BUNDESRAT
 
 

EINBERUFUNG

 

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
 
 
 
Dienstag, 18. Dezember 2001, 15.30 Uhr im Lokal V
 
 
Tagesordnung:
 

 1.

Wahl des Vorsitzenden
 

 2.

Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze samt Schlussprotokoll, Notenwechsel und Anlagen
(671 d.B. und 874 d.B.)
 

 3.

Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" samt Anlagen
(741 d.B. und 875 d.B.)
 

 4.

Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend Annahmeerklärung des Beitritts der Republik Belarus zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht
(746 d.B. und 876 d.B.)
 

 5.

Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag, 26. März 1999, samt Interpretativer Erklärung der Republik Österreich
(752 d.B. und 877 d.B.)
 

 6.

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten samt Erklärung der Republik Österreich
(766 d.B. und 942 d.B.)
 

 7.

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend eine Änderung zum Artikel 43 Absatz 2 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, angenommen von der Konferenz der Vertragsstaaten am 12. Dezember 1995
(801 d.B. und 943 d.B.)
 

 

 8.

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen (Informationssicherheitsgesetz, InfoSiG)
(753 d.B. und 941 d.B.)
 

 
 
 

Albrecht Konecny

Stellvertretender Vorsitzender

 
 
 
 
Wien, 2001 12 13
 
 
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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.