Parlamentskorrespondenz Nr. 921 vom 03.08.2022

Lebensmittelsicherheitsbericht 2021: Anstieg bei beanstandeten Betrieben und Proben

Zuwächse sind vor allem auf Einschränkungen durch Pandemie und technische Umstellungen zurückzuführen

Wien (PK) – Das Gesundheitsressort hat dem Parlament einen Lebensmittelsicherheitsbericht vorgelegt, der auf 95 Seiten einen umfassenden Überblick über die im Vorjahr erhobenen Daten in diesem Bereich gibt (III-685 d.B. ). Grundlage für die Überwachung der Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für Lebensmittel, Trinkwasser, Verpackungsmaterial, Spielzeug oder Kosmetika ist vor allem geltendes EU-Recht. Die Kontrollen erfolgen jedoch auf nationaler Ebene.

Bedingt durch die Coronakrise konnten 2021 erneut deutlich weniger Betriebe kontrolliert werden als in den Jahren vor der Pandemie, schwerpunktmäßig wurden Betriebe mit vermuteten bzw. gemeldeten Problemen aufgesucht. Dieser Umstand spiegelt sich daher auch in einem deutlichen Anstieg des Anteils an Unternehmen mit Verstößen wider. Im Jahr 2021 wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden insgesamt 31.986 Kontrollen in 26.843 Betrieben durchgeführt. Bei 7.721 Unternehmen (28,8%) wurden Verstöße festgestellt, 2020 war dies nur bei 15,8% der Fall . Als weiterer Grund für die Steigerung wird die technische Umstellung des Erfassungs- und Meldesystems von den Bundesländern angeführt, die Verstöße unterschiedlich erfasst haben. An der Bereinigung und Vereinheitlichung werde bereits gearbeitet, eine vergleichende Darstellung soll im nächsten Jahr möglich sein, kündigen die Autor:innen des Berichts an. Auch bei den Lebensmittelproben kam es zu Zuwächsen. Von den 22.667 untersuchten und begutachteten Proben wurden 16,6% beanstandet, 2020 waren es noch 15,2%. Der Anteil an gesundheitsschädlichen Proben stieg ebenso leicht von 0,3% auf 0,4% im Jahr 2021.

Kennzeichnungsmängel und irreführende Informationen erneut häufigste Beanstandungsgründe

Inhaltlicher Schwerpunkt des Berichts ist die Darstellung der Ergebnisse der amtlichen Kontrollen im Jahr 2021 gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Diese seien das Resultat gemeinsamer Anstrengungen der Bundesländer, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, hebt Bundesminister Johannes Rauch in seinem Vorwort hervor. Das Thema gesunde, sichere und nachhaltige Ernährung liege ihm besonders am Herzen. Das Ernährungssystem soll "zukunftsfest gestaltet" werden, zentral dafür sei die "Farm-to-Fork"-Strategie im Rahmen des europäischen Green Deals. Konsument:innen müsse es ermöglicht werden, umfassend über die Zusammensetzung und Inhaltsstoffe ihrer Nahrungsmittel informiert zu sein, um eigenverantwortlich Entscheidungen treffen zu können, betont der Ressortchef. Eine weitere Verbesserung der Kennzeichnung von Lebensmitteln sei daher zwingend notwendig, um dieses Ziel zu erreichen.

Was die Untersuchung der einzelnen Proben angeht, gab es in 18.911 Fällen (83,4%) keinen Grund zur Beanstandung. Als gesundheitsschädlich wurden 95 Proben (0,4%) beurteilt, 664 Proben (2,9%) waren für den menschlichen Verzehr bzw. für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet. Die häufigsten Beanstandungsgründe waren erneut Kennzeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete Informationen bei 2.281 Proben (10,1%). Bei 481 Proben (2,1%) entsprach die Zusammensetzung nicht, 699 Proben (3,1%) wurden aus diversen anderen Gründen (zum Beispiel Verstöße gegen Hygieneverordnung) bemängelt. Insgesamt lag die Beanstandungsquote bei 16,6%.

Geht man näher ins Detail, dann zeigt sich zum Beispiel, dass bei den als gesundheitsschädlich eingestuften Produkten die Beanstandungsquote bei Verdachtsproben bei 1,3% lag, bei Planproben aber lediglich 0,3% betrug. Der höchste Anteil an gesundheitsschädlichen Proben (50,5%) war auf mikrobielle Kontaminationen sowie Listerien und Salmonellen zurückzuführen. In 20 Fällen (21,1%) wurden polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und Reinigungsmittelrückstände festgestellt. Die acht gesundheitsschädlichen Proben mit Sicherheitsmängeln (8,4%) betrafen Spielzeuge. Fremdkörper und Verunreinigungen befanden sich in sieben Proben (7,4 %). Sechs Proben (6,3 %) wurden aufgrund ihrer Inhaltsstoffe bzw. ihrer Zusammensetzung (z. B. Buttermakrelen ohne Information über die gefahrlose Zubereitung, kosmetische Mittel mit gesundheitsgefährdenden Inhaltstoffen, Sonnenschutzmittel mit zu geringem Lichtschutzfaktor, Gluten in einem glutenfreien Lebensmittel) als gesundheitsschädlich beurteilt. In sechs Fällen (6,3 %)  wurde ein zu hoher Pestizidgehalt festgestellt.

Im Bericht wird zudem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der amtlichen Kontrollen jährlich Schwerpunktaktionen durchgeführt werden. Ausgangspunkt dafür seien entweder EU-Vorgaben, europaweite Programme, aktuelle Erkenntnisse oder spezielle Anlassfälle. Thematisch deckten sie ein breites Feld ab und reichten von der Untersuchung der Kontamination diverser Produkte (Milch, Eier, Honig, Kartoffelprodukte von Imbissständen etc.), der Ermittlung von bedenklichen Inhaltsstoffen in Verpackungsmaterialien oder Kosmetika, der Untersuchung von Säuglingsanfangsnahrung, der Einhaltung der Sicherheitsstandards bei Spielzeug, der Kontrolle der Wasserqualität in öffentlichen Trinkbrunnen bis hin zur Analyse von Lebensmitteln in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen (z.B. Mais, Papaya) oder Pestizidrückstände.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse, so die Autor:innen des Berichts, dass der risikobasierte Ansatz bei der Planung und Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle geeignet sei, Schwachstellen aufzudecken und Sicherheit bestmöglich zu garantieren. Mehr Proben brächten nicht automatisch mehr Sicherheit. (Schluss) sue