Parlamentskorrespondenz Nr. 711 vom 20.06.2022

Neu im Tourismusausschuss

SPÖ-Forderungen zu ÖHT-Haftungen und zur Lehre im Tourismus

Wien (PK) – Die SPÖ hat aktuelle Forderungen eingebracht, die zum einen ÖHT-Haftungen, zum anderen die Lehre im Tourismus betreffen.

SPÖ: Laufzeitverlängerung der ÖHT-Haftungen von Überbrückungskrediten

Eine der Hilfsmaßnahmen für Betriebe in der Gastronomie- und Tourismusbranche stellte die Haftung für Überbrückungskredite durch die ÖHT dar, wirft die SPÖ auf. Deren Laufzeit auf fünf Jahre sei allerdings zu optimistisch eingeschätzt. Die Sozialdemokrat:innen sprechen sich daher für eine Verlängerung der Laufzeit für die Haftungsübernahme der Corona-Überbrückungskredite durch die ÖHT auf acht Jahre aus (2602/A(E)).

SPÖ für Ausbau der Erwachsenenlehre im Tourismus

Darüber hinaus setzt sich die SPÖ für eine zeitnahe Erweiterung der Erwachsenenlehre ein, die vor allem auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer:innen in der Tourismus- und Gastgewerbebranche eingehen und ihnen eine neue Perspektive ermöglichen soll (2603/A(E)). Die Sozialdemokrat:innen verweisen dabei auf Chancen, aber auch herausfordernde Arbeitsbedingungen in diesen Branchen. Unterschiedliche pandemiebedingte Faktoren hätten bewirkt, dass es im Tourismus und im Gastgewerbe sehr viele Berufsumsteiger:innen gibt. Eine Ausbildungsoffensive für Erwachsene ohne Berufsausbildung, die bereits in der Tourismusbranche arbeiten, wäre der SPÖ zufolge eine positive Entwicklungsmöglichkeit, die gesetzt werden sollte.

SPÖ: Maßnahmen für die Lehrlinge der Tourismusbranche

Nicht zuletzt aufgrund der hohen Belastungen durch die Corona-Pandemie nehme die Anzahl der ausgebildeten Lehrlinge in Gastronomie und Tourismus jährlich ab, so die SPÖ in einem weiteren Entschließungsantrag (2604/A(E)). Die Attraktivität der Branche für junge Menschen müsse demnach dringend erhöht werden. Dies könne dem Antrag zufolge vor allem durch Angebote auf betrieblicher Ebene erreicht werden. Die Sozialdemokrat:innen fordern daher ein Maßnahmenpaket, das es den Betrieben der Freizeit- und Tourismusbranche ermöglicht, weiterhin Lehrlinge auszubilden bzw. diesen eine fundierte Ausbildung anzubieten. Voraussetzungen dafür seien die finanzielle Förderung für die Ausbildung und die strikte Einhaltung aller Schutzregelungen für Lehrlinge. (Schluss) mbu


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