Parlamentskorrespondenz Nr. 464 vom 06.05.2022

Neu im Justizausschuss

ÖVP-Grüne-Initiativantrag für Verlängerung von Corona-Regelungen

Wien (PK) – Mit einem Initiativantrag schlagen die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne im Justizbereich eine neuerliche Verlängerung von Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise vor (2501/A).  

So soll das Außerkrafttreten des 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes weiter verschoben werden, und zwar auf den 31. Dezember 2022. Das betrifft den Erläuterungen zufolge unter anderem die Möglichkeit, für weitere sechs Monate bestimmte Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen unter Verwendung geeigneter Kommunikationsmittel zur Wort- oder Bildübertragung durchzuführen. Die Gebührenfreiheit der Unterhaltsvorschussgewährung aus dem 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz wird es laut Vorlage ebenfalls bis Ende des Jahres geben. Außerdem sollen Gesellschaften auch noch im zweiten Halbjahr 2022 virtuelle Versammlungen durchführen können, wie die entsprechende Verlängerung der Regelung im Gesellschaftsrechtliche-COVID-19-Gesetz vorsieht.

Auch für die Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Unterlagen der Rechnungslegung gibt es samt einer Einschleifregelung eine neuerliche Verlängerung. Das betrifft laut Vorlage jene Unterlagen, bei denen der Bilanzstichtag nach dem 31. Dezember 2021, aber vor dem 30. April 2022 liegt.

Eine Verlängerung bis 31. Dezember 2022 in der Rechtsanwaltsordnung betrifft unter anderem die Möglichkeit der Briefwahl bzw. Briefabstimmung zur Erledigung von der Plenarversammlung der Rechtsanwaltskammer zugewiesenen Aufgaben. Ebenso soll im Rahmen des Disziplinarstatuts für Rechtsanwält:innen und Rechtsanwaltsanwärter:innen die Briefabstimmung für die Festsetzung bzw. Änderung der Geschäftsordnung des Disziplinarrats bis Ende 2022 zur Verfügung stehen. (Schluss) mbu