Parlamentskorrespondenz Nr. 557 vom 24.05.2022

Neu im Sozialausschuss

SPÖ-Anträge zu Pflegegeld, Pflegestipendium und Pensionssplitting, FPÖ für interne Revision im Arbeitsministerium

Wien (PK) – Die SPÖ hat zwei Entschließungsanträge zum Thema Pflege eingebracht. Zum einen geht es ihr darum, die nächste Inflationsanpassung des Pflegegeldes vorzuziehen, zum anderen drängt sie auf eine raschere Einführung des als Teil der Pflegereform angekündigten Pflegestipendiums. Außerdem wendet sie sich gegen ein automatisches Pensionssplitting. Die Freiheitlichen fordern umgehend eine interne Revision im Arbeitsministerium.

SPÖ fordert Pflegestipendium bereits ab September 2022

In ihrem Entschließungsantrag zum Pflegestipendium (2505/A(E)) macht die SPÖ auf den jetzt schon bestehenden Mangel an Pflegepersonal in Österreich aufmerksam. Sozialsprecher Josef Muchitsch rechnet damit, dass sich das Problem noch ausweiten wird, da die Zahl pflegebedürftiger Menschen steige und das derzeit beschäftigte Pflegepersonal physisch und psychisch enorm belastet sei. Die Regierung ist seiner Meinung nach aber viel zu langsam und nachlässig, was eine notwendige Ausbildungsoffensive betrifft.

Dass die Regierung ein Pflegestipendium von monatlich 1.400 € für Personen angekündigt hat, die sich via AMS zu einer Pflegefachkraft umschulen lassen, erachtet Muchitsch grundsätzlich zwar für gut, er hält es aber für "verstörend", dass diese Fördermaßnahme erst im September 2023 eingeführt werden soll. Damit gehe ein ganzer Jahrgang verloren, kritisiert er und fordert, den Start für das Pflegstipendium auf September 2022 vorzuverlegen.

Pflegegeld: SPÖ will Valorisierung vorziehen

Angesichts der aktuellen Inflationsentwicklung spricht sich die SPÖ außerdem dafür aus, die mit Jahresbeginn 2023 anstehende Valorisierung des Pflegegeldes vorzuziehen und dieses bereits mit 1. Juli 2022 um zumindest 5% zu erhöhen (2506/A(E)). Die Teuerung nehme exorbitante Formen an, das betreffe insbesondere auch Personen mit Pflegebedarf, gibt SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch in der Antragsbegründung zu bedenken. Zumal es sich dabei oft um Pensionist:innen handle, deren Pensionen zuletzt lediglich um 1,8% gestiegen seien. Eine vorgezogene Anpassung könnte seiner Meinung nach ein kleiner Beitrag dazu sein, die Mehrkosten in allen Bereichen abzufedern.

SPÖ gegen automatisches Pensionssplitting

Nichts hält die SPÖ hingegen davon, ein automatisches Pensionssplitting für die Eltern nach der Geburt eines Kindes einzuführen. Nach Meinung von Eva Maria Holzleitner ist dieses Instrument nicht geeignet, um Frauen im Alter vor Armut zu bewahren, zudem sei damit eine Reihe von Problemen verbunden. So werde die ökonomische Situation von Haushalten durch ein Pensionssplitting in keiner Weise verbessert, sondern die Abhängigkeit von Frauen vom Einkommen ihres Partners vielmehr verstärkt. Ebenso sieht sie die Auswirkungen bei Trennungen bzw. wechselnden Familienkonstelationen nicht geklärt, alleinerziehende Frauen würden von vornherein nicht profitieren.

Holzleitner ruft die Regierung daher in einem Entschließungsantrag (2548/A(E)) auf, von einem verpflichtenden Pensionssplitting abzusehen und stattdessen Kindererziehungszeiten bei künftigen Pensionen stärker zu berücksichtigen (160 € statt 110 € pro Monat). Bereits in Pension befindliche Frauen und Männer, die Kindererziehungszeiten aufweisen, sollen einen Pauschalaufschlag von 50 € auf ihre Pension erhalten.

FPÖ fordert interne Revision im Arbeitsministerium

In einem Entschließungsantrag (2543/A(E)) zitieren die Freiheitlichen eine Anfragebeantwortung von Arbeitsminister Martin Kocher, die sie zu dem Schluss kommen lässt, dass das Ministerium seit knapp zweieinhalb Jahren ohne interne Revision tätig ist. Vor dem Hintergrund, dass das Ressort ein Budget in Milliardenhöhe verwalte und es in der Vergangenheit zu Vorgängen gekommen sei, die Aufklärung bedürfen, sieht die FPÖ eine funktionierende und unmittelbar tätige Innenrevision im Arbeitsministerium als Gebot der Stunde. Sie wollen Kocher daher dazu auffordern, dass im Arbeitsministerium bzw. im künftigen Arbeits- und Wirtschaftsministerium eine voll funktionsfähige interne Revision ihre Arbeit aktiv aufnimmt und alle aufklärungsbedürftigen Sachverhalte seit 1. Jänner 2020 prüft. (Schluss) gs/kar