Parlamentskorrespondenz Nr. 847 vom 07.07.2022

Nationalrat: Sozialversicherungsbonus von bis zu 500 € für Selbstständige

Abgabenänderungsgesetz bringt Steuerbefreiungen

Wien (PK) – ÖVP und Grüne haben in der heutigen Nationalratssitzung zum Thema Teuerung einen Abänderungsantrag für eine außerordentliche Gutschrift von bis zu 500 € für Selbstständige vorgelegt, den die Abgeordneten auch mit Stimmenmehrheit beschlossen haben. Gestaffelt nach Beitragsgrundlagen (zwischen 566 € und 2.900 €) im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz sowie im Bauern-Sozialversicherungsgesetz soll diese Gutschrift einmalig zur Entlastung der selbstständig Erwerbstätigen und Landwirt:innen über ihre jeweilige Sozialversicherung erfolgen bzw. dem Beitragskonto gutgeschrieben werden, wie Elisabeth Götze (Grüne) erläuterte. Die Maßnahme soll analog zum einmaligen Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer:innen mit geringem Einkommen erfolgen, die erst kürzlich beschlossen worden war. Die der Abänderung zugrundeliegende Novelle zum Einkommensteuergesetz 1988, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz und dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz enthielt vorerst nur redaktionelle Anpassungen, was zu Kritik etwa seitens der SPÖ an der Vorgangsweise führte.

Weitere Beschlüsse betreffen das Abgabenänderungsgesetz mit Steuerbefreiungen sowie EU-Rechtsanpassungen im Wertpapieraufsichtsgesetz und im Investmentfondsgesetz.

Sozialversicherungsbonus für Selbstständige

Jüngst wurde vom Nationalrat ein einmaliger Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer:innen mit geringem Einkommen in der Höhe von 500 € beschlossen. Analog zu diesem Absetzbetrag wird es mit der heutigen Abänderung, die die Koalitionsparteien zur grundlegenden Novelle einbrachten, eine solche Maßnahme auch für Selbstständige geben, und zwar ausgestaltet als Sozialversicherungsbonus, so Elisabeth Götze (Grüne).

Anspruchsberechtigt für die außerordentliche Gutschrift sind die nach GSVG oder BSVG krankenversicherten Personen mit einer Beitragsgrundlage ab einer Höhe von 566 € (entspricht der Geringfügigkeitsgrenze für unselbständig Erwerbstätige) bis 2.900 €. Die Staffelung der Gutschrift beginnt bei einer Beitragsgrundlage von 566 € mit 160 €, bei Beitragsgrundlagen zwischen 1.200 und 2.100 € soll der Gutschriftsbetrag 500 € betragen. Bis 2.900 € sinkt sie auf 100 € ab. Anspruchsberechtigt sind den Erläuterungen zufolge auch jene Personen, die nach bestimmten Übergangsregelungen von der Krankenversicherung im BSVG ausgenommen sind, aber der Pensionsversicherung unterliegen. Für diese Personengruppe ist die Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung maßgeblich.

Für Einkommen unter 24.500 € soll die außerordentliche Gutschrift von der Einkommensteuer befreit sein. Um die korrekte steuerliche Bearbeitung durchführen zu können, soll eine Verpflichtung zur Datenübermittlung durch den jeweiligen Sozialversicherungsträger vorgesehen werden. Mit Änderungen im Einkommenssteuergesetz soll für jene Selbstständigen, die parallel auch die Voraussetzungen für den Teuerungsabsetzbetrag erfüllen, geregelt werden, dass eine allfällige außerordentliche Gutschrift den Teuerungsabsetzbetrag vermindern soll.

Die einmalige Gutschrift hat für das dritte (BSVG) bzw. vierte (GSVG) Quartal 2022 auf die Beitragskonten der Versicherten zu erfolgen. Der Kostenersatz des Bundes erfolgt laut Erläuterungen im Jahr 2023 nach Vorlage des Rechnungsabschlusses durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen.

Karlheinz Kopf (ÖVP) betonte ebenso wie Götze, dass auch geringverdienende Selbstständige sinngemäß in den Genuss des Teuerungsabsetzbetrages kommen sollen. Dafür musste der Weg über die GSVG und BSVG gewählt werden.

Abgabenänderungsgesetz mit Steuerbefreiungen

Das mehrheitlich angenommene Maßnahmenpaket im diesjährigen Abgabenänderungsgesetz streckt sich von der Verlängerung des erhöhten Jahressechstels bei Kurzarbeit bis zu Steuerbefreiungen bei internationalen Bahntickets. Bei Wochen-, Monats- oder Jahresnetzkarten für den öffentlichen Verkehr, die sowohl für betrieblich veranlasste als auch private Fahrten genutzt werden, sollen künftig 50% der Ausgaben pauschal als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Dadurch sind keine Aufzeichnungen über die betriebliche Nutzung mehr notwendig.

Zudem sollen kleinere Photovoltaikanlagen von höchstens 12.500 kWh künftig von der Einkommensteuer befreit werden. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand bei Privatpersonen reduziert werden. Dies führt laut Gesetzesvorschlag zu einer reduzierten Verwaltungslast von 50.000 Stunden. Bei den Unternehmen sollen Änderungen bei den Informationspflichten zu Entlastungen führen. Weitere Anpassungen betreffen unter anderem die Neuregelung der Forschungsprämie, von der insbesondere Start-ups profitieren sollen. Mehreinnahmen von bis zu 50 Mio. € jährlich erwartet sich das Finanzministerium durch die geplante Umsetzung der EU-Richtlinie zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch (DAC7), die zu mehr Steuerehrlichkeit führen soll. Mit einem Abänderungsantrag der Regierungsparteien aus dem Ausschuss werden zudem Gesundheitsförderungsmaßnahmen von Privatstiftungen steuerfrei gestellt.

Anpassungen, die infolge der Aufhebung des Impfpflichtgesetzes vorgenommen werden müssen, betreffen Bestimmungen zur Ausstellung von COVID-19-Risiko-Attesten, so ein mitbeschlossener Abänderungsantrag der Koalitionsparteien. Zudem wird damit die geltende Kostenersatz-Regelung für die Krankenversicherungen bis Ende 2022 verlängert, wobei derzeit ohnehin keine Dienstfreistellungen für COVID-19-Risikogruppen vorgesehen sind.

Christoph Matznetter (SPÖ) kritisierte, dass weiterhin Milliarden Euro in die "Tasche von Aktionär:innen" wandern und den Preis die Leistungsträger:innen zahlen. Die SPÖ verlangte außerdem eine getrennte Abstimmung verschiedener Punkte. Karlheinz Kopf (ÖVP) meinte demgegenüber, ohne Kapital werde es auch keine Arbeit geben und verwies darauf, dass selbiges in Unternehmen auch mit Risiko behaftet sei. Karin Doppelbauer (NEOS) nannte einige aus ihrer Sicht positive Maßnahmen wie jene zu Photovoltaikanlagen, bemängelte jedoch das Zusammenwirken von Pendlerpauschale und Klimaticket sowie die Regelungen zur Kurzarbeit, zumal den Betrieben Facharbeiter:innen fehlen. Jakob Schwarz (Grüne) sieht viele Ökologisierungsschritte im Paket, wie etwa beim Thema Photovoltaik oder die Absetzbarkeit der Öffi-Tickets zu 50% auch für Selbstständige.

Finanz-Staatssekretär Florian Tursky hob seinerseits etwa die steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen in Forschungsförderungen hervor, was besonders für die Start-up-Szene von Bedeutung sei. Was das Zusammenwirken des Pendlerpauschales mit dem Öffi-Ticket betrifft, werde das jeweils gegengerechnet.

EU-Rechtsanpassungen im Wertpapieraufsichtsgesetz und im Investmentfondsgesetz

Mit einer Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 soll mehr Wert auf Nachhaltigkeit von Finanzinstrumenten gelegt werden. Wertpapierfirmen und Kreditinstitute, die Finanzinstrumente konzipieren und vertreiben, müssten demnach künftig bei der Produktgenehmigung potentielle Nachhaltigkeitsfaktoren miteinbeziehen und die entsprechenden Zielgruppen identifizieren. Die Nachhaltigkeitsfaktoren eines Finanzinstruments sollen transparent dargestellt werden, damit der Vertreiber seinen potenziellen Kund:innen die relevanten Informationen leicht zur Verfügung stellen kann, heißt es in der einstimmig angenommenen Regierungsvorlage. Dabei handelt es sich um eine EU-Rechtsanpassung im Bereich der europäischen Richtlinie zu Märkten für Finanzinstrumente (MiFID II).

Mehr Nachhaltigkeit soll zudem eine weitere EU-Rechtsanpassung im Investmentfondsgesetz 2011, im Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und im Immobilien-Investmentfondsgesetz bringen, für die sich die Mehrheit der Abgeordneten aussprach. Konkret sollen Verwaltungsgesellschaften und Investmentgesellschaften die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf den Wert einer Anlage bedenken, begrenzen und steuern und damit in Zusammenhang stehende Interessenkonflikte unterbinden, heißt es in der Begründung. Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand wird festgelegt, dass kein Kundeninformationsdokument (KID) zu erstellen ist, wenn ein Basisinformationsblatt erstellt wurde. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.