BUNDESRAT
 
 

EINBERUFUNG

 

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
 
 
 
Montag, 21. Juli 2003, 15.30 Uhr im Lokal II

 

Konstituierung


 
Tagesordnung:
 

 1.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Entwicklungszusammenarbeit (Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, EZA-G), das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 geändert werden (EZA-Gesetz - Novelle 2003)
(81 d.B. und 149 d.B.)
 

 2.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird
(96 d.B. und 150 d.B.)
 

 3.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation, der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung und Verwaltung eines Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien
(11 d.B. und 151 d.B.)
 

 4.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen
(14 d.B.und 152 d.B.)
 

 5.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend eine Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können
(21 d.B. und 153 d.B.)
 

 

 6.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend das Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde
(62 d.B. und 154 d.B.)
 

 7.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Übereinkommen zwischen den an der multinationalen Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärung der Republik Argentinien
(73 d.B. und 155 d.B.)
 

 

Hans Ager

Präsident
 
 
Wien, 2003 07 16
 
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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.