Parlamentskorrespondenz Nr. 926 vom 04.08.2022

Neu im Gesundheitsausschuss

NEOS für Reform des Sanitätergesetzes

Wien (PK) – Für eine grundlegende Neufassung des seit 20 Jahren bestehenden Sanitätergesetzes treten die NEOS-Abgeordneten Fiona Fiedler und Nikolaus Scherak ein, da die geltenden berufsrechtlichen Regelungen ihrer Einschätzung nach eine Reihe von Schwächen aufweisen (2721/A(E)). Kritisch beurteilt wird etwa die Tatsache, dass die Aufgaben von Rettung und Notfallrettung unterschiedlich verteilt seien und auch die Landessanitätsgesetze nicht unbedingt zu einer Vereinheitlichung des Arbeitsalltags führen würden. Durch die getrennten Zuständigkeiten komme es zu extrem komplizierten Finanzierungsstrukturen, wodurch die Verteilung von Ressourcen und den damit verfügbaren Kompetenzen beim Personal nur schwer zu steuern seien.

Ein weiteres großes Manko bestehe nach Ansicht der Antragsteller:innen darin, dass die Ausbildungsvoraussetzungen für den Sanitäterberuf nicht eindeutig normiert seien. Außerdem sei es während der Pandemie zu Kompetenzerweiterungen gekommen, die sogar eine Berufstätigkeit ohne erfolgreichen Abschluss des vorgeschriebenen Berufsmoduls erlaubten. Im Rettungswesen zeige sich zudem, dass föderale Unterschiede den ohnehin schon groben Rahmen des Berufsgesetzes konterkarieren würden, da viele Details in den Landesrettungsgesetzen geregelt sind. Dies könne etwa dazu führen, das Notfallsanitäter:innen mit Kompetenzen in der Arzneimittellehre möglicherweise in ihrem Bundesland mehr Medikamente verbreichen dürfen als in einem anderen.

Gerade Berufsgesetze müssten mit jedoch mit der Zeit gehen und den gesellschaftlichen Wandel widerspiegeln, unterstreichen die NEOS. Der Gesundheitsminister soll daher eine Reform des Sanitätergesetzes ausarbeiten, die klar definierte Ausbildungsinhalte und -Zertifikate enthält, auch unabhängige Institutionen zur Aus- und Weiterbildung von Sanitäter:innen ermächtigt, für berufsmäßige Sanitäter:innen einen Berufsschutz ermöglicht und bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen wie etwa im Hinblick auf den Einsatz von Medikamenten vorgibt. (Schluss) sue