Corona-Schutz der Exekutive 2021 und 2022
Wien (PK) – Insgesamt 15.867.000,00 € standen dem Innenministerium (BMI) 2021 zur Verfügung, um für PolizistInnen, Bedienstete im Innenressort und im Fremdenwesen Schutzvorkehrungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu treffen. Auch Menschen, die sich in Bundesbetreuungseinrichtungen aufhalten, sind Teil der Zielgruppe der BMI-Schutzmaßnahmen. Dazu gehört die Bereitstellung von Atemschutzmasken (FFP2), Schutzbrillen, Schutzanzügen, Plexiglaswänden im Parteienverkehr und von Tests. Im Bereich Fremdenwesen wird für 2021 zudem die befristete Öffnung von Bundesbetreuungseinrichtungen angeführt, wodurch eine "lockere Belegung" ermöglicht wurde.
Ende 2021 kamen PolizistInnen auch an bestimmten Grenzübergängen Österreichs zum Einsatz, um die Öffentlichkeit über die pandemiebedingte Einstellung des Grenzverkehrs zu informieren.
An finanziellen Auswirkungen weist das Ministerium für den Zeitraum Jänner bis September 2021 6.496.396,10 € (Inneres) bzw. 134.664,86 € (Fremdenwesen) aus (III-456 d.B.). In den weiteren Monaten des Vorjahres erhöhten sich die Ausgaben im Bereich Inneres um 118.814,16 € (Oktober, III-487 d.B.), 277.396,19 € (November, III-510 d.B.) und 2.315.000,36 € (Dezember, III-546 d.B.). Im Bereich Fremdenwesen erhöhte sich der Mitteleinsatz lediglich im Dezember 2021 um 4.731 €. Nicht in Anspruch genommene Mittel aus beiden Bereichen des Innenministeriums verfielen mit Jahresende 2021.
Für das Jahr 2022 waren laut Bericht vom Jänner 2022 (III-578 d.B.) keine Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Innenministerium budgetiert. Aus dem Bericht für Februar bis Dezember 2022 (III-870 d.B.) geht jedoch hervor, dass ein entsprechender Antrag auf Mittel in der Höhe von 3.495.056,38 € beim Finanzministerium eingebracht wurde. 2.495.056,38 € davon entfielen auf den Personalaufwand im Zusammenhang mit Verdienstentgang aufgrund von Absonderungsmaßnahmen von Exekutivbediensteten. 1.000.000 € wurden für Sachaufwand wie Atemschutzmasken, Antigen- und PCR-Tests aufgewendet.
Ähnlich verhielt es sich im Jahr 2023. Nachdem auch laut Bericht vom Jänner diesen Jahres (III-903 d.B.) keine Budgetmittel aus dem Krisenbewältigungsfonds vorgesehen waren, lässt sich aus dem Bericht für Februar bis Dezember 2023 (III-1094 d.B.) entnehmen, dass wieder ein entsprechender Antrag beim Finanzministerium gestellt wurde. Es ging um Mittel in der Höhe von 559.135,31 € die sämtlich auf den Personalaufwand entfielen. Im Zuge von Absonderungsmaßnahmen seien die pauschalierten Nebengebührzahlungen aufgrund der damaligen Rechtsansicht eingestellt, auf Basis eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofs dann jedoch rückwirkend angewiesen worden. Die Inanspruchnahme der Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds hat laut Bericht die Nachzahlung an die betroffenen Bediensteten ermöglicht. (Schluss) rei/wit
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- III-1094 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar bis Dezember 2023
- III-903 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Jänner 2023
- III-870 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar bis Dezember 2022
- III-456 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2021
- III-510 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021
- III-546 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2021
- III-487 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Oktober 2021