Parlamentskorrespondenz Nr. 541 vom 20.05.2022

Neu im Verfassungsausschuss

Novelle zum Bundesministeriengesetz bringt gemeinsames Ressort für Arbeit und Wirtschaft

Wien (PK) – ÖVP und Grüne haben eine Änderung des Bundesministeriengesetzes beantragt (2597/A). Damit sollen die von Bundeskanzler Karl Nehammer nach dem Rücktritt von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger angekündigten Kompetenzverschiebungen in der Regierung auf eine rechtliche Basis gestellt werden. Auffälligste Änderung ist die Zusammenlegung des Arbeits- und des Wirtschaftsministeriums zu einem Ressort, damit wird es künftig – ohne die beiden dem Bundeskanzleramt zugeordneten Ministerinnen – formal nur noch 12 Ministerien geben.

Neues Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Das neue Ressort wird laut Gesetzentwurf künftig "Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft" heißen und ein breites Aufgabenspektrum umfassen. So werden nicht nur ein Großteil der Agenden des bisherigen "Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort" in das Arbeitsministerium eingegliedert, sondern auch die Tourismuskompetenzen, die bisher im Landwirtschaftsministerium angesiedelt waren. Um diese soll sich laut Ankündigung Nehammers vor allem die neue Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler kümmern.

Auch Bergwesen wandert ins Finanzministerium

Nicht mit in das neue Arbeits- und Wirtschaftsministerium übersiedeln allerdings die Kompetenzen für Digitalisierung. Sie sind künftig dem Finanzressort zugeordnet. Konkret werden Finanzminister Magnus Brunner und sein Staatssekretär Florian Tursky damit etwa für die Digitalisierungsstrategie der Regierung, den Bereich E-Government, das Rechtsinformationssystem des Bundes, das ressortübergreifende elektronische Bürgerinformationssystem sowie für das Bundesrechenzentrum zuständig sein. Ebenso gibt das Landwirtschaftsministerium Kompetenzen an das Finanzministerium ab, und zwar nicht nur jene für die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens, sondern auch jene für das Bergwesen.

Da das Finanzministerium im Telekom-Bereich damit künftig eine Doppelrolle als Eigentümervertreter und Regulator hat, wollen ÖVP und Grüne zur Vermeidung von Interessenskonflikten begleitend zum Bundesministeriengesetz das ÖIAG-Gesetz ändern. Demnach sollen die Eigentümerrechte des Bundes in der Hauptversammlung der Österreichischen Beteiligungs AG ÖBAG künftig von Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher ausgeübt werden, wenn es um Unternehmen geht, die der Aufsicht des Finanzministeriums unterliegen. Davon wären nicht nur die Österreichische Post AG bzw. die Telekom Austria betroffen, sondern wohl auch die Casinos Austria.

Bundeskanzleramt erhält Agenden für Zivildienst

Ein weiterer Punkt der Novelle zum Bundesministeriengesetz ist die Verschiebung der Zivildienstagenden vom Landwirtschaftsministerium in das Bundeskanzleramt. Dort soll gemäß der Ankündigung des Bundeskanzlers künftig Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm zuständig sein. Die Koordination der finanziellen Abwicklung des Europäischen Regionalfonds und von Regionalprogrammen im Rahmen des EU-Strukturfonds sowie die Zuständigkeiten für Raumordnung bleiben hingegen im Landwirtschaftsressort. Dieses wird in diesem Sinn künftig Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft statt Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus heißen. Einen zusätzlichen Aufgabenbereich erhält auch das von Vizekanzler Werner Kogler geführte Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, und zwar die Mitwirkung bei der Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union.

Schließlich werden mit der Novelle Übergangsregelungen in Bezug auf die Zuständigkeit der jeweiligen Personalvertretungsorgane in den von Kompetenzverschiebungen betroffenen Ministerien festgelegt.

Wirksam werden können die Rochaden erst nach einem Beschluss im Nationalrat und Beratungen im Bundesrat. Bis dahin gilt noch die alte Ressortverteilung, wobei Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher derzeit sowohl mit der Leitung des Arbeitsministeriums als auch mit jener des Wirtschaftsministeriums (samt Digitalisierung) betraut ist. Zuletzt geändert worden war das Bundesministeriengesetz Anfang 2021: Nach dem Ausscheiden von Arbeitsministerin Christine Aschbacher aus der Regierung wanderten die Agenden für Familie und Jugend vom Arbeitsministerium ins Bundeskanzleramt zu Frauen- und Integrationsministerin Susanne Raab. (Schluss) gs