BUNDESRAT
EINBERUFUNG
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
Montag, 23. Mai 2005, 14 Uhr im Lokal
II
Tagesordnung:
1. |
Beschluss des
Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung
der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über
Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des
Strahlenschutzes samt Anlage |
2. |
Beschluss des
Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik
Österreich und der Republik Kroatien über die gegenseitige Hilfeleistung bei
Katastrophen oder schweren Unglücksfällen |
3. |
Beschluss des
Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend WIPO-Vertrag über Darbietungen und
Tonträger (WPPT) Genf (1996) |
4. |
Beschluss des
Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT)
Genf (1996) |
5. |
Beschluss des
Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend Weltgesundheitsorganisation (WHO);
Änderung von Art. 7 der Satzung; Annahme |
6. |
Beschluss des
Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend Weltgesundheitsorganisation (WHO);
Annahme eines arabischen Textes und Änderung von Art. 74 der Satzung |
7. |
Beschluss des
Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend Weltgesundheitsorganisation (WHO);
Änderung der Art. 24 und 25 der Satzung; Annahme |
8. |
Beschluss des
Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend Beschluss der im Rat vereinigten
Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die
Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Verteidigungsagentur und ihrer
Bediensteten |
9. |
Beschluss des
Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen über politischen
Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El
Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik
Nicaragua und der Republik Panama andererseits samt Anhang |
10. |
Beschluss des
Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen über politischen
Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Ihren
Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und Ihren
Mitgliedsstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela)
andererseits samt Anhang |
11. |
Außenpolitischer
Bericht 2003 der Bundesregierung |
Vorsitzender
Wien, 2005 05 18
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Es wird darauf hingewiesen, dass
die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit
dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des
Nationalrates bezeichnen.