Parlamentskorrespondenz Nr. 402 vom 22.04.2022

Neu im Sozialausschuss

SPÖ und FPÖ mit Forderungen an den Sozialminister

Wien (PK) – Die Oppositionsfraktionen SPÖ und FPÖ haben mehrere Anträge zu Sozialthemen eingebracht. Die SozialdemokratInnen thematisieren darin die Schwerarbeitspension. Die Freiheitlichen setzen sich für Maßnahmen zur Abfederung der Teuerung sowie für eine einheitliche Definition von "begünstigt Behinderten" ein.

SPÖ mit Anträgen zur Schwerarbeitspension

Die SPÖ beantragt Änderungen bei der Schwerarbeitspension. Aktuell können ArbeitnehmerInnen, die zwischen dem 40. und dem 60. Lebensjahr 10 Jahre Schwerarbeit verrichtet haben, im Alter von 60 Jahren mit maximal 9% Abschlägen in Pension gehen. Wer bereits davor in Invaliditätspension geht, hat mit bis zu 13,8% Abschlägen zu rechnen. Laut SPÖ können viele Menschen, die Schwerarbeit geleistet haben, aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht bis 60 arbeiten. Die SozialdemokratInnen wollen daher eine Änderung im Allgemeinen Pensionsgesetz (2423/A) erwirken. Wer vor Vollendung des 60. Lebensjahres Invaliditäts-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitspension bezieht und in den 240 Kalendermonaten davor 120 Monate Schwerarbeit verrichtet hat, soll ebenfalls mit nur 9% Abschlägen in Pension gehen können. In Kraft treten soll die Regelung mit 1. Oktober 2022.

Mit einem Entschließungsantrag (2424/A(E)) fordert die SPÖ erneut die Aufnahme von Pflegeberufen in die Schwerarbeitspension. Pflege und Betreuung seien wegen der direkten Arbeit mit kranken oder pflegebedürftigen Personen bzw. Menschen mit Behinderung sowie wegen der Arbeitsbedingungen Schwerarbeit. Auch die körperliche und psychische Belastung, der Pflegepersonal ausgesetzt ist, sehen die SozialdemokratInnen als Grund für eine Einstufung als Schwerarbeit. Sie wollen den Sozialminister daher auffordern, die Schwerarbeitsverordnung zu ändern und Pflege- und Betreuungsberufe darin aufzunehmen. Außerdem fordern sie eine Regierungsvorlage ein, mit der Schul- und Ausbildungszeiten in Pflegeberufen als Versicherungszeiten angerechnet und alle Schwerarbeitsmonate abschlagsmindernd bei der Pensionsberechnung berücksichtigt werden sollen, auch wenn die betroffenen Personen vor 60 in Invaliditätspension gehen.

FPÖ fordert Maßnahmen gegen Teuerung und einheitliche Definition von begünstigt Behinderten

Der FPÖ gehen die von der Bundesregierung gesetzten Entlastungsmaßnahmen nicht weit genug. Die Bundesregierung müsse wirksame Maßnahmen zur Entlastung der Menschen auf den Weg bringen, damit Menschen mit geringen Einkommen nicht Gefahr liefen, sich infolge der Teuerungen das Leben nicht mehr leisten zu können, kritisieren die Freiheitlichen, die in einem Entschließungsantrag (2427/A(E)) daher ihre wichtigsten Forderungen zum "Stopp der derzeitigen Kostenlawine" auflisten. Diese beinhalten die Halbierung und bei weiteren Preisanstiegen die völlige Streichung sowohl der Mehrwertsteuer als auch der Mineralölsteuer auf Treibstoffe sowie der Mehrwertsteuer auf Gas und Strom für Privathaushalte und kleine und mittlere Unternehmen. Weiters wird die Erhöhung des Pendlerpauschales, die Streichung der geplanten C02-Abgabe, ein Heizkostenzuschuss für bedürftige Personen in der Höhe von mindestens 300 € pro Haushalt und eine automatische Inflationsanpassung für Versicherungs-, Familien- und Sozialleistungen gefordert. Zudem soll es zu Lohnerhöhungen, zu einer Senkung der Lohnnebenkosten, zu einem "Ende der schikanösen und extrem teuren Corona-Politik", zu einer Evaluierung der Sanktionen gegen Russland sowie zu keinen weiteren gemeinsamen Schuldenaufnahmen durch die EU kommen. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Konsumentenschutzausschuss zugewiesen (2428/A(E)).

In einem weiteren Entschließungsantrag (2430/A(E)) kritisieren die Freiheitlichen, dass für die Einstufung als "begünstigt Behinderte/-r" in verschiedenen Bereichen unterschiedliche Grade der Behinderung herangezogen werden. Während im Arbeitsrecht laut Behinderteneinstellungsgesetz ein Grad der Behinderung von 50% ausreiche, würden Vorteile in anderen Bereichen erst ab einer Behinderung von 70% gewährt. Das betreffe etwa vergünstigte Eintrittskarten oder Bahntickets, so die AntragstellerInnen. Die FPÖ fordert Klarheit und Rechtssicherheit für die Betroffenen und will, dass das Behinderteneinstellungsgesetz als Grundlage für eine Definition gilt. Der Sozialminister soll aufgefordert werden, eine einheitliche und für den gesamten öffentlichen Verkehr bindende Definition von "begünstigt Behinderten" zu schaffen, die ab einem 50-prozentigen Grad der Behinderung gilt und auf ermäßigte Dienstleistungen, Tickets und Fahrkarten anzuwenden ist. (Schluss) kar