Parlamentskorrespondenz Nr. 1140 vom 14.10.2022

Neu im Sozialausschuss

NEOS beantragen gemeinsam mit SPÖ und FPÖ Änderung des Bundesbehindertengesetzes und fordern sprachliche Überarbeitung von Sozialgesetzen

Wien (PK) – Mit einer Änderung des Bundesbehindertengesetzes wollen SPÖ, FPÖ und NEOS unter anderem die Befugnisse des Behindertenanwalts bzw. der Behindertenanwältin ausweiten. Zudem ist den NEOS eine sprachliche Überarbeitung von Sozialgesetzen ein Anliegen.

Ausweitung der Befugnisse des Behindertenanwalts bzw. der Behindertenanwältin

Die drei Oppositionsparteien beklagen in ihrem gemeinsamen Antrag (2853/A), dass es trotz des bereits seit 2006 geltenden Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes immer noch zu weitreichenden Ungleichbehandlungen von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen kommt. Vor allem im Bereich der Rechtsdurchsetzung orten sie zahlreiche Hindernisse. Fiona Fiedler (NEOS), Verena Nussbaum (SPÖ) und Christian Ragger (FPÖ) wollen daher die Befugnisse des Behindertenanwalts bzw. der Behindertenanwältin ausweiten und haben eine entsprechende Änderung des Bundesbehindertengesetzes beantragt.

Konkret schlagen sie vor, nach dem Vorbild der Gleichbehandlungsanwaltschaft im Gesetz eine umfassende Auskunfts- und Mitwirkungspflicht von Arbeitgeber:innen, Bundesverwaltung und Sozialversicherungsträgern im Falle des Verdachts einer Diskriminierung zu verankern. Zudem soll das Sozialministerium Regionalbüros mit Regionalanwält:innen einrichten können, um Menschen mit Behinderung, die sich diskriminiert fühlen, einen niederschwelligen Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu eröffnen. Wesentliche Zusatzkosten erwarten sie dadurch nicht, da ihrer Meinung nach auf vorhandene Infrastruktur zurückgegriffen werden könnte.

Sprachliche Anpassung von Sozialgesetzen

Ein weiteres Anliegen ist den NEOS die sprachliche Überarbeitung von Gesetzen im Zuständigkeitsbereich von Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch (2848/A(E)). Dabei sollen nicht mehr taugliche Begriffe wie etwa "Findling", "Irre" oder "Kretins" entfernt und durch zeitgemäße Begriffe ersetzt werden. Als Beispiel führt Abgeordnete Fiona Fiedler in den Erläuterungen des Entschließungsantrags das Reichssanitätsgesetz aus dem Jahr 1870 an, das ihrer Meinung nach jedenfalls überarbeitet gehört. (Schluss) gs