Parlamentskorrespondenz Nr. 563 vom 24.05.2022

Neu im Rechnungshofausschuss

NEOS wollen Einkommenserhebung vereinfachen

Wien (PK) – Der Rechnungshof hat jedes zweite Jahr sogenannte Einkommenserhebungen durchzuführen. Dabei erhebt der Rechnungshof von Unternehmen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen, die durchschnittlichen Einkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie aller Beschäftigten. Die NEOS machen sich nun für eine inhaltliche und methodische Weiterentwicklung dieser Einkommenserhebung stark (2529/A).

Derzeit würden für die Einkommenserhebung Daten von rund 800 Rechtsträgern erhoben und ausgewertet. Dies erfordere sowohl beim Rechnungshof als auch bei den betroffenen Stellen einen hohen Ressourcenaufwand, argumentieren die NEOS für die Nutzung von offiziellen Daten aus der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsstatistik. Dazu brachten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und Yannick Shetty einen Entschließungsantrag ein, der darauf abzielt, dass der Rechnungshof für die Einkommenserhebung auf die Daten der Statistik Österreich zurückgreifen kann. Angestrebt wird damit eine Anpassung der Datenerhebung an den Allgemeinen Einkommensbericht der auf dem Bezügebegrenzungsgesetz basiert. (Schluss) gla