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der Bundesrate Hüttmayr, Richau
und Kollegen
betreffend Mautpflicht für Kraftfahrzeuge, die
auf Wechsel- oder Probekennzeichen
laufen
Im Zuge der seit 1.1.1997 geltenden Mautpflicht auf
Österreichs Autobahnen und
Schnellstraßen sind Probleme hinsichtlich jener
Kraftfahrzeuge, die auf Wechsel-
oder Probekennzeichen laufen, aufgetreten. In Österreich
sind ca. 600.000 Fahr-
zeuge auf Wechselkennzeichen zugelassen. Obwohl die
Besitzer immer nur mit
einem Fahrzeug unterwegs sein dürfen, müssen
sie bei der Benützung von Auto-
bahnen und Schnellstraßen für jedes auf
Wechselkennzeichen zugelassene Fahr-
zeug eine eigene Mautvignette kaufen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten
Bundesräte folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
wird ersucht, eine Regie-
rungsvorlage zur Änderung des Bundesstraßenfinanzierungesetzes
vorzubereiten,
die eine Erleichterung für Kraftfahrzeughalter
mit Wechselkennzeichen dahingehend
vorsieht, daß beim Ankauf einer Mautvignette
für ein Fahrzeug gegen einen geringen
Kostenersatz für jedes weitere Fahrzeug der
Erwerb von Ersatzvignetten für den je-
weiligen Zulassungsschein gestattet ist. Auch für
Probe- und Überstellungskennzei-
chen wären Erleichterungen in vergleichbarer
Form vorzusehen. Weiters möge
sichergestellt werden, daß die Vergabe der
Vignetteproduktion für das Jahr 1998
neuerlich international ausgeschrieben wird.
Es wird ersucht, diesen Entschließungsantrag
dem Wirtschaftsausschuß zuzuwei-
sen.