Parlamentskorrespondenz Nr. 498 vom 12.05.2022

COVID-19: Rettung der Uni-Mensen vor der Insolvenz

Bildungsministerium legt Bericht zum COVID-19-Krisenbewältigungsfonds vor

Wien (PK) – In seinem März-Bericht (III-640 d.B.) zur Nutzung der Corona-Hilfen 2022 schildert das Bildungsministerium die ergriffenen Maßnahmen zur Abwendung der drohenden Insolvenz von Universitäts-Mensen. Demnach stehen heuer 1,6 Mio. € der Mittel des Bundesministeriums aus dem COVID-19-Krisenbewältiungsfonds zur Rettung der Mensen zur Verfügung. Die pandemiebedingten Schließungen der Mensen im Wintersemester 2021/22 haben dem Bericht zufolge die Österreichische Mensenbetriebsgesellschaft (ÖMBG) in finanzielle Schwierigkeiten gebracht, da Betriebe während der Lockdowns geschlossen bleiben mussten. Die Auszahlung der Mittel zur Abwendung der Insolvenz und zur Liquiditätssicherung erfolgt nach Maßgabe des durch die ÖMBG nachgewiesenen Finanzierungsbedarfs und der daraus resultierenden Fälligkeiten. Als erste Rate wurde im März ein Betrag von 500.000 € an die ÖMBG überwiesen.

Insgesamt verfügt das Bildungsministerium bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 über 65,560 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, die vor allem für Maßnahmen an den Schulen, wie beispielsweise zusätzliche Förderstunden, herangezogen werden.

Für Corona-Testungen an Schulen wurden im März 2022 zwar keine Antigen-Tests mehr bestellt, jedoch vier Millionen neue PCR-Testkits. Bezahlt wurden die Bestellungen aus den Vormonaten (24,5 Mio. € für AG-Tests, 2,9 Mio. € für PCR-Tests). Im April 2022 wurden laut entsprechendem Bericht (III-657 d.B.) 2 Mio. AG-Tests, 4 Mio. PCR Testkits und 2,8 Mio. PCR Analysen bestellt, an Zahlungen schlugen 3,2 Mio. € für Bestellungen von PCR-Testkits aus Vormonaten zu Buche, sowie 14,2 Mio. € für Laboranalysen. Bis Ende Mai 2022 beziffert das Ministerium die erfolgten Zahlungen für AG- und PCR-Tests mit 110,961 Mio. € (III-683 d.B.), bis Ende Juni 2022 mit 123,439 Mio. €. (III-716 d.B.), bis Ende Juli 2022 mit 132,250 Mio. € (III-730 d.B.). Seit 2. Juni werden laut Bildungsministerium keine PCR-Tests mehr durchgeführt und AG-Tests nur bei Verdachtspersonen. Im August 2022 wurden folglich keine weiteren Zahlungen für AG- und PCR-Tests getätigt, allerdings wurden in diesem Monat in der Sommerschule anlassbezogen getestet (III-765 d.B.). (Schluss) rei


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