COVID-Hilfsmaßnahmen

Die NEOS setzten sich für eine transparente Evaluierung der Treffsicherheit der COVID-Wirtschaftshilfen unter Einbindung unabhängiger ExpertInnen ein. Der leichten Beantragung des Umsatzersatzes stehe eine überschießende Ausgestaltung gegenüber, zudem fehle es an Planungssicherheit für UnternehmerInnen, kritisiert Antragstellerin Karin Doppelbauer (2033/A(E)). Die NEOS-Forderung fand keine Mehrheit im Ausschuss, wurde aber von den Regierungsparteien aufgegriffen und in Form eines eigenen Entschließungsantrags beschlossen. Darin kommen die Abgeordneten von ÖVP und Grünen überein, die Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft während der COVID-Pandemie zu evaluieren. Dafür sollen die notwendigen Daten, Ressourcen und Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden und von unabhängigen WissenschafterInnen und Forschungsinstitutionen analysiert werden.

Der Antrag der Regierungsparteien habe zwar eine ähnliche Zielsetzung, die NEOS könnten jedoch diesen nicht unterstützen, da dieser "Regierungs-PR" beinhalte und die bisherigen Hilfsmaßnahmen einseitig positiv darstelle, so Karin Doppelbauer (NEOS).

Für Elisabeth Götze (Grüne) ist durch das Auslaufen der Wirtschaftshilfen aktuell der richtige Zeitpunkt für eine Evaluierung. Grundsätzlich seien diese treffsicher und gut abgewickelt worden. Die Ausführungen im NEOS-Antrag könne man aber nicht unterstützen, weshalb man einen eigenen Antrag eingebracht habe.

Initiativantrag zur kommunalen Impfprämie vertagt

Um einen besonderen Anreiz für hohe regionale Impfquoten zu schaffen, wollen ÖVP und Grüne eine Bonuszahlung für Investitionen in den Gemeinden abhängig von der Erreichung hoher Impfquoten einführen (2333/A). Der Anspruch auf eine Prämie soll laut den AntragstellerInnen August Wöginger (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne) am Grad der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19 innerhalb der Gemeinde bestimmt werden. Der Antrag wurde jedoch durch die Regierungsparteien selbst vertagt, da es noch offenen Punkte abzuklären gebe, informierte Ernst Gödl (ÖVP) im Ausschuss.

SPÖ-Antrag zur Sicherung der Gemeindefinanzen

Ebenfalls vertagt wurde die SPÖ-Forderung nach einem kommunalen Investitionsgesetz für die Jahre 2022 bis 2024 (2245/A(E)). Mit einer Summe von jährlich 1 Mrd. € sollen kommunale Projekte im Bereich Klima- und Energiewende gefördert werden. Laut Antragsteller Andreas Kollross haben die Maßnahmen der Bundesregierung, nicht zuletzt auf Grund des geforderten 50%igen-Eigenanteils aus Gemeindemitteln, die Folgen der Pandemie nicht ausreichend lindern können. Erhöhter Spardruck führe zur Verschiebung oder Streichung von Investitionen.

Die Bundesregierung habe mit ihren drei Gemeindeunterstützungspaketen bereits umfassende Unterstützungsmaßnahmen in die Wege geleitet, unterstrichen Manfred Hofinger (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne). Gerne hätte man gemeinsam mit der SPÖ ein viertes Paket zur Steigerung der Impfquoten in den Gemeinden beschlossen, die SPÖ habe dazu jedoch die Zustimmung verweigert, kritisierte Götze. Zudem sind laut Hofinger im zweiten und dritten kommunalen Unterstützungspaket bereits die Forderungen der SPÖ enthalten.

NEOS erneuern Forderung nach Abschaffung der kalten Progression

Die NEOS machten neuerlich einen Vorstoß zur Abschaffung der kalten Progression. Mittels Entschließungsantrag fordert Karin Doppelbauer (NEOS), die kalte Progression abzuschaffen, indem die Einkommensteuer-Tarifstufen jährlich an die Inflation angepasst werden (2269/A(E)). Laut Doppelbauer sprudeln die Steuereinnahmen angesichts der hohen Inflation. Die Steuerreform kompensiere die kalte Progression nicht ausreichend, unterstrich die NEOS-Mandatarin im Ausschuss. Der Antrag wurde durch ÖVP und Grüne vertagt.

Andreas Hanger (ÖVP) verwies auf die Auswirkungen der ökosozialen Steuerreform. Diese seien höher als die Abschaffung der kalten Progression, weshalb man aktuell keinen Handlungsbedarf sehe.

FPÖ für Erhöhung des amtlichen Kilometergelds

Die FPÖ kritisiert in einem ebenfalls vertagten Entschließungsantrag, dass es seit Jahren zu anhaltenden Kostensteigerungen für AutofahrerInnen kommen würde. Seit 2008 betrage das amtliche Kilometergeld gleichbleibend für PKW 0,42 € und für Motorräder 0,24 €. Daher sei ein Stopp der Belastungen dringend erforderlich. Die FPÖ fordert daher vom Finanzminister, das geltende Kilometergeld für PKW auf 0,52 € anzuheben. Zudem soll sichergestellt werden, dass das Pendlerpauschale auch weiterhin im bisherigen Umfang steuerlich geltend gemacht werden kann (1700/A(E)).

"Der größte Profiteur explodierender Energiepreise ist der Staat", betonte Hubert Fuchs (FPÖ). Ab Mitte des Jahres komme trotz "Rekordinflation" zudem noch die "CO2-Strafsteuer" hinzu.

Man nehme das Thema vor dem Hintergrund der hohen Energiepreise ernst, die ökosoziale Steuerreform bringe jedoch Erleichterungen für die Menschen, entgegnete Andreas Ottenschläger (ÖVP). So komme es etwa zur Auszahlung eines regional gestaffelten Klimabonus, zur Senkung der kleinen und mittleren Einkommensstufen sowie zur Erhöhung des Familienbonus. Auch Jakob Schwarz (Grüne) verwies auf die Steuerreform, wodurch es zu einer Nettoentlastung für die Haushalte komme. Sozialpolitik müsse nicht immer "an der Zapfsäule" gemacht werden.

SPÖ für weitere Entlastungen bei CO2-Bepreisung

Ebenfalls auf die Wartebank geschoben wurde ein Gesetzesvorschlag der SPÖ, der weitere Entlastungen im Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 fordert (2300/A). Konkret geht es darum, dass die Einführung der nationalen CO2-Bepreisung dazu beitragen könnte, dass Unternehmen Produktionsprozesse aufgrund von Wettbewerbsnachteilen ins Ausland verlagern ("Carbon Leakage"). Dieses Risiko soll durch Sonderregelungen reduziert werden. Laut Antragsteller Dietmar Keck (SPÖ) werden Stahlgießereien - anders als Eisengießereien – bislang nicht entlastet. Auf Grundlage eines Prüfungsverfahrens könnten zwar weitere beihilfeberechtigte Wirtschaftszweige im Verordnungsweg anerkannt werden, dies gelte jedoch erst für das folgende Kalenderjahr, kritisierten die SozialdemokratInnen.

Laut Kai Jan Krainer (SPÖ) hat man übersehen, dass es in Österreich neben Eisengießereien auch Stahlgießereien gibt, weshalb die SPÖ den Antrag formuliert habe. Es handle sich um kein Versehen, man habe sich an der Carbon Leakage-Liste der EU orientiert, entgegnete Jakob Schwarz (Grüne). Eine eigene gesetzliche Regelung sei nicht anzuraten. (Schluss Finanzausschuss) med/gla