Parlamentskorrespondenz Nr. 537 vom 19.05.2022

Ivermectin: Magistrat Wien darf nicht gegen FPÖ-Klubobmann Kickl vorgehen

Nationalrat lehnt Aufhebung der Immunität Kickls einhellig ab, Corona-Sonderregelungen im Justizbereich werden verlängert

Wien (PK) – Hat FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl in unzulässiger Weise für das Arzneimittel Ivermectin zur Behandlung von Corona-Fällen geworben und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen? Diese Frage wird vorläufig offen bleiben. Der Nationalrat folgte heute den Empfehlungen des Immunitätsausschusses und lehnte die behördliche Verfolgung Kickls durch den Magistrat Wien in dieser Frage einstimmig ab. Es gebe einen Zusammenhang zwischen Kickls Aussagen und seiner politischen Tätigkeit als Abgeordneter, damit greife die parlamentarische Immunität, sind sich alle Fraktionen einig.

Zuvor hatten die Abgeordneten mehrheitlich für eine Verlängerung verschiedener Corona-Sonderregelungen im Justizbereich gestimmt. Keine Mehrheit fand dagegen ein Antrag der FPÖ zur Frage der Unterbringung gefährdeter Jugendlicher in geschlossenen Einrichtungen. Das gleiche gilt für einen am Ende der Sitzung abgestimmten Fristsetzungsantrag zum Thema Impfpflicht.

Verlängerung von Corona-Regelungen im Justizbereich

Grundlage für die Verlängerung diverser Corona-Sonderregelungen im Justizbereich bildete ein Gesetzesantrag der Koalitionsparteien, der darauf hinausläuft, die geltenden Bestimmungen des 1. und 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes und des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes ein weiteres Mal zu verlängern, und zwar bis Jahresende 2022. Dabei geht es etwa um den Einsatz von Videotechnologie in Gerichtsverfahren und bei Anhörungen, die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen, virtuelle Zusammenkünfte von Vereinsorganen und Aktionär:innen sowie spezielle Fristen für Bilanzlegungen.

Kritisch zur vorliegenden Novelle äußerte sich lediglich FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan. Seiner Meinung nach wird damit eine Ausnahmesituation – unter Inkaufnahme von Qualitätseinbußen –"künstlich verlängert". Man könne darüber diskutieren, einzelne Punkte ins Dauerrecht zu übernehmen, sagte Stefan, eine Verlängerung von Sonderbestimmungen sei aber nicht angebracht.

Agnes Sirkka Prammer (Grüne) hielt dem entgegen, dass derzeit nicht absehbar sei, wie sich die Corona-Pandemie entwickle. Der Justizbetrieb müsse aber auch dann funktionieren, wenn es erneut zu pandemiebedingten Einschränkungen kommen sollte. Dafür brauche es eine Verlängerung der Novelle. Einer Überführung der Sonderbestimmungen ins Dauerrecht kann Prammer hingegen nichts abgewinnen, sie sieht deren Anwendung nur bei besonderen Umständen für gerechtfertigt.

Offen für eine dauerhafte Implementierung einzelner Sonderregelungen zeigte sich hingegen Michaela Steinacker (ÖVP). Man müsse darüber diskutieren und dürfe nicht wieder in Zeiten vor der Digitalisierung zurückfallen, meinte sie.

Seitens der SPÖ qualifizierte Selma Yildirim (SPÖ) die Verlängerung der Sonderbestimmungen für "grundsätzlich in Ordnung". Man müsse schnell reagieren können, wenn die Infektionszahlen wieder steigen. Was die Überführung einzelner Bestimmungen ins Dauerrecht betrifft, denkt Yildirim vor allem an die Gewährung von Unterhaltsvorschuss ohne Exekutionstitel und die Gebührenfreiheit von Anträgen auf Unterhaltsvorschuss. Ihr zufolge ist es außerdem längst überfällig, die vor viereinhalb Jahren in Aussicht gestellte Unterhaltsgarantie endlich umzusetzen.

Keine Mehrheit für FPÖ-Anträge

Vom Nationalrat abgelehnt wurde dagegen ein Antrag der FPÖ zur Unterstützung "problembehafteter" Kinder und Jugendlicher. Dabei ging es der FPÖ nicht nur um mehr Betreuungs- und Therapieplätze, sondern auch um die Ausweitung der Möglichkeit, die Betroffenen gegebenenfalls in geschlossenen Einrichtungen unterzubringen, um sie in schwierigen Lebenssituationen vor Suchtmittelmissbrauch, Obdachlosigkeit oder Prostitution zu schützen. Harald Stefan sieht dabei die Regelung in Deutschland als Vorbild. Bereits im Justizausschuss war der Antrag allerdings auf wenig Gegenliebe von Seiten der anderen Fraktionen gestoßen.

Schließlich stimmte der Nationalrat noch über einen Fristsetzungsantrag der FPÖ ab. Die Freiheitlichen forderten, dem Gesundheitsausschuss zur Vorberatung eines FPÖ-Antrags zur Abschaffung der Impfpflicht eine Frist bis zum 20. Mai 2022 zu setzen, konnten sich damit aber nicht durchsetzen. (Schluss Nationalrat) gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.