Parlamentskorrespondenz Nr. 661 vom 14.06.2022

Bautenausschuss befürwortet Maßnahmen gegen Wohnungsspekulationen und Stärkung der Revision

Opposition fordert weitere Schritte für leistbares Wohnen

Wien (PK) – Eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes passierte heute den Bautenausschuss mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen. Damit werden Regelungen der Revision und zur Verhinderung von Spekulationen im gemeinnützigen Wohnungssektor gesetzt. Mehrere Initiativen der Opposition wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

ÖVP und Grüne: Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes

Mit dem Ziel einer höheren Qualität und Effizienz der Revision und Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen bringen die Abgeordneten Johann Singer (ÖVP) und Nina Tomaselli (Grüne) einen Antrag für eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ein (2571/A). Diese geschieht unter anderem vor dem Hintergrund des Rechnungshofberichts zum Wohnbau in Wien. Damit werden Regelungen der Revision aber auch bei der Veräußerung und der folgenden Vermietung von Immobilien präzisiert. Dies soll zum Schutz der gemeinnützigen Vermögenswidmung sowie der Bewohnerinnen und Bewohner im Sinne eines effizienten, leistbaren Wohnens beitragen und Spekulationen verhindern. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen angenommen.

Der gemeinnützige Wohnbau habe eine wesentlichen Rolle für leistbares Wohnen, erklärte Johann Singer (ÖVP). Es sei daher wichtig, dass es zu keinen Spekulationen komme. Mit der Novelle würden die geltenden Vorschriften gegen Spekulation bei nachträglichem Eigentumserwerb nun auch für sofortige Eigentumsübertragungen übernommen. Leistbares Wohnen sei schon länger eine große Sorge der Menschen, begrüßte Nina Tomaselli (Grüne) die Novelle als Schritt in diese Richtung.

Die Erweiterung der Spekulationsfrist sei grundsätzlich zu begrüßen, reiche aber nicht als Maßnahme gegen die Teuerungswelle aus, bemängelte Harald Troch (SPÖ) und forderte weitere Schritte für leistbares Wohnen. Die Stärkung des Revisionsverbands und die Novelle als solche befürwortete Philipp Schrangl (FPÖ), forderte aber weitere Maßnahmen in Richtung leistbares Wohnen.

Die Novelle verfolge grundsätzlich wichtige Ziele, meinte Johannes Margreiter (NEOS), kritisierte aber Widersprüche und "verunglückte Formulierungen" im Antrag. Zudem sei es nicht gerechtfertigt, dass nur unter dem "Richtwertregime" vermietet werden dürfe, begründete Margreiter die Ablehnung seines Klubs.

SPÖ: Marktliberalisierung bei Versorgung, Ablesung und Verrechnung von Wärme, Kälte und Warmwasser

Eine "Oligopolstellung globaler Ablesekonzerne" ortet SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher im Bereich der Versorgung, Ablesung und Verrechnung von Heizung, Kälte und Warmwasser. Das Ablesen von Heizungs- und Warmwasserverbrauchswerten sei ein lukrativer Markt, den sich wenige Konzerne derzeit teilen würden. Diese hätten das Ziel, Kundinnen und Kunden einen Anbieterwechsel zu erschweren und damit den Wettbewerb zu begrenzen. Für Becher ist es offensichtlich, dass hier Einsparungspotenziale möglich sind. In ihrem Entschließungsantrag (1588/A(E)) fordert die SPÖ-Abgeordnete eine Marktliberalisierung im Bereich der Versorgung, Ablesung und Verrechnung von Wärme, Kälte und Warmwasser.

Er sage zu, dass sich das Ressort dem Anliegen des Antrags annehmen werde, erklärte Wirtschaftsminister Martin Kocher. Die Bundeswettbewerbsbehörde sollte eine Oligopolstellung untersuchen, begründete Joachim Schnabel (ÖVP) seinen Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde. Die Bundeswettbewerbsbehörde habe diesen Bereich bereits im Fokus und auch schon Strafen ausgesprochen, ergänzte Nina Tomaselli (Grüne). Wenn es um leistbares Wohnen gehe, müsse man jede Möglichkeit nützen.

Da das Antragsanliegen in den anderen Parteien auf breite Zustimmung stoße, sollte ein Weg festgelegt werden, wie an dem Ziel weiter gearbeitet werde, forderte Maximilian Lercher (SPÖ). Die Menschen seien derzeit durch die hohen Energiekosten sehr belastet, sagte Philipp Schrangl (FPÖ) und befürwortete den Antrag, da man den Menschen damit etwas zurückgeben könne. Es sei die Frage, ob für das verfolgte Ziel eine europarechtliche Regelung notwendig sei, begrüßte auch Johannes Margreiter (NEOS) den Antrag.

SPÖ: Kosten- und Abfallvermeidung bei der Wassermengenerfassung

Ein weiterer Antrag (1589/A(E)) der SPÖ-Abgeordneten Ruth Becher beschäftigt sich ebenfalls mit dem Thema der Erfassung von Heiz- bzw. Kalt- und Warmwasserkosten. Diese würde zu einem Großteil durch Wasser- und Wärmezähler erfolgen, die derzeit alle fünf Jahre getauscht werden müssen. Dieses kurze Wartungsintervall ist der Abgeordneten zufolge umweltbelastend und kostenintensiv. Im Sinne des Umweltschutzes und der Sparsamkeit fordert sie daher eine Eichpflicht bzw. einen Austausch nur alle zehn Jahre.

Der Antrag greife ein wichtiges Thema auf, erklärte Manfred Hofinger (ÖVP). Eine Verlängerung der Nutzungsdauer müsse sachlich gegeben sein, sprach sich Hofinger für eine Prüfung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen aus und begründete damit seinen Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde. Das Antragsanliegen könne auch durch eine Verordnung geregelt werden, befürwortete es auch Nina Tomaselli (Grüne).

FPÖ: Rechtskonforme Handhabung des Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetzes

Das Bundesland Wien würde das Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz durch das Nichtmelden von wesentlichen Zahlen hinsichtlich Auf-, Zu- und Umbauten systematisch aushöhlen, kritisiert Philipp Schrangl (FPÖ) in einem Entschließungsantrag (2097/A(E)). Er fordert daher, die Gebietskörperschaften zur Meldung von An-, Auf- und Umbauten bei Baubewilligungen und Fertigstellungen zu verpflichten. So könne belastbares Zahlenmaterial sichergestellt werden. Dieses sei eine wesentliche Grundlage erfolgreicher Wohnpolitik, etwa um Lenkungsmaßnahmen im Bereich von Sanierungen treffen zu können. Nur mit einer hohen Sanierungsrate könne das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden, meinte Schrangl in der Debatte.

Für ein ordnungsgemäßes Führen des Registers, aber einen zeitgemäßen Zugang sprach sich Joachim Schnabel (ÖVP) aus und forderte eine dementsprechende Novelle.

Der Wiener Wohnbau sei ein internationales Vorzeigemodell, meinte Harald Troch (SPÖ) in Richtung der FPÖ. Denkmalschutz und Einsprüche könnten mancherorts zu Verzögerungen bei Sanierungen führen.

Der Wohnbau in Wien habe historisch gezeigt, dass leistbares Wohnen langfristig gewährleistet werden könne, meinte Nina Tomaselli (Grüne), kritisierte aber die "deutlich" zu niedrige Sanierungsrate. Der Antrag wurde mit Verweis auf laufende Verhandlungen mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Bei der Statistik Austria seien bei vielen Erhebungen Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen, befürwortete Johannes Margreiter (NEOS) die im Antrag geforderten Mitwirkungspflichten.

FPÖ: Wiedereinrichtung der Wohnbauinvestitionsbank zur Abfederung der steigenden Baukosten im geförderten Wohnbau

FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl tritt in einem Entschließungsantrag für die Wiedereinrichtung der Wohnbauinvestitionsbank ein, um die steigenden Baukosten im geförderten Wohnbau abzufedern und die geförderte Bauleistung aufrechtzuerhalten (2466/A(E)). Gravierende Baukostensteigerungen infolge der Corona- und Ukraine-Krise hätten den geförderten Wohnbau massiv unter Druck gebracht. Dies werde zu einem Anheben der Baukostenobergrenzen sowie der Höchstmietzinsen und damit zu steigenden Wohnkostenbelastungen führen, wird im Antrag angeführt. Eine Neuauflage der Wohnbauinvestitionsbank wäre ein geeignetes Mittel, um den Förderungseinsatz je Wohneinheit zu erhöhen und so den Kostensteigerungen entgegenzuwirken, schlägt Schrangl vor. In der Ausschussdebatte schlug er vor, dass die EU-Gelder wenigstens für Grundstückskäufe in Form eines Bundesgrundstücksfonds verwendet hätten werden können.

Es gebe eine Vielzahl an Problemstellungen im gemeinnützigen Wohnbau, führte Michaela Steinacker (ÖVP) aus. Es werde deswegen an vielen Stellen an Lösungen für leistbares Wohnen und andere Herausforderungen gearbeitet. Ihren Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde, begründete Steinacker mit einem notwendigen Nachdenkprozess über ein geeignetes Konstrukt für das Anliegen des Antrags.

NEOS: Harmonisierung von Betriebsanlagengenehmigungen und Baubewilligungen

Wenn eine gewerbliche Betriebsanlage zugleich eine nach den landesrechtlichen Vorschriften genehmigungspflichtige bauliche Anlage ist, soll die Betriebsanlagengenehmigung künftig nur in Entsprechung der Baubewilligung erteilt werden, fordert Johannes Margreiter (NEOS) eine entsprechende Novelle der Gewerbeordnung mittels Entschließungsantrag (2276/A(E)). Aktuell sei zwar in der Gewerbeordnung genau geregelt, unter welchen Voraussetzungen gewerbliche Betriebsanlagen errichtet und betrieben werden dürfen, die Betriebsanlagengenehmigung berücksichtige aber den baurechtlich zulässigen Rahmen nicht. So sei in Tirol ein Hotel mit 300 Betten baurechtlich genehmigt worden, im Zuge des Verfahrens zur Betriebsanlagengenehmigung seien nach der Gewerbeordnung 340 Betten eingereicht und auch genehmigt worden, untermauerte Margreiter seinen Antrag mit einem aktuellen Beispiel. Unterschiedliche Ergebnisse in verschiedenen Behördenverfahren für ein und dasselbe Projekt würden Rechtsunsicherheit verursachen und der Rechtseinheit schaden, bemängelt der Abgeordnete.

Die beiden Verfahren würden unterschiedliche Schutzzwecke verfolgen, sagte Astrid Rössler (Grüne) und kritisierte, dass bei einer Betriebsanlagengenehmigung die Entscheidung des Bauverfahrens übernommen werden solle. Der Antrag sei damit nicht zielführend. Er wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. (Schluss Bautenausschuss) pst


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