BUNDESRAT
 

EINBERUFUNG

 

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
 
 
Dienstag, 17. Juli 2007, 14.30 Uhr im Lokal III
 
Tagesordnung:
 

 1.

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 samt Schlussakte
(100 d.B. und 174 d.B.)
 

 2.

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet
(98 d.B. und 175 d.B.)
 

 3.

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Änderung des Internen Abkommens vom 18. September 2000 über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren
(99 d.B. und 176 d.B.)
 

 4.

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend das Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V)
(97 d.B. und 173 d.B.)
 

 5.

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Energiegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft
(133 d.B. und 177 d.B.)
 

 6.

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal
(29 d.B. und 178 d.B.)
 

 

Hans Ager

Vorsitzender
Wien, 2007 07 11
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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.