99/A-BR BR
Entschließungsantrag
der Bundesräte Dr. Günther Hummer, Anna
Elisabeth Haselbach, Jürgen Weiss, Ludwig
Bieringer, Albrecht Konecny und Dr. Susanne Riess-Passer
betreffend Schaffung eines Gedenktages gegen Gewalt
und Rassismus im Gedenken an die
Opfer des Nationalsozialismus (NS-Opfer-Gedenktag)
Auf europäischer Ebene hat es in den letzten
Jahren verschiedene Initiativen zur
Schaffung eines Gedenktages für die Opfer des
Nationalsozialismus gegeben.
Österreich sollte sich diesen Initiativen anschließen
und im Jahr 1997 - das zum
europäischen Jahr gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
erklärt wurde ein deutliches
Zeichen setzen.
Die Entscheidung über den Termin eines solchen
Gedenktages in Österreich soll
einerseits die Intentionen berücksichtigen,
die das Europäische Parlament in einer
einstimmigen Entschließung vom 18. Juni 1995
zum Ausdruck gebracht hat, aber auch den
Besonderheiten der österreichischen Zeitgeschichte
Rechnung tragen.
Unter Berücksichtigung all dieser Überlegungen
scheint der 5. Mai ein geeigneter
Termin für einen solchen Gedenktag, da an diesem
Tag das Konzentrationslager
Mauthausen befreit wurde.
Das Konzentrationslager Mauthausen wurde im August
1938 errichtet. Die
Gefangenen dieses Lagers stammten aus zahlreichen
europäischen Staaten und aus den
verschiedensten politischen und gesellschaftlichen
Schichten. Im Konzentrationslager
Mauthausen wurden Menschen sowohl aus rassischen
als auch aus politischen oder
religiösen (und anderen) Gründen inhaftiert.
Insgesamt wurden darin etwa 210.000
Menschen einem schlimmen Schicksal und brutaler Gewaltanwendung
ausgesetzt; rund die
Hälfte davon ist in Mauthausen und seinen Nebenlagern
ermordet worden bzw. ums Leben
gekommen.
Dies alles war Grund dafür, daß bereits
in der Vergangenheit der Opfer des
Konzentrationslagers Mauthausen gedacht wurde und
daß der Tag der Befreiung dieses
Konzentrationslagers in Österreich zum Anlaß
genommen wurde, um ein Bekenntnis gegen
Gewalt und Rassismus abzulegen, wobei Gewalt in einem
umfassenden Sinn verstanden
und abgelehnt werden muß.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher
den
Entschließungssantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
Der 5. Mai - der Tag der Befreiung des Konzentrationslagers
Mauthausen - möge in
Österreich im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus
als Gedenktag gegen Gewalt
und Rassismus begangen werden.
Der Bundesrat ersucht daher die Bundesregierung,
die in diesem Zusammenhang
erforderlichen Veranlassungen zu treffen.
Insbesondere erscheint es dem Bundesrat erforderlich
zu sein, in den Schulen,
innerhalb des österreichischen Bundesheeres
sowie beim Zivildienst auf diesen Gedenktag
in geeigneter Weise Bedacht zu nehmen, um die Sensibilität
gegenüber den verschiedenen
Formen der Gewalt zu wecken und zu verstärken.
Darüber hinaus möge an die Länder
und Gemeinden herangetreten werden, damit
auch von den Gebietskörperschaften im Gedenken
an die Opfer des Nationalsozialismus
und an die Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen
der 5. Mai als Gedenktag gegen
Gewalt und Rassismus wahrgenommen wird.
Auch der Bundesrat wird in Zukunft jedes Jahr diesen
Gedenktag in einer besonderen
Weise begehen.
Mit diesem Schritt schließt sich die Republik
Österreich einer europäischen Initiative
an und bringt damit zum Ausdruck, daß sie die
Idee eines Gedenktages an die Opfer des
Nationalsozialismus auch auf europäischer Ebene
mit großem Nachdruck unterstützt.