Parlamentskorrespondenz Nr. 547 vom 20.05.2022

Neu im Wirtschaftsausschuss

Initiativantrag von ÖVP und Grünen zu Gasspeicherkapazitäten

Wien (PK) – Durch einen Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Gasversorgung werden die Mitgliedstaaten zu Maßnahmen für Speicheranlagen und Speicherfüllständen verpflichtet, heißt es in einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen. Mit der entsprechenden Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (2600/A) soll im Sinne der Gasversorgungssicherheit dazu festgelegt werden, dass sämtliche Speicheranlagen auf dem Hoheitsgebiet Österreichs auch an das österreichische Leitungsnetz angeschlossen werden müssen. Für betroffene Speicheranlagen ist den Erläuterungen zufolge innerhalb von vier Monaten ab Inkrafttreten ein Antrag auf Netzzugang und Netzzutritt zu stellen.

Die Energieministerin soll außerdem zum Abschluss von Ressortübereinkommen über die gemeinsame Nutzung von Speicheranlagen ermächtigt werden. Mit einem solchen Abkommen können den Erläuterungen zufolge etwa das genaue Verhältnis und der Umfang einer gemeinsamen Speichernutzung zwischen der Republik Österreich und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vereinbart werden. Praktisch relevant sei dies insbesondere für die Speicheranlage Haidach, die bislang nur an das deutsche Marktgebiet angeschlossen ist.

Festgelegt werden soll mit der Novelle weiters, dass ungenutzte Speicherkapazitäten vom Speichernutzer unverzüglich anzubieten oder zurückzugeben sind. Bleiben Speicherkapazitäten systematisch ungenutzt, so seien diese durch das Speicherunternehmen nach vorhergehender schriftlicher Ankündigung zu entziehen. Detailregelungen dazu sollen per Verordnung festgelegt werden. (Schluss) mbu


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