97/AE-BR BR

der Bundesrate Hüttmayr, Richau
und Kollegen
betreffend Mautpflicht für Kraftfahrzeuge, die auf Wechsel- oder Probekennzeichen
laufen
Im Zuge der seit 1.1.1997 geltenden Mautpflicht auf Österreichs Autobahnen und
Schnellstraßen sind Probleme hinsichtlich jener Kraftfahrzeuge, die auf Wechsel-
oder Probekennzeichen laufen, aufgetreten. In Österreich sind ca. 600.000 Fahr-
zeuge auf Wechselkennzeichen zugelassen. Obwohl die Besitzer immer nur mit
einem Fahrzeug unterwegs sein dürfen, müssen sie bei der Benützung von Auto-
bahnen und Schnellstraßen für jedes auf Wechselkennzeichen zugelassene Fahr-
zeug eine eigene Mautvignette kaufen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, eine Regie-
rungsvorlage zur Änderung des Bundesstraßenfinanzierungesetzes vorzubereiten,
die eine Erleichterung für Kraftfahrzeughalter mit Wechselkennzeichen dahingehend
vorsieht, daß beim Ankauf einer Mautvignette für ein Fahrzeug gegen einen geringen
Kostenersatz für jedes weitere Fahrzeug der Erwerb von Ersatzvignetten für den je-
weiligen Zulassungsschein gestattet ist. Auch für Probe- und Überstellungskennzei-
chen wären Erleichterungen in vergleichbarer Form vorzusehen. Weiters möge
sichergestellt werden, daß die Vergabe der Vignetteproduktion für das Jahr 1998
neuerlich international ausgeschrieben wird.
Es wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Wirtschaftsausschuß zuzuwei-
sen.