Parlamentskorrespondenz Nr. 911 vom 21.07.2022

Neu im Justizausschuss

Anträge der Opposition unter anderem zum Gewaltschutz und zur Korruptionsprävention

Wien (PK) – Dem Justizausschuss liegen Anträge der Opposition, unter anderem zu den Themen Gewaltschutz und Korruptionsprävention vor.

FPÖ fordert für Gewalttäter:innen lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen und in Betreuungseinrichtungen

Mit einem Gewaltschutzpaket seien vom Nationalrat 2019 eine Verschärfung hinsichtlich des Schutzes von hilfsbedürftigen und wehrlosen Personen sowie von Minderjährigen beschlossen worden, so die FPÖ in einem Initiativantrag (2686/A). Wie sich gezeigt habe, seien die Verschärfungen zwar wegweisend gewesen, jedoch nicht weitreichend, general- und spezialpräventiv genug. Daher ist es der FPÖ zufolge unumgänglich und an der Zeit, den zuständigen Gerichten ein Werkzeug in die Hand zu geben, um zukünftige strafbare Handlungen gegen Leib und Leben bzw. die Freiheit oder zukünftige strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung einer minderjährigen oder wehrlosen Person mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindern zu können. Die Freiheitlichen fordern daher mit einer Änderung des Strafgesetzbuchs, für Gewalttäter:innen die Regelungen zum Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen und in Betreuungseinrichtungen von der derzeit vorgesehenen "unbestimmten Zeit" auf "lebenslang" weiter zu verschärfen.

FPÖ: Strafen für Pädophilen-Handbücher und Kindersexpuppen

Auch ein Entschließungsantrag der FPÖ bezieht sich auf die Gesetzesmaßnahmen zum Gewaltschutz von 2019 (2660/A(E)). Die beschlossene Verschärfung hinsichtlich des Schutzes von hilfsbedürftigen und wehrlosen Personen sowie auch von Minderjährigen greife erst, wenn grausamen Taten bereits begangen worden seien. Die Gefahr müsse hingegen so früh wie möglich minimiert werden, so die Forderung. "Missbrauchsanleitungen" und Kindersexpuppen, die die Hemmschwelle absenken und den Wunsch wecken oder verstärken, sexuellen Missbrauch an Minderjährigen zu begehen, potenzieren diese Gefahr, so die Freiheitlichen. Sie fordern daher einen Gesetzesentwurf, der das Herunterladen, Hochladen, Weiterleiten oder Veröffentlichen von Pädophilen-Handbüchern und ähnlichen Anleitungen zum sexuellen Missbrauch an unmündigen Minderjährigen und mündigen Minderjährigen sowie auch einen Verkauf von Kindersexpuppen unter Strafe stellt .

NEOS: Verjährungsverzicht bei in Heimen erfahrener Gewalt

Die NEOS fordern mit einem Entschließungsantrag, dass Schadenersatzansprüche von in Jugendheimen und Pflegefamilien untergebracht oder betreut gewesenen Opfern von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt künftig im ABGB einer 60-jährigen Frist unterliegen sollen (2612/A(E)). Der Verarbeitungsprozess der Betroffenen dauere oft Jahre, so die Erläuterungen. Neben den schwerwiegenden psychosozialen Folgen werden den NEOS zufolge Opfer oft mit bereits verjährten Schadenersatzansprüchen konfrontiert. Um den durch das begangene Unrecht entstandenen Schaden auch Jahre danach noch geltend machen zu können, sollte aus ihrer Sicht die Verjährungsfrist daher verdoppelt und somit auf 60 Jahre erstreckt werden. Die NEOS beziehen sich dabei auf Tirol als Vorbild, wonach in bestimmten Fällen auf diese Verjährung verzichtet werde.

NEOS: Staatsbürgerschaftshürden für Adoptiveltern aufheben

Die NEOS fordern von der Justizministerin eine Reform zum Gesetz über das internationale Privatrecht (IPR-G), die eine Adoption für gleichgeschlechtliche Paare unabhängig von deren Staatsbürgerschaft ermöglichen soll (2696/A(E)). Sie verweisen dabei auf mehrere Erkenntnisse des VfGH und sprechen sich konkret für die vollumfassende Umsetzung jenes Erkenntnisses aus 2021 aus, wonach Paare für eine Adoption nicht mehr unbedingt verheiratet sein müssen, was sich aus Sicht der NEOS ebenso im IPR-G wiederspiegeln sollte. Die Frage der Staatsbürgerschaft bei Adoptionen befinde sich ebenso in Abklärung beim VfGH, wobei davon auszugehen sei, dass die Rechtsauslegung wohl analog zur Frage der gleichgeschlechtlichen Eheschließung erfolgen werde. Eine Änderung des IPR-G würde demnach diesen Entscheidungen vorgreifen und eine Rechtslage schaffen, die es allen in Österreich lebenden Menschen erlauben würde, vor dem Gesetz gleich zu sein, so die Stoßrichtung. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen.

FPÖ mit Forderungen für Pflegebedienstete in Justizanstalten

Die Pflegebediensteten in den Justizanstalten würden zu den schlechtbezahltesten ihrer Berufssparte gehören und sollen nun erneut keine finanzielle Anerkennung oder Wertschätzung erhalten, kritisiert die FPÖ (2715/A(E)). Die Personalsituation der Pflege und generell aller ziviler Bediensteten an Justizanstalten sei mittlerweile äußerst prekär. Die erlassmäßig konforme und korrekte Erledigung aller Aufgaben könne oftmals qualitativ und quantitativ nicht mehr erfüllt werden, da viele Planstellen auch aufgrund des niedrigen Lohnniveaus nicht nachbesetzt würden. Neben einer Berücksichtigung der Pflegebediensteten des Straf- und Maßnahmenvollzuges im Entgelterhöhungs-Zweckschutzgesetz sowie einer Auszahlung des Corona-Bonus fordert die FPÖ unter anderem eine spürbare finanzielle Aufwertung der betreffenden Verwendungsgruppen, Nachtgutstunden sowie eine sechste Urlaubswoche ab dem 40. Lebensjahr samt entsprechendem Personalausgleich.

FPÖ drängt auf Umsetzung von Korruptionsprävention

Eine weitere Forderung der FPÖ zielt darauf ab, in Österreich die Umsetzung der Empfehlungen der GRECO zur Korruptionsprävention zu beschleunigen und volle Kooperation bei der fünften GRECO-Evaluierungsrunde zur "Korruptionsprävention und Förderung von Integrität in Zentralregierungen und Strafverfolgungsbehörden" zu leisten (2629/A(E)). In den jüngsten interimistischen Umsetzungsberichten komme GRECO zum Schluss, dass Österreich noch immer erst zwei der neunzehn im Evaluierungsbericht enthaltenen Empfehlungen zufriedenstellend und acht teilweise umgesetzt habe. GRECO habe demzufolge den sehr geringen Grad der Umsetzung der Empfehlungen neuerlich als "allgemein unbefriedigend" bezeichnet. Seit November 2021 werde Österreich von GRECO zusätzlich im Rahmen der fünften Evaluierungsrunde geprüft.

FPÖ für Reform des Straftatbestandes des Amtsmissbrauchs

Außerdem erachtet die FPÖ eine Reform des Straftatbestandes des Amtsmissbrauchs für notwendig (2684/A(E)). Im Ergebnis einer sehr weit gefassten Norm im Strafgesetzbuch würden am Ende des Tages Polizeibedienstete als vermeintliche Verbrecher:innen dafür abgestraft, weil sie wirkliche Verbrecher:innen ihrer gerechten Strafe zuführen wollten, so die Kritik. Aus Sicht der Freiheitlichen sei nach dem Vorbild Deutschlands diese Agenda einer längst überfälligen Reform zu unterziehen. Dort gebe es den Einzelstraftatbestand des klassischen Amtsmissbrauchs nicht mehr. Stattdessen stelle das deutsche Strafgesetzbuch nur bestimmte einzelne Amtsdelikte unter Strafe, wie etwa sexueller Missbrauch unter Ausnützung der Amtsstellung, Nötigung mit Gewalt oder durch Drohung, Strafvereitelung im Amt und spezifische schwere Amtsdelikte, wie etwa Bestechlichkeit. (Schluss) mbu