Parlamentskorrespondenz Nr. 1275 vom 14.11.2022

Parlament: TOP im Nationalrat am 15. November 2022

Budget 2023, budgetbegleitende Gesetze, Bundesfinanzrahmen

Wien (PK) – Nach sechstägigen Beratungen im Budgetausschuss werden morgen Dienstag, dem 15. November, im Nationalrat die finalen Verhandlungen über das Budget 2023 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2023 bis 2026 beginnen. Zum Auftakt stehen die Budgets für die Obersten Organe, das Bundeskanzleramt, den Öffentlichen Dienst, das Außen- und das Innenressort, die Justiz sowie für die Bereiche Sport, Kunst und Kultur und Fremdenwesen zur Diskussion.

Davor werden sich die Abgeordneten allerdings noch mit dem Budgetbegleitgesetz und mit weiteren mit dem Budget in Zusammenhang stehenden Gesetzesvorhaben befassen. Dabei geht es unter anderem um einen neuen milliardenschweren Umwelt-Fördertopf für die Industrie, budgetäre Vorbelastungen für den Ausbau der Schieneninfrastruktur, eine deutliche Erhöhung des Heeresbudgets sowie Investitionszuschüsse für Klimaschutz-Projekte von Gemeinden in der Höhe von 500 Mio. €. Zudem soll die für die Einkommensteuer maßgebliche Pauschalierungsgrenze für Kleinunternehmer:innen auf 40.000 € erhöht werden. Eine Novelle zum Ausfuhrförderungsgesetz hat die Verlängerung des bestehenden Haftungsrahmen von 40 Mrd. € für Export- und Auslandsinvestitionsgeschäfte bis Ende 2027 zum Ziel. Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr.

Begleitende Gesetzesvorhaben zum Budget 2023

Mit dem von der Regierung vorgelegten Budgetbegleitgesetz werden unterschiedliche Vorhaben umgesetzt, die zum Teil erhebliche budgetäre Auswirkungen haben. So ist vorgesehen, einen milliardenschweren Fördertopf für die Industrie zur Unterstützung der ökologischen Umrüstung von Produktionsanlagen einzurichten und viele weitere Umweltförderungen – etwa im Bereich der thermischen Sanierung, zur Umstellung von Heizsystemen auf klimafreundliche Alternativen und zur Dekarbonisierung von Fernwärmesystemen – zu erhöhen. Zudem will der Bund den Gemeinden weitere 500 Mio. € an Zuschüssen gewähren, um sie zu klimafitten Investitionen zu motivieren. Zur Stärkung der Landesverteidigung soll das Budget für das Bundesheer in den Jahren 2023 bis 2026 um 5,2 Mrd. € aufgestockt werden.

Mehr Geld wird es darüber hinaus für Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung, den NPO-Fonds (30,5 Mio. €), die Bundestheater und Bundesmuseen (je 11 Mio. €), die Statistik Austria (7 Mio. €) sowie die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit (1,4 Mio. €) geben. Zudem macht der Bund zusätzliche 39 Mio. € für Ausbildungszuschüsse im Pflegebereich locker und ersetzt den Ländern Zusatzaufwendungen in Zusammenhang mit der erleichterten Einbürgerung von Nachkommen von NS-Opfern. Demgegenüber wird der Bundeszuschuss für den Sozial- und Weiterbildungsfonds für Leiharbeiter:innen in der Höhe von 1,5 Mio. € wegen hoher Fondsrücklagen vorübergehend ausgesetzt.

Weitere Punkte der Sammelnovelle betreffen die Finanzierung des geplanten Pflegestipendiums, die Anhebung bzw. Einführung von Mindesthandelsspannen für Tabakprodukte, die weitere Umstrukturierung der Tabaksteuer, die fünfjährige Verlängerung des Zukunftsfonds und die Gewährung eines Bundeszuschusses für die Sanierung der "Grazer Burg" in der Höhe von 15 Mio. €. Außerdem werden die Gemeinden gemäß einem im Budgetausschuss eingebrachten Abänderungsantrag nochmals eine Sondertranche von 100 Mio. € aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds für die Errichtung und die Sanierung von Anlagen zur Trinkwasserversorgung erhalten.

Ergänzend zum Budgetbegleitgesetz haben die Koalitionsparteien im Budgetausschuss außerdem kurzfristig Novellen zum Glücksspielgesetz, zum Arbeitsmarktservice-Gesetz und zum BFW-Gesetz vorgelegt. Demnach sollen ab 2023 mindestens 120 Mio. € aus Glücksspielabgaben – statt wie bisher 80 Mio. € – in die Bundessportförderung fließen. Außerdem wird die Basisfinanzierung für das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) um 2 Mio. € auf 17,5 Mio. € erhöht, um den gestiegenen Finanzbedarf infolge zusätzlicher Aufgaben zu decken. Die bestehende – großzügigere – Kurzarbeitsregelung wird vorbeugend bis Ende Juni 2023 verlängert.

Das Budgetbegleitgesetz und die ergänzenden Gesetzesnovellen haben im Budgetausschuss neben den Koalitionsparteien – ungeachtet von Kritik an einzelnen Punkten – auch die Zustimmung der FPÖ erhalten. Die SPÖ stimmte lediglich der Novellierung des Glücksspielgesetzes und des Arbeitsmarktservicegesetzes zu. Kritisch sehen sie und die NEOS unter anderem, dass es keine gesetzlich verankerten Richtlinien für die geplanten Investitionszuschüsse an die Gemeinden gibt. Zudem entspann sich im Ausschuss eine längere Debatte darüber, ob die vorgesehene weitere Umstrukturierung der Tabaksteuer tatsächlich Mehreinnahmen im Sinne der Steuerzahler:innen bringt oder davon nicht doch nur vor allem die großen Tabakkonzerne profitieren.

Budgetäre Vorbelastungen für Bahninvestitionen und neuen Umwelt-Fördertopf

Im Plenum zur Diskussion stehen außerdem zwei Bundesgesetze, mit denen Umwelt- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler ermächtigt wird, künftige Budgets vorzubelasten. Zum einen geht es dabei um den neuen Umwelt-Fördertopf für die Industrie, der mit insgesamt 2,975 Mrd. € dotiert werden soll. Da die Förderungen über mehrere Jahre laufen und die Betriebe für Investitionen in Anlagen Planungssicherheit benötigen, wird das Umweltressort verbindliche Förderzusagen in der genannten Höhe für künftige Projekte abgeben dürfen.

Zum anderen soll der Ausbau der Schieneninfrastruktur weiterhin auf finanziell gesicherten Beinen stehen. Mit dem diesbezüglichen Bundesgesetz werden für Bahninvestitionen bis inklusive 2028 Budgetvorbelastungen in der Höhe von 56,726 Mrd. € gestattet. Davon entfallen 48,086 Mrd. € auf die Umsetzung des ÖBB-Rahmenplans und 8,64 Mrd. € auf Zuschüsse für Betrieb und Instandhaltung von Schieneninfrastruktur. Das Gesetz wird von der Regierung jährlich – jeweils um ein weiteres Jahr rollierend – vorgelegt, wobei es sich laut Grünen beim neuen Rahmenplan um den größten der Geschichte handelt und dieser auch neue Schwerpunkte wie etwa barrierefreie Bahnhöfe enthält. Im Budgetausschuss stimmte auch die SPÖ für dieses Gesetzesvorhaben.

Rechtsrahmen für Ausfuhrförderungen

Einstimmigkeit gab es im Budgetausschuss für zwei Koalitionsanträge. So soll das auslaufende Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz bis 31. Dezember 2028 verlängert werden. Damit soll gewährleistet werden, dass für Export- und Auslandsinvestitionsgeschäfte, für welche Bundesgarantien übernommen wurden, auch gegen Ende der Ermächtigung zur Haftungsübernahme noch eine volle Refinanzierung möglich ist.

Mit einem weiteren Initiativantrag zur Verlängerung des Exportförderungsverfahrens soll der bisherige Haftungsrahmen des Ausfuhrförderungsgesetzes um weitere fünf Jahre bis Ende 2027 verlängert werden. Die Höhe von 40 Mrd. € werde dabei beibehalten und erscheint den Koalitionsparteien angesichts der aktuellen Ausnützung von 27 Mrd. € für ausreichend.

Inflationsanpassung der Gewinnpauschalierung für Kleinunternehmer:innen

Mit einer Sammelnovelle auf Initiative der Koalitionsparteien soll unter anderem bei Kleinunternehmer:innen der Inflationsentwicklung Rechnung getragen werden, indem im Einkommensteuergesetz die Umsatzgrenze für die Gewinnpauschalierung um 5.000 € erhöht wird. Die Grenze soll künftig bei 40.000 € liegen, so der Initiativantrag der Koalition, der im Ausschuss von ÖVP, FPÖ und Grünen angenommen wurde. Weiters wird im Bereich der 2022 neu geschaffenen Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung bei Banken alternativ zum unternehmensrechtlichen Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) die Möglichkeit geschaffen, für die jeweiligen Bereiche aussagekräftigere Größen heranzuziehen.

Leistungen im Rahmen von Sozialplänen sollen ab dem 1. Jänner 2023 unabhängig von ihrer Höhe nicht dem steuerrechtlichen Abzugsverbot (§20 EstG) unterliegen. Wird mit der steuerfreien Teuerungsprämie und der steuerfreien Gewinnbeteiligung der Betrag von 3.000 € überschritten, soll verpflichtend eine Steuerveranlagung abzugeben sein. Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Situation soll außerdem die Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von COVID-19-Tests und Corona-Impfstoffen, sowie für zusammenhängende sonstige Leistungen bis 30. Juni 2023 verlängert werden.

Budget 2023 sieht Defizit von 17 Mrd. € im kommenden Jahr vor

Im Anschluss an die Beratungen über die budgetbegleitenden Gesetze werden die abschließenden Verhandlungen über das Budget 2023 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2023 bis 2026 beginnen. Der von der Regierung vorgelegte Budgetentwurf sieht für 2023 Einnahmen in der Höhe von 98,1 Mrd. € und Ausgaben in der Höhe von 115,1 Mrd. € vor. Das entspricht einem Defizit des Bundes von 3,1% des BIP, berechnet nach Maastricht-Kriterien. Das gesamtstaatliche Defizit – also Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen miteingerechnet – wird mit 2,9% prognostiziert, gleiches gilt für das strukturelle Defizit des Bundes. Voraussetzung ist, dass die Wirtschaft 2023 trotz der aktuellen Krisen um insgesamt 0,2% weiterhin leicht wachsen wird und die Arbeitslosigkeit nur geringfügig steigt. Die Schuldenquote des Gesamtstaates wird 2023 voraussichtlich bei 76,7% des BIP liegen und soll gemäß Bundesfinanzrahmen trotz signifikant steigender Zinszahlungen bis 2026 auf 72,5% sinken.

Zu den Budgetschwerpunkten im kommenden Jahr zählen unter anderem die Stärkung der Landesverteidigung, der Klimaschutz und der Pflegebereich. So ist etwa vorgesehen, deutlich mehr Geld für Umweltförderungen und klimagerechte Investitionen bereitzustellen. Zudem sind weitere Hilfen für Haushalte und Unternehmen zur Abfederung der aktuellen Teuerung im Ausmaß von mehr als 4 Mrd. € in Aussicht gestellt. Auch die Abschaffung der kalten Progression und die Valorisierung vieler Sozial- und Familienleistungen schlagen sich in den Budgetzahlen nieder. Für die COVID-19-Krisenbewältigung hat die Regierung noch Mittel in der Höhe von 2,7 Mrd. € veranschlagt.

Der Forderung der NEOS, den parlamentarischen Budgetdienst personell aufzustocken, wurde vom Budgetausschuss nicht Rechnung getragen. Auch sonst nahmen die Koalitionsparteien keine Änderungen am Regierungsentwurf vor. Die Opposition ist insgesamt mit dem Haushaltsentwurf unzufrieden: Sie wirft der Regierung unter anderem einen planlosen Umgang mit Steuergeld ohne sozial treffsichere Wirkung vor und sieht die steigenden Staatsschulden kritisch.

Präsidentschaftskanzlei

Zunächt werden sich die Abgeordneten im Zuge der Budgetberatungen den Obersten Organen, dem Bundeskanzleramt und den von Vizekanzler Werner Kogler verantworteten Bereichen Öffentlicher Dienst und Sport zuwenden. Für die Präsidentschaftskanzlei wird für 2023 mit insgesamt 11,8 Mio. € eine Budgetsteigerung um 2,5% vorgeschlagen (2022: 11,5 Mio. €). Als Auszahlungsschwerpunkte nennt die Kanzlei des Bundespräsidenten Personalausgaben für die Belegschaft mit 87 Planstellen (+2) ab 2023, für die inflationsbedingt Gehaltsanpassungen erwartet werden. Instandhaltungsarbeiten an der baulichen Infrastruktur sowie Mietzahlungen an die Burghauptmannschaft sind ebenfalls ausgabensteigernd. Gegenläufig wirkt geringerer betrieblicher Sachaufwand, unter anderem aufgrund des Wegfalls von Werkleistungen für die IT. Bis zum Ende des Finanzrahmens 2026 soll das Budget für die Präsidentschaftskanzlei auf 10,67 Mio. € sinken.

Bundesgesetzgebung

Für den Bereich der Bundesgesetzgebung sieht der Budgetentwurf für 2023 Auszahlungen in der Höhe von 321,1 Mio. € und Einzahlungen in der Höhe von 2,3 Mio. € vor. Das Parlamentsbudget sinkt damit um 77,5 Mio. € bzw. 19,4% im Vergleich zum Vorjahr. Zurückzuführen ist das insbesondere auf die nach Abschluss der Sanierung des historischen Parlamentsgebäudes und der Nebengebäude deutlich niedrigeren Ausgaben für Parlamentssanierung und Ausweichquartier. Dem stehen Kostensteigerungen für die Inbetriebnahme des Parlamentsgebäudes, für den Betrieb des neuen Besucher:innenzentrums, der Bibliothek, der Gastronomie und für die technische Betriebsführung des Hauses gegenüber. Auch der Aufwand für die Bereiche Sicherheit und Reinigung sowie für das Personal steigen.

Verfassungsgerichtshof

Im Jahr 2023 werden die Auszahlungen für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) dem Bundesvoranschlag zufolge um +8,4% auf 18,8 Mio. € ansteigen (2022: 17,3 Mio. €). Der Personalstand wird um eine Planstelle auf 108 erweitert. Die Mittelsteigerung ist laut Budgetbericht aus dem Finanzministerium insbesondere auf höhere Auszahlungen für Personal bzw. Ruhebezüge, Energie und Mieten zurückzuführen. Zur Sicherung des Betriebs werden seit heuer anstelle von Rücklagenentnahmen für laufende Ausgaben 400.000 € pro Jahr dem Regelbudget des VfGH zugewiesen. Bis 2026 soll das VfGH-Budget auf 19,9 Mio. € anwachsen, die personelle Ausstattung bleibt gemäß dem Vorschlag zum Bundesfinanzrahmen gleich.

Verwaltungsgerichtshof

Für den Verwaltungsgerichtshof sieht der Budgetentwurf 2023 mit einer 6,7-prozentigen Budgetsteigerung nächstes Jahr 24,1 Mio. € vor (2022: 22,5 Mio. €), bis 2026 soll das VwGH-Budget 26 Mio. € ausmachen. Eine Personalausweitung ist nicht geplant. Derzeit verfügt der VwGH über 202 Planstellen, 68 davon im richterlichen Bereich.

Zu den anvisierten Vorhaben 2023 zählt der VwGH Infrastrukturmaßnahmen und die Fortführung der Digitalisierungsoffensive, besonders bei der elektronischen Aktenführung. Als vorrangige Kostentreiber werden ähnlich wie im VfGH Personal und Energie angegeben. Folglich legt der VwGH in seinen Erläuterungen zum Budget ein Bekenntnis zur "größtmöglichen Sparsamkeit in der Justizverwaltung" ab. Homeoffice soll künftig auch bei Mitarbeiter:innen der Justizverwaltung angewandt werden.

Volksanwaltschaft

Für die Volksanwaltschaft sind im Bundesvoranschlag für 2023 Auszahlungen von 14,6 Mio. € in Aussicht genommen. Das sind 1,6 Mio. € mehr als im Jahr 2022 und entspricht einer Steigerung um 12,6%. Die Steigerung ist insbesondere auf höhere Auszahlungen für Personal und Energiebezüge, bedingt durch die Inflation und die Energiekosten, zurückzuführen.

Rechnungshof

Für den Rechnungshof weist der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 Auszahlungen in der Höhe von 42,2 Mio. € aus. Durch diese deutliche Erhöhung von 4,8 Mio. € (12,9%) gegenüber dem Vorjahr werden vor allem die organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen zur Wahrnehmung neuer Aufgaben gemäß Parteiengesetz und Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats geschaffen. Auch kann die Digitalisierung des Prüfungswesens fortgeführt werden. Darüber hinaus plant der Rechnungshof weitere Investitionen in die Gebäudesicherheit, ist dem Bundesvoranschlag zu entnehmen. Der Personalplan bleibt mit 323 Planstellen grundsätzlich unverändert. Da es jedoch noch freie Planstellen gibt, die aufgrund der budgetären Restriktionen nicht besetzt werden konnten, werden nunmehr zusätzliche Kapazitäten frei gemacht. Durch die Erhöhung um rund 15 Vollbeschäftigungsäquivalente auf insgesamt 295 schöpft der Rechnungshof 91% des Personalplans aus.

Bundeskanzleramt

Die Mittel für das Bundeskanzleramt sollen im Vergleich zum Voranschlag 2022 um 38,7 Mio. € (+8,1%) auf 519,5 Mio. € im Budget 2023 steigen. Die Erhöhung resultiert unter anderem aus zusätzlichen Mitteln für den Gewaltschutz. Zudem geht es um eine Erhöhung des Pauschalbetrages an die Statistik Austria um 7 Mio. €, eine Valorisierung bei den Kultus-Beträgen (+5,1 Mio. €), um den Personal- und Sachaufwand (+4,8 Mio. €), um den Bedarf für ressortübergreifende IT-Maßnahmen (+3,0 Mio. €) sowie um Anpassungen bei der Parteienförderung (2023: 33,8 Mio. €, 2022: 31,3 Mio. €). Für Deutschkurse ist 2023 eine Ermächtigung in der Höhe von 42 Mio. € vorgesehen.

Öffentlicher Dienst und Sport

Für die Bereiche Öffentlicher Dienst und Sport ist 2023 ein massiver Rückgang bei den im Bundesvoranschlag budgetierten Auszahlungen zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr sinken diese um 52,3% auf nunmehr 274,8 Mio. €. Grund dafür ist das fast gänzliche Auslaufen des NPO-Unterstützungsfonds. Zusätzliche Mittel werden für den Energiekostenausgleich für Sportinfrastruktur (15 Mio. €), die Valorisierung der allgemeinen Sportförderung und das Projekt "Tägliche Bewegungseinheit" (3,5 Mio. €) bereitgestellt. Parteiübergreifendes Lob gab es im Budgetausschuss für die Erhöhung der Bundessportförderung von 80 Mio. € auf 120 Mio. €.

Kunst und Kultur

Der Bundesvoranschlag 2023 weist für den Bereich Kunst und Kultur mit Auszahlungen von rund 620,25 Mio. € eine deutliche Budgeterhöhung um 63,1 Mio. € oder 11,3% aus (2022: 557,13 Mio. €). Insbesondere schlagen die Erhöhung der Basisabgeltung für die Bundesmuseen und die Bundestheater sowie die Erhöhung von Kunstförderungen zu Buche. So steigen die Auszahlungen für große Kultureinrichtungen des Bundes von 320,03 Mio. € für 2022 auf 334,68 Mio. €. Diese Mittel verteilen sich wiederum auf die Bundesmuseen mit 146,8 Mio. € (2022: 137,39 Mio. €) und die Bundestheater, die 2023 rund 187,87 Mio. € erhalten sollen (2022: 182,64 Mio. €). Der Großteil der Budgetmittel fließt dabei über die Basisabgeltung, mit der der Bund den Kultureinrichtungen die Erfüllung ihrer kulturpolitischen Aufgaben vergütet.

Äußeres

Für die Tätigkeiten des Außenressorts sind für das kommende Jahr Auszahlungen in der Höhe von 635,5 Mio. € veranschlagt. Im Vergleich zum Jahr 2022 bedeutet das einen Anstieg um rund 25,1 Mio. € bzw. 4,1%. Dem stehen Einzahlungen in der Höhe von 6,4 Mio. € gegenüber. Die zusätzlichen Mittel sind für Personal (11,5 Mio. €), Miete und Energie sowie anderen betrieblichen Sachaufwand (5,1 Mio. €) und für Investitionen (9,1 Mio. €) vorgesehen. Die Investitionen fließen vor allem in die Instandsetzung von Gebäuden im Ausland. Der Transferaufwand soll 2023 um 0,6 Mio. € leicht sinken. Die Mittel für Entwicklungshilfe sollen aber um 10 Mio. €, jene für Beiträge an internationale Organisationen um 16 Mio. € gegenüber 2022 steigen. Das Budget für den Auslandskatastrophenfonds soll um 27,5 Mio. € reduziert werden.

Justiz

Die Justiz soll 2023 laut Budgetentwurf 2,087 Mrd. € erhalten, um 214,9 Mio. € bzw. 11,5% mehr als 2022. Die Zahl der Planstellen im Justizbereich soll nächstes Jahr um 132 Stellen auf 12.381 erhöht werden, in den Folgejahren sind jedoch keine neuen Planstellen geplant. 54,2% der neuen Stellen sind für Gerichte und Staatsanwaltschaften vorgesehen, 5% für das Bundesverwaltungsgericht und 33,6% für die Justizanstalten. Veranschlagt sind an Personalausgaben kommendes Jahr 984,9 Mio. €.

Neben Mehraufwendungen im Personalbereich (+78,9 Mio. € ), Dolmetschgebühren und Honoraren für Sachverständige schlagen vor allem Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung im Maßnahmenvollzug bzw. der forensischen Nachbetreuung und Mehrkosten im Strafvollzug zu Buche. Aus Rücklagen werden 15 Mio. € zur Sanierung und Ausweitung der Justizanstalt Göllersdorf im Jahr 2023 eingepreist. Bis zum Ende des Bundesfinanzrahmens 2026 soll das Justizbudget auf rund 2,16 Mrd. € ansteigen.

Inneres und Fremdenwesen

Der Sicherheitsschwerpunkt der Bundesregierung wird im Budget des Innenressorts deutlich. Vorgesehen sind um 12,5% höhere Auszahlungen als im Vorjahr, konkret 3,65 Mrd. € (gegenüber 3,25 Mrd. € im BVA 2022). Großteils ist die Steigerung inflationsbedingt auf Personal- und Sachaufwendungen zurückzuführen, investiert wird aber auch in die Bereiche Krisenvorsorge (+28,1 Mio. €), IT (+32,1 Mio. €) und Cybersicherheit (+13 Mio. €). Einen krisenbedingten Anstieg verzeichnet auch der Bereich Fremdenwesen. Mit 1 Mrd. € sind aufgrund des prognostizierten Bedarfs zur Versorgung von Asylwerbenden rund 300 Mio. € mehr als 2022 veranschlagt. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu/rei

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.