Parlamentskorrespondenz Nr. 355 vom 06.04.2022

EU will Ukraine-Flüchtlingen Stabilität bieten

EU-Ausschuss des Bundesrats begrüßt Koordinierungspläne der EU-Kommission

Wien (PK) – Die Europäische Kommission will die freiwillige Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in den EU-Mitgliedstaaten koordinieren und unterstützen. Unter anderem werden für die Bewältigung der größten Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg zusätzliche EU-Mittel freigemacht. Im EU-Ausschuss des Bundesrats erfuhren die LändervertreterInnen heute, wie in Österreich den vor dem russischen Angriffskrieg geflohenen UkrainerInnen geholfen wird: Aufenthaltsrecht, erleichterter Zugang zu Arbeitsmarkt und Bildungssystem, Deutsch- und Integrationskurse, Vignettenbefreiung für Hilfstransporte sowie Fahrtkostenbefreiung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gehören laut Innenministerium (BMI) dazu. Ein BMI-Experte stellte den BundesrätInnen im Detail das heimische Registrierungssystem für die Vertriebenen vor, durch das sie anstelle eines Asylbescheids für bis zu drei Jahre eine Aufenthaltsbefugnis erhalten.

Langfristige Hilfe für Ukraine-Flüchtlinge

Die russische Invasion der Ukraine hat bereits Millionen Menschen – vor allem Frauen und Kinder – auf der Suche nach Schutz in die Europäische Union getrieben. Indem erstmalig die Richtlinie über vorübergehenden Schutz aktiviert wurde, habe die EU bereits ihre Aufnahmebereitschaft gezeigt, heißt es in der diesbezüglichen Kommissionsmitteilung. Ukrainischen Staatsangehörigen werde dadurch schnelle und wirksame Hilfe inklusive Zugang zu Unterkünften, Bildung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsplätzen zuteil, ohne Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Um diesen Rechten auch längerfristige Wirksamkeit zu verleihen, schlägt Brüssel nun einen Maßnahmenplan vor. Von den Ausschussmitgliedern erhält dieses Vorgehen einhellige Zustimmung, wie sie in einer Mitteilung an Brüssel verdeutlichten. Betont wird darin auch die Bedeutung von unbürokratischer und koordinierter politischer, finanzieller, materieller und humanitärer Hilfe für die Ukraine selbst, sowie Solidarität und Unterstützung für jene EU Mitgliedstaaten, die derzeit die Hauptlast bei der Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine tragen.

Solidarität bei Unterstützung

Über die bereits eingerichtete Solidaritätsplattform im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine sollen die Mitgliedsstaaten Unterstützung bei der Nutzung von verfügbaren EU-Ressourcen und Fachkenntnissen erhalten. Österreich kooperiere etwa über die Plattform mit Moldau, schilderte der Vertreter des Innenministeriums die Übernahme von ukrainischen Flüchtlingen aus diesem Land, das neben Polen, der Slowakei und Ungarn die meisten Geflohenen aus dem Nachbarland aufgenommen hat. Weiters will die Kommission einen schnellen und flexiblen Zugang zu EU-Mitteln gewähren. Maßgeschneiderte Finanzierungslösungen sollten Mitgliedstaaten, wichtigen Organisationen und der Zivilgesellschaft dabei helfen, die Rechte des vorübergehenden Schutzes zu verwirklichen. Über spezielle Registrierungsstrukturen in den Ersteinreise- und Bestimmungslandmitgliedstaaten will man überdies die Geflüchteten vor Gewalt und Menschenhandel schützen. Nach anfänglichen Problemen bei den Registrierungen in Österreich funktioniert das System mit bundesweit 55 Registrierungsstellen inzwischen gut, so der Vertreter des BMI.

Geflüchtete Kinder verdienen besonderen Schutz

Konkret zum Kindeswohl betont die Kommission, dass dessen Wahrung von der Ausreise aus der Ukraine bis hin zur Ankunft im Bestimmungsland mittels Rückverfolgbarkeit sicherzustellen sei. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, Verdachtsfälle von Menschenhandel an den Grenzen zu melden und nationale Rechtsvorschriften sowie Überprüfungs- und Überwachungsverfahren für Pflegefamilien einzuhalten. Das Netzwerk der nationalen Berichterstatterstellen zum Menschenhandel ("National Rapporteurs on Trafficking in Human Beings") setze sich tatkräftig für die Sicherstellung einer effizienten Registrierung von Einrichtungen und Personen ein, die Unterbringungs- und Beförderungsleistungen anbieten. Ziel sei, die geflüchteten Kinder vor Missbrauch und Menschenhandel zu schützen. Neben einer stabilen Betreuung bräuchten die traumatisierten Minderjährigen außerdem psychosoziale Unterstützung. Elisabeth Grossmann (SPÖ/St), Bettina Lancaster (SPÖ/O) und Stefan Schennach (SPÖ/W) hoben in diesem Zusammenhang hervor, dass schon in Hinblick auf die Weiterführung der Bildungslaufbahn der Kinder und Jugendlichen sowie auf deren soziale Entwicklung hier integrative Maßnahmen nötig seien. Die Gemeinden bräuchten dabei allerdings Unterstützung, schon aufgrund der sprachlichen Barrieren.

Für die FPÖ meinte wiederum Johannes Hübner (FPÖ/W), es bestehe kein Bedarf an Integrationsbemühungen, da die meisten UkrainerInnen ehestmöglich zurück in die Heimat wollten. Überdies brachte er einen Antrag auf Stellungnahme ein, der sich gegen die verpflichtende Verteilung von MigrantInnen auf die EU-Staaten ausspricht. Von den übrigen Fraktionen wurde dieser Antrag aber nicht mitgetragen, zumal eine Quotenverteilung der Ukraine-Flüchtlinge kein Thema im Europäischen Rat sei, wie Marco Schreuder (Grüne/W) festhielt. Der Experte des Innenministeriums bestätigte, dass es keine Quotendebatte rund um die Aufnahme der Geflohenen gebe. Zwar wolle die Mehrheit der ukrainischen Flüchtlinge bald wieder in ihr Land zurückzukehren und es gebe bereits einige Rückkehrbewegungen, doch stehe aus europäischer Sicht schon aus Gründen der Solidarität mit der Ukraine die koordinierte Umsetzung der Hilfen im Vordergrund, so der Experte.

Isabella Kaltenegger (ÖVP/St) rief, wie eingangs Ausschussvorsitzender Christian Buchmann (ÖVP/St), die abscheulichen Bilder der Gräueltaten im russischen Angriffskrieg in Erinnerung, die unvorstellbares Leid zeigen. SPÖ-Mandatar Schennach sieht daher den Internationalen Strafgerichtshof gefordert, Untersuchungen zu möglichen Kriegsverbrechen anzustellen. (Fortsetzung EU-Ausschuss) rei


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