Parlamentskorrespondenz Nr. 552 vom 23.05.2022

Neu im Wissenschaftsausschuss

Koalition will COVID-19-Maßnahmen bis 2023 ermöglichen, SPÖ fordert Studienbeitragsnachlass für Berufstätige und Heimförderungen

Wien (PK) — ÖVP und Grüne wollen den Hochschulen die Möglichkeit geben, bei Bedarf auch im Wintersemester 2022/23 COVID-19-Maßnahmen zu verhängen. Die SPÖ setzt sich für eine aus ihrer Sicht verfassungskonforme Regelung ein, die einen Studienbeitragsnachlass für berufstätige Studierende ermöglicht. Weiters erneuern die Sozialdemokrat:innen ihre Forderung nach Unterstützung des Bundes für Studierendenheime.

Hochschulen sollen COVID-19-Maßnahmen bei Bedarf verlängern können

Laut dem Bundesgesetz über hochschulrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (2. COVID-19-Hochschulgesetz) können Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 festlegen. Derzeit sei nicht vorhersehbar, wie sich die COVID-19-Situation im Herbst darstellen werde, weshalb die gesetzliche Grundlage für diese Regelungen für das Wintersemester 2022/23 verlängert werden müsse, argumentieren die Abgeordneten Rudolf Taschner (ÖVP) und Eva Blimlinger (Grüne). Mit einem Initiativantrag (2524/A) wollen die Abgeordneten die Verlängerung der Bestimmungen des 2. COVID-19-Hochschulgesetzes bis zum 28. Februar 2023 anstoßen.

SPÖ: Studienbeitragsnachlass für berufstätige Studierende

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Dezember 2016 den Studienbeitragserlass für berufstätige Studierende im Universitätsgesetz 2002 (UG) wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz als verfassungswidrig aufgehoben und eine Reparaturfrist bis 30. Juni 2018 gesetzt. Diese Reparaturfrist sei nicht genutzt worden, kritisiert SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl. Per Initiativantrag schlägt sie eine — aus ihrer Sicht — verfassungskonforme Regelung für das UG vor, die den Vollzugsaufwand der Universitäten nicht erhöht (2552/A).

Wie Kuntzl in der Begründung des Antrags ausführt, fehlten nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes nähere Anhaltspunkte für ein differenziertes Verständnis des Jahreseinkommens, um unsachliche Ergebnisse im Zusammenhang mit selbstständigen und unselbstständigen Einkommen auszuschließen. Eine differenzierte und gleichzeitig praktikable Regelung könnte laut SPÖ durch zwei Maßnahmen erreicht werden. Einerseits müsse der vertikale und horizontale Verlustausgleich ausgeschlossen werden. Damit werde verhindert, dass beispielsweise ein unselbstständiges Einkommen, das die Mindestverdienstgrenze überschreitet, durch ein negatives selbstständiges Einkommen beeinträchtigt wird. Weiters sollten Betriebsausgaben bei betrieblichen Einkünften und Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nicht berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass z.B. ein Studierender trotz Erreichung der Mindestverdienstgrenze durch selbstständige Arbeit über Betriebsausgaben unter die Mindestverdienstgrenze sinkt.

SPÖ will Förderung des Baus von Studierendenwohnheimen

SPÖ-Abgeordnete Katharina Kucharowits unternimmt einen neuen Vorstoß für  eine Förderung des Bundes zur Schaffung von Wohnraum für Studierende . Das Argument, dass die Förderung von Studierendenwohnheimplätzen der Wohnbauförderung unterliege und daher in die Kompetenz der Länder falle, sei nicht zielführend. Einerseits seien Studierendenwohnheime kein dauerhafter Wohnraum im Sinne der Wohnbauförderungslandesgesetze, andererseits habe der Bund sehr wohl in der Vergangenheit den Bau und die Unterhaltung von Studierendenwohnheimen gefördert, argumentiert Kucharowits. Sie verweist auf die bis 2010/2011 bestehende Studierendenwohnheimförderung des Bundes und fordert, diese Förderung wiedereinzuführen beziehungsweise fortzusetzen. Die Förderhöhe sei dabei an die tatsächlichen finanziellen Kosten der Heimträger im Jahr 2022 anzupassen, betont sie in ihrem Entschließungsantrag (2550/A(E)). (Schluss) sox


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