Parlamentskorrespondenz Nr. 922 vom 03.08.2022

Bericht über Abkommen zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten zur Bekämpfung schwerer Straftaten

Innenressort sieht "ausgesprochen erfolgreiche" Umsetzung

Wien (PK) - Auf Basis einer Entschließung des Nationalrats (232/E) legt das Innenministerium einen Bericht betreffend dem Abkommen zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (PCSC) vor, der den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2022 umfasst (III-699 d.B.). Das Abkommen trat 2012 in Kraft und schaffe insbesondere durch die Ermöglichung des automatisierten Abrufs daktyloskopischer Daten (Fingerabdrücke) die Grundlage für eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den österreichischen Sicherheitsbehörden und ihren US-amerikanischen Pendants, wie im Bericht ausgeführt wird. Weitere personenbezogene Daten und sonstige Informationen würden erst auf Nachfrage den jeweiligen nationalen Kontaktstellen übermittelt, die dann zu prüfen hätten, ob eine Verletzung schutzwürdiger Interessen Betroffener durch die Übermittlung vorliegt.

Zur verwaltungsmäßigen und technischen Umsetzung der PCSC wurde 2013 eine Durchführungsvereinbarung unterzeichnet, in der unter anderem die nationalen Kontaktstellen, das Kommunikationsnetzwerk sowie maximale Abrufkapazitäten festgelegt sind. Die rechtliche Kontrolle der Datenübermittlung, -verarbeitung und –speicherung obliege den jeweiligen nationalen Datenschutzstellen.

Bewertung der Umsetzung des Abkommens

Laut Bericht startete der Echtbetrieb für den daktyloskopischen Datenaustausch inklusive Folgedatenaustausch im Oktober 2017 und verlaufe seither "ausgesprochen erfolgreich". Er habe bereits zur Identifizierung zahlreicher Straftäter geführt, die unter Verwendung falscher Identitätsdaten in Österreich Verbrechen verübt oder gegen die, wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation, ermittelt wurde. Auch mehrere mit internationalen Haftbefehlen gesuchte Personen seien nach Fingerabdrucktreffern richtig identifiziert worden und die Behörden hätten speziell im Bereich des transnationalen organisierten Suchtgifthandels zahlreiche Ermittlungserfolge verzeichnet können, wie es im Bericht heißt. Die Vereinigten Staaten von Amerika hätten sich als "verlässliche und vertragstreue Partner" erwiesen,  dem Innenressort seien keine Beschwerden von Betroffenen über die missbräuchliche Verwendung von Daten im Zusammenhang mit dem Abkommen bekannt. (Schluss) wit